Betriebs- und Haushaltshilfe

    Was ist Betriebshilfe?

    In sozialen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Kur und Reha, aber auch als Urlaubsvertretung stehen Ihnen qualifizierte Fachkräfte zur Weiterführung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes und des Haushaltes zur Verfügung. 

    alle Vorteile auf einen Blick

    zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) NRW

    Infobroschüre der SVLFG

    Werte Maschinenring-Mitglieder,

    im Zuge der Datenschutzgrundverordnung dürfen wir als Betriebshilfsdienst die Antragsstellung in der Betriebs- und Haushaltshilfe bei der SVLFG nur noch unter Vorlage einer Vollmacht ausüben. Ohne diese Vollmacht wird ein Antrag bei der SVLFG nicht mehr bearbeitet und wir können keine Betriebs- oder Haushaltshilfe bei Ihnen leisten.

    Wir bitten Sie daher, die beiliegende Vollmacht zu unterschreiben und schnellstmöglich an uns zurückzusenden. Diese Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    VOLLMACHT HERUNTERLADEN