Nährstoffbörse

  • Mit unserer Nährstoffbörse bieten wir Ihnen eine optimale Betreuung bei der Nährstoffvermittlung. Garantieerklärung der Nährstoffbörse NRW zur Nachweisführung überschüssiger Nährstoffe bei Bauantragsverfahren 
  • Vermittlung zur Abgabe und Aufnahme von Gülle, Mist und Gärresten 
  • Berechnung erforderlicher Abgabemengen von Wirtschaftsdünger 
  • Berechnung möglicher Aufnahmekapazität für Wirtschaftsdünger 
  • Abwicklung der Wirtschaftsdünger-Transporte in Kooperation mit diversen Lohnunternehmern 
  • Erstellung von Lieferscheinen, Meldung der Abgabe nach WDüngNachwV 
  • Hilfestellung bei der Errichtung von Güllesilos und Abdecksystemen (BHD-Rabatte bei verschiedenen Herstellern)

Nährstoffbörse NRW - Ihre Alternative zur Flächenpacht

Wer bekommt eine Vermittlungsgarantie im Rahmen der Nährstoffbörse?

Wachsende Betriebe stehen irgendwann vor dem Problem bei einer Erweiterung die anfallenden tierischen Nährstoffe nicht mehr auf den eigenen Flächen verbringen zu können. Eine Zupacht von weiteren Flächen ist oft aus Flächenknappheit in der Region oder aufgrund  zu hoher Pachtpreise nicht möglich und blockiert so das Wachstum der eigentlich zukunftsfähigen viehhaltenden Betriebe.

Diese Betriebe – landwirtschaftliche Betriebe oder Biogasanlagen mit angeschlossenem landwirtschaftlichem Ursprungsbetrieb – haben nun die Möglichkeit eine Vermittlungsgarantie über die überschüssigen Nährstoffmengen bei der Nährstoffbörse NRW zu beantragen. Die Baubehörden erkennen diese als Alternative zur langfristig zugepachteten Fläche an.

Was passiert mit den überschüssigen Nährstoffen?

Überschüssige Nährstoffe werden an Betriebe mit nachgewiesener Aufnahmekapazität abgegeben, dies können reine Ackerbaubetriebe oder Betriebe mit geringer Tierhaltung sein. Die Nährstoffströme werden durch die Vermittler der Nährstoffbörse NRW, im Fall des Kreises Coesfeld durch den Betriebs-, Familienhilfsdienst und Maschinenring Coesfeld e. V., dokumentiert. Sollten Sie nicht durch bereits bestehende Beziehungen die Möglichkeit haben Ihre Nährstoffe z. B. an Nachbarbetriebe abzugeben, sind wir bei der Vermittlung gerne behilflich.

Wie erfolgt die Dokumentation der Nährstoffströme?

Von Vermittlungsgarantie-Inhabern abgegebene Nährstoffe müssen mittels Lieferschein lt. Wirtschaftsdünger Nachweisverordnung festgehalten werden. Diese Lieferscheine werden durch den abgebenden Betrieb bei dem zuständigen Vermittler (hier BHD & MR Coesfeld e. V.) eingereicht und dort in der zentralen Datenbank  (ZDB) der Nährstoffbörse NRW eingepflegt und auf Wunsch auch direkt an das Meldeprogramm der Landwirtschaftskammer NRW weitergeleitet (eine Meldevollmacht kann dem Vermittler hierfür jederzeit ausgestellt werden). Die Weiterleitung ist ein kostenloser Service Ihres Vermittlers und erleichtert Ihnen als Abgeber somit die Verwaltungstätigkeiten in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb.

Aufnehmer und Abgeber erhalten jährlich die Auswertung und Aufstellung der von Ihnen aufgenommenen bzw. abgegebenen Nährstoffe. Um eine ordnungsgemäße Verbringung der Nährstoffe nachhalten zu können, ist es notwendig, dass Aufnehmer und Abgeber jährlich Ihren betrieblichen Nährstoffvergleich bei dem zuständigen Vermittler einreichen. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.