Baumkontrolle nach FLL

Baumkontrolle zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht

Grundstückseigentümer sind für Schäden durch unterlassene Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht haftbar. Jeder Grundstückseigentümer (Privat, Kommune, Firma) hat die Verkehrssicherungspflicht auf seinem Grund.

Die Verkehrssicherungspflicht ist erfüllt, wenn:

  • Bäume nach heutigem Stand der Erfahrung und Technik kontrolliert werden
  • Kontrolle in regelmäßigen Zeitabständen
  • Objektive Kontrolle durch Fachkräfte 
  • Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (= von leichten Pflegemaßnahmen bis hin zur Fällung)

Die MR Ostallgäu GmbH führt sachkundige Baumprüfungen durch. 

  • Einzelbäume einmalig
  • Erfassung des Baumbestandes (Nummerierung, Kataster) mit langfristiger regelmäßiger Kontrolle.  

Rufen Sie und an, wir erklären Ihnen das Thema gerne vor Ort.