Fahrzeuge in der Land - und Forstwirtschaft

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    Im Bereich der Fahrzeugzulassung hat sich in den letzen Jahren einiges getan. So hat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Bereiche der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgelöst. Vor allem im letzten Jahr wurde vieles im Detail im Bereich der Traktoren und Zugmaschine neu geregelt - durch die TMR Tractor Mother Regulation. 

    Doch was heißt das konkret für Sie als Landwirtin oder Landwirt? Beim Fahrsicherheitstipp im Maschinenring Magazin geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie zu beachten haben und was sich konkret geändert hat. Um nur einige Beispiele zu nennen:

    • Grundsätzlich gilt, dass Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger mit einer bauartbedingten Höchtgeschwindigkeit (bbH) von mehr als sechs km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer bbH von mehr als 20 km/h für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Typgenehmigung oder eine Betriebserlaubnis benötigen.

    oder

    • In Lohnunternehmen und im gewerblichen Bereich sind alle KFZ und ihre Anhänger mit bbH von mehr als 6 km/h zulassungspflichtig

    Noch mehr hilfreiche Tipps finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Maschinenrings Magazins ab Seite 25!

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