Arbeitssicherheit
Beratung von Betrieben durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Kreisen Rendsburg - Eckernförde, Schleswig - Flensburg und den angrenzenden Kreisen

Arbeitssicherheit ein Thema bei dem sich viele Betriebsleiter die gleiche Frage stellen: "Betrifft mich das überhaupt?". Die klare Antwort lautet: JA! Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies ein sehr großes Gebiet ist. Es betrifft alle Brachen. Mit unserem umfangreichen KnowHow in der Beratung durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen auch für die Herausforderungen der Arbeitssicherheit als starker Partner zur Seite.
Es geht um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter!
Ob SVLFG, BG Verkehr, BG BAU, BGW oder eine andere BG, für alle gilt:
In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, eine Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten. Es geht um die sogenannte "sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung".
Ziel des ASiG ist es, die Gesundheit und damit Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten bzw. zu fördern. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen sind von unfall- oder krankheitsbedingtem Arbeitsausfall besonders stark betroffen. Fehlende Mitarbeiter können nur sehr schwer ersetzt werden. Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Unternehmer.
Arbeitsschutz erfordert Fachwissen. Fachleute sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) und Betriebsärzte. Sie sind die Unternehmensberater für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Der unternehmerischen Eigenverantwortung kommt durch die gesetzliche Verpflichtung eine besondere Bedeutung zu. Unternehmermodell heißt: Unternehmerische Eigenverantwortung ernst nehmen!
Grundlage sind unter anderem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften Ihrer BG.
Unternehmerpflichten laut Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Das heißt: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen präventiv tätig sein. Sie tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies umfasst unter anderem auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter.
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen
Voraussetzung zur Anwendung des Unternehmermodells als Beispiel der SVLFG
- persönliche Teilnahme des Unternehmers an Seminaren (3 Tage Grundlehrgang + 2 Tage Aufbaulehrgang)
- regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen mind. alle 5 Jahre ansonsten
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) kann, Sie als Unternehmer, mit ihren Kenntnissen wirksam und praxisbezogen im Arbeitsschutz unterstützen. Sie kann die gesetzlich geforderte Regelbetreuung gewährleisten.
Ähnliche Möglichkeiten bieten alle Unfallversicherer (BG) an!
Beratung oder Regelbetreuung durch eine Fachkraft
Aufgaben, die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernommen werden:
-
Beratung und Unterstützung beim
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterstützung bei der Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung eines Jahresberichts
- Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen
- Beraten bei Fragen rund um den Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
Die Beratungsschwerpunkte der Fachkraft hängen ab von den spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren, der Betriebsgröße, der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, der Betriebsart und der Betriebsorganisation.
Wir haben folgende zwei Möglichkeiten für Sie im Angebot, damit in Ihrem Betrieb die Arbeitsschutzrichtlinien genau eingehalten werden:
Unterstützung des Unternehmermodells
Regelbeteuung mit NACHWEIS ALLER GESETZLICHEN BETREUUNGSSTUNDEN.
