Betriebshilfe

    Unsere Helferinnen und Helfer sind das ganze Jahr über im Ringgebiet im Einsatz und zum unverzichtbaren Partner unserer Familienbetriebe geworden. Durch ihre qualifizierte Ausbildung sind sie in der Lage sämtliche Aufgaben zu erledigen, egal ob im Haushalt, Stall oder Feld. Dies natürlich zu jeder Jahreszeit. 

    Beim Ausfall einer Arbeitskraft, egal ob durch Unfall, Krankheit, Kur, Geburt oder Tod, ist schnell jemand zur Stelle. Ein Anruf bei uns genügt und wir kümmern uns schnellst möglich um eine Hilfskraft und wickeln die notwendigen Formalitäten ab.

    Für Sie stehen hierfür über's ganze Jahr bis zu 30 weibliche und männliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Helferinnen und Helfer arbeiten z. T. hauptberuflich in einem Arbeitsverhältnis oder nebenberuflich zum eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb. Alle haben eine abgeschlossene Berufsausbilung als Hauswirtschafterin oder Landwirt, manche auch als Meister oder Dorfhelferin.

    Wirtschaftliche Betriebshilfe

      Sind in Arbeitsspitzen oftmals die helfenden Hände knapp?

      Benötigen Sie bei landwirtschaftlichen Bauten Hilfskräfte, die mit anpacken können?

      Im Urlaub mit der ganzen Familie sich erholen und die Beine baumeln lassen, und wer kümmert sich solange um den Hof?

      Für alle Anfragen und Arbeiten gibt es im Maschinenring qualifizierte Betriebshelfer, die Sie unterstützen und die anfallenden Arbeiten auf dem Hof übernehmen.

      Arbeiten im Stall, Hof oder Feld

      • Helfer für sämtliche Stallarbeiten
      • sämtliche anfallende Hofarbeiten
      • Futterernte
      • Obsternte
      • Pflegearbeiten auf Feld
      • Düngung, Pflanzenschutz

      Bauhilfetätigkeiten

      • Stallbau
      • Fahrsilobau
      • Güllegrubenbau
      • Bau von Maschinen-, Lager- oder Obsthallen
      • Hagelnetzbau

      Urlaubsvertretung

      • Erledigung aller notwendigen Arbeiten

      Forstarbeiten

      • Mithilfe bei Arbeiten im eigenen Wald

      Voraussetzungen für diese Tätigkeiten sind, daß:

      • Auftraggeber und Auftragnehmer aktive Landwirte sind
      • die Tätigkeit nur für denlandwirtschaftlichen Betrieb des Auftraggebers erbracht wird

      Für die Bauhilfe im speziellen gilt, dass:

      • Bauhilfearbeiten nur bei der Erstellung und Erneuerung von landwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen zulässig sind
      • es sich nur um reine Handlangerarbeiten handeln darf
      • ausgebildete Fachkräfte aus den Bauberufen keine Handlanger- und Hilfstätigkeiten ausführen können