Verhinderungspflege – Unterstützung für pflegende Angehörige
Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen – für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine Auszeit brauchen. In diesem Fall greift die sog. Verhinderungspflege.
Urlaubs- und Verhinderungspflege kann auf Antrag pro Kalenderjahr bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine vorherige Pflegedauer von 6 Monaten (bei Pflegegrad 2 – 5).
Gem. dem Pflegestärkungsgesetz beträgt das Jahresbudget maximal 1612 Euro. Zusätzlich kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Unausgeschöpftes Verhinderungspflegebudget verfällt zum Jahresende.
Weil es manchmal notwendig ist, unerwartet und kurzfristig Ersatz für die Pflege zu finden, muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege der Antrag gestellt werden. Leistungen der Verhinderungspflege müssen auch nicht im Voraus von der Pflegekasse genehmigt werden, wichtig ist nur, dass während der Verhinderungspflege alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen gesammelt werden, um sie später bei der Pflegekasse einzureichen.
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