Verpackungsverordnung

    Laut Verpackungsverordnung, gültig seit 01.01.2009, muss sich jeder, der mit Waren befüllte Verkaufsverpackungen herstellt oder vertreibt (die dann beim Endverbraucher anfallen) zwingend einen dualen System anschließen.

    Dies trifft alle Direktvermarkter von Produkten, die in Verkaufsverpackungen abgegeben werden, so auch Weinbaubetriebe und direkt vermarktende Obst- und Gemüsebaubetriebe.

    Wer bestimmte Verpackungsmengen überschreitet (bei Glas z.B. 80 Tonnen im Jahr), muss jährlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben, die von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde und die auf den Internetseiten der Industrie und Handelskammer, für jedermann frei einsehbar, aufgeführt wird.

    Wer unter dieser Grenze liegt, muss eine solche Erklärung den Behörden auf Verlangen vorlegen.

    Verstöße gegen eine Lizensierungspflicht oder die Abgabe nicht lizensierter Verpackungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße und Vetriebsverbot geahndet wird.

    Außerdem können Mitbewerber, die sich konform der Verpackungsverordnung verhalten, gegen solche schwarzen Schafe wegen wettbewerbswidrigem Verhalten vorgehen und Verstöße zur Anzeige bringen.

    Unsere Lösung für Mitgliedsbetriebe:

    Der Rahmenvertrag mit Interseroh

    • Deutlicher Preisvorteil gegenüber Einzelverträgen
    • Maximale Rechtsicherheit, da 100 % der Tonnagen bei Interseroh angemeldet werden 
    • Einfache administrative Abwicklung durch jahresweise Abwicklung nach vorheriger Abschlagszahlung 
    • Wirtschaftsprüferbescheinigung entfällt für die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe 
    • Erstellung einer Vollständigkeitserklärung jederzeit möglich

    Verpackungsregister LUCID ist online!

    Vor einigen Tagen hat die Zentrale Stelle (ZSVR) die Datenbank Verpackungsregister LUCID online gestellt. Hier können Sie sich als Kunde des Dualen Systems Interseroh ab sofort vorregistrieren und voraussichtlich ab Oktober 2018 auch Ihre Datenmeldung abgeben. Im Zuge dieser Registrierung erhalten Sie zunächst eine vorläufige Registrierungsnummer, die Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer an die E-Mail-Adresse im Absender zu mailen. Dies ist erforderlich, damit der Datenaustausch mit der Zentralen Stelle gewährleistet ist. Zu Beginn des Jahres 2019 erhalten Sie von der Zentralen Stelle die Bestätigung Ihrer endgültigen Registrierungsnummer.

    Das Verpackungsregister LUCID ist zukünftig die zentrale Plattform der ZSVR, um Transparenz unter den Marktteilnehmern herzustellen. Hier registrieren sich neue Erstinverkehrbringer für den deutschen Markt mit ihren Marken, melden Kunden wie duale Systeme ihre Mengen und mit dieser Datenbank wird auch die Veröffentlichung der registrierten Unternehmen sichergestellt.

    Und hier geht es zu LUCID: https://lucid.verpackungsregister.org/

    Fragen zur Registrierung beantwortet der ausführliche und informative Erklärfilm:

    https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/

    Oder Sie finden Antworten auf Ihre Fragen in den FAQ - speziell für den Bereich „Registrierung“:

    https://www.verpackungsregister.org/de/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq/

    Hier finden Sie eine Checkliste, was zu beachten ist, um sich bei der Zentralstelle Verpackungsregister zu registrieren! Da ein landwirtschaftlicher Betrieb selten eine Handelsregisternummer verfügt, haben wir mit der Zentralstelle vereinbart, dass statt der Handelsregisternummer die Mitgliedsnummer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingetragen wird und als Ort des Registers KASSEL angegeben wird (Sitz der landwirtschaftlichen BG)!

     

     

     

    Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.