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Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft regelt jede MR-Geschäftsstelle unterschiedlich. Teilweise werden Fördermitgliedschaften angeboten.
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Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft regelt jede MR-Geschäftsstelle unterschiedlich. So unterscheiden sich auch die Mitgliedsbeiträge.
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LandEnergie bietet Dir Strom- und Erdgastarife mit extra langer Preis-Garantie – maßgeschneidert für Deinen Bedarf.
Und: Der Kunden-Service von LandEnergie ist immer für Dich da: Qualifizierte Mitarbeiter vor Ort kümmern sich um Dein Anliegen. Persönlich, kompetent und zeitnah.
Die Preis-Garantie wird auf alle Tarife bei LandEnergie und deren Kooperationspartnern gewährleistet.
Der Strom- und Erdgaspreis bleibt bis zum jeweils angegebenen Zeitpunkt gleich.
Davon sind Änderungen von Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten ausgenommen.
LandEnergie bezieht seinen Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Mehr zur genauen Zusammensetzung findest Du hier.
In der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Notfalls fragst Du den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart.
Du musst keine Angst haben, dass Dir der Strom oder das Erdgas abgestellt wird. Gesetzlich ist garantiert, dass Du immer mit Energie versorgt wirst. Wenn Dein Energieversorger insolvent ist und die Belieferung einstellt, übernimmt Deine Versorgung der örtliche Grundversorger.
Er wird Dich in den Grundtarif einordnen, der in der Regel relativ teuer ist. Du solltest Dir daher schnell einen neuen, seriösen Energieanbieter suchen - zum Beispiel LandEnergie. Kontaktiere uns telefonisch oder per E-Mail und wir erklären Dir, was wir für Deinen Wechsel zu LandEnergie benötigen.
Wichtig zu wissen ist zum Beispiel, ob Du noch Kunde des insolventen Energieanbieters bist oder bereits vom Grundversorger angeschrieben wurdest, dass die Ersatzbelieferung bereits aufgenommen wurde. Du kannst in jedem Fall wechseln - der Zeitpunkt ist von Deinen Kündigungs- und Wechselfristen abhängig.
Wir tun alles dafür, dass Du schnell wechseln kannst und nicht länger als notwendig den teuren Grundtarif der Ersatzbelieferung zahlen musst. Rufe uns einfach an. Wir beraten Dich gerne!
Nein, in der Regel sind bei einer PV Anlage sogenannte Zweirichtungszähler verbaut.
Zweirichtungszähler haben zwei Laufwerke, bei denen Einspeisung/Eigenverbrauch und Bezug separat gemessen werden, daher kann der Netzbetreiber die Verbräuche klar abgrenzen.
Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Dir durch einen Versorgerwechsel keinerlei Nachteile für Deine Einspeisung und sonstige Netzangelegenheiten entstehen dürfen.
LandEnergie kündigt – nach Erhalt aller benötigten Daten - für Dich bei Deinembisherigen Versorger. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (in der Regel 4-6 Wochen) bekommst Du übergangslos Deinen Strom oder Dein Erdgas von LandEnergie.
Vor Lieferbeginn bekommst Du eine Information über den Zeitpunkt des Lieferbeginns. Der Strom und das Erdgas fließt ohne jede Unterbrechung weiter.
Die Umstellung erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa 6 bis 8 Wochen, nachdem der Wechselantrag gestellt wurde. Entscheidend sind dabei die Kündigungsfristen des bisherigen Stromversorgers. Hierdurch kann sich der Wechsel unter Umständen ein wenig verzögern.
Nein, LandEnergie erledigt alle Formalitäten für Dich.
Die geltenden Kündigungsfristen kannst Du Deinem Liefervertrag oder Deiner letzten Abrechnung entnehmen.
Nein, der Wechsel ist für Dich völlig kostenfrei.
Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern. LandEnergie benachrichtigt den Netzbetreiber und übernimmt die Kündigung bei Deinem bisherigen Energieversorger. Der Wechsel erfolgt in der Regel zu Beginn des übernächsten Monats.
Der bisherige Versorger schickt Dir eine Bestätigung der Kündigung und eine Abschlussrechnung. Danach erhältst Du eine Bestätigung von LandEnergie über den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn.
Wenn ja, bekommst Du dazu eine gesonderte Mitteilung Deines bisherigen Strom- oder Erdgasanbieters.
Nein. Der Wechsel erfolgt im wahrsten Sinne des Wortes „fließend“ - Du wirst davon nichts bemerken. Wir garantieren Dir 100%ige Versorgungssicherheit.
Nein, das ist nicht notwendig.
Deine Energieversorgung läuft weiter wie bisher, aber Du genießt jetzt den kompetenten und persönlichen Service von LandEnergie. Und Deine Abrechnung kommt künftig von LandEnergie - zum vereinbarten günstigen Tarif.
Ja, das macht LandEnergie bei jeder Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte sich Dein Strom- oder Erdgasverbrauch einmal deutlich erhöhen, so teilst Du uns dies am besten gleich mit, damit wir Deine Abschläge anpassen können.
So vermeidest Du eine hohe Nachzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung. Ansonsten wird der neue monatliche Betrag dann anhand der letzten Jahresabrechnung ermittelt.
Ja, Du kannst auf Anfrage jederzeit eine kostenlose Zwischenabrechnung erhalten.
Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für die Energielieferung, die Netznutzung, sowie aus Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen.
Rund die Hälfte der Kosten entfällt auf staatliche Steuern und Abgaben, auf die LandEnergie als Energieversorger keinen Einfluss hat.
Gerne kannst Du Deinen persönlichen EnergieExperten vor Ort kontaktieren.
Deine Strom- und Erdgasabrechnung erhältst Du im ersten Quartal mit den tatsächlichen Verbräuchen, anhand der Zählerstandsmeldekarte des Vorjahres.
Abrechnungszeitraum ist (außer bei Umzug oder ersatzlosem Zählerausbau) 01.01. – 31.12.
Hast Du etwas auf dem Herzen? Jetzt hast Du die Gelegenheit dies loszuwerden. Wir freuen uns über DEINE Vorschläge, um unseren Service weiterhin für Dich zu verbessern.
Schön, dass Du Dir dafür Zeit nimmst. Wir melden uns bei Dir wie von Dir gewünscht.
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