Befristete Absenkung der Umsatzsteuer

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    Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise wird die Umsatzsteuer temporär vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von bisher 19% auf 16% abgesenkt. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Da wir bei LandEnergie die Endabrechnung wie jedes Jahr zum 31.12.2020 durchführen und zu diesem Zeitpunkt noch die temporäre Umsatzsteuerreduzierung von 19% auf 16% gilt, können wir die Umsatzsteuerreduzierung für den kompletten Abrechnungszeitraum (01.01.2020 bis 31.12.2020) vollständig an unsere Kunden weitergeben. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird also in der Jahresabschlussrechnungen für das komplette Abrechnungsjahr 2020 berücksichtigt – Sie müssen nicht von sich aus aktiv werden.

    Da wir die in 2020 geleisteten monatlichen Abschläge in der Jahresabrechnung verrechnen, werden wir keine Anpassung der Abschläge für das 2. Halbjahr 2020 vornehmen. In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt. Ferner beträgt die Reduzierung der Mehrwertsteuer bei einem durchschnittlichen Verbrauch lediglich zwischen 6,- und 7,- € beim monatlichen Abschlag. Wenn Sie Ihren Abschlag für die zweite Jahreshälfte 2020 trotzdem senken möchten, können Sie dies jederzeit bei uns veranlassen. Bitte denken Sie dann aber daran, die Abschlagszahlung nach Ende der Umsatzsteuerreduzierung zum 31.12.2020 wieder nach oben anzupassen.