Finanzierung

Unterstützung von vielen Seiten

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) förderte dankenswerterweise die Arbeit der bayerischen Maschinenringe im Jahr 2015 mit rund drei Millionen Euro. Dadurch wird die Bedeutung der Arbeit der bayerischen Maschinenringe als Mittel der Agrarpolitik deutlich.

Das KBM e. V. und die bayerischen Maschinenringe arbeiten eng und vertrauensvoll mit dem StMELF zusammen.

An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit.

Die grundlegende Finanzierung der bayerischen Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

• Grund- und Flächenbeitrag

• Leistungsbezogene Beiträge

• Förderung durch den Freistaat Bayern

Basis der staatlichen Förderung der bayerischen Selbsthilfeeinrichtungen ist seit dem 01.01.2007 das Bayerische Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG). Dieses löst das seit den 1970er Jahren geltende "Gesetz zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft" (LwFöG) ab.

Die Maschinen- und Betriebshilfsringe werden in den drei Kernbereichen wirtschaftliche und soziale Betriebshilfe sowie Maschinenvermittlung gefördert. Nur für diese Tätigkeitsbereiche stellt das Landwirtschaftsministerium staatliche Fördermittel zur Verfügung, alle anderen Tätigkeiten der MR-Einrichtungen müssen aus anderen Quellen finanziert werden.

Der bayerische Dachverband KBM e.V. wird finanziert über Mitgliedsbeiträge der MR e.V.‘s, durch staatliche Förderung sowie durch Gewinnausschüttung.

Die gewerblichen Tochterorganisationen der Maschinenringe, die als GmbH, KG oder AG arbeiten, müssen ihre Finanzierung ausschließlich aus ihrer gewerblichen Tätigkeit beziehen. Dafür stehen weder Mitgliedsbeiträge noch staatliche Förderung zur Verfügung. Im Falle von Gewinnen werden diese nach üblichen Maßstäben versteuert. Auch das in diesen gewerblichen MR-Töchtern tätige Personal wird nur aus der gewerblichen Tätigkeit finanziert.