Betriebliche Gesamtsummen

Was wird berechnet?

Die aufgebrachten Nährstoffmengen sind bis zum Ablauf des 31. März des der Aufbringung folgenden Kalenderjahres zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes zusammenzufassen. Die gebildete jährliche Gesamtsumme der ausgebrachten Nährstoffe im Betrieb wird der Summe der geplanten Düngung (Düngebedarfsermittlung) gegenübergestellt.

Genauere Informationen und ein entsprechendes Berechnungsprogramm werden von der LfL in den nächsten Monaten zur Verfügung gestellt.

Wer ist betroffen?

Jeder Betrieb, der zur Erstellung von Düngebedarfsermittlungen und zur Dokumentation seiner durchgeführten Düngemaßnahmen innerhalb von 2 Tagen verpflichtet ist, hat auch die gesamtbetrieblich aufgebrachten Nährstoffe der Stumme der geplanten Düngung gegenüberzustellen.

Davon ausgenommen sind:

Grüne Betriebe (>80% der Flächen im Grünen Gebiet):

  • Landwirtschaftliche Nutzfläche kleiner 30 ha (abzüglich der Flächen § 8 Abs. 6, Nr. 1 und 2 DüV)
  • Nährstoffanfall je ha landwirtschaftliche Nutzfläche kleiner 110 kg N
  • Höchstens drei ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren
  • Keine Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände

Betriebe, die nicht grün sind:

  • Landwirtschaftliche Nutzfläche kleiner 15 ha (abzüglich der Flächen § 8 Abs. 6, Nr. 1 und 2 DüV)
  • Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft kleiner 750 kg N je Betrieb
  • Höchstens zwei ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren
  • Keine Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände