Baumkontrolle nach FLL
Baumkontrolle zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht
Grundstückseigentümer sind für Schäden durch unterlassene Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht haftbar. Jeder Grundstückseigentümer (Privat, Kommune, Firma) hat die Verkehrssicherungspflicht auf seinem Grund.
Die Verkehrssicherungspflicht ist erfüllt, wenn:
- Bäume nach heutigem Stand der Erfahrung und Technik kontrolliert werden
- Kontrolle in regelmäßigen Zeitabständen
- Objektive Kontrolle durch Fachkräfte
- Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (= von leichten Pflegemaßnahmen bis hin zur Fällung)
Die MR Ostallgäu GmbH führt sachkundige Baumprüfungen durch.
- Einzelbäume einmalig
- Erfassung des Baumbestandes (Nummerierung, Kataster) mit langfristiger regelmäßiger Kontrolle.
Rufen Sie und an, wir erklären Ihnen das Thema gerne vor Ort.