Düngebedarfsermittlung

Wer ist betroffen?

Vor der ersten Ausbringung von wesentlichen Nährstoffmengen im Frühjahr muss eine schriftliche Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Diese muss für Stickstoff und Phosphat auf jedem Schlag oder für jede Bewirtschaftungseinheit durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist jeder landwirtschaftliche Betrieb dazu verpflichtet eine Düngebedarfsermittlung zu erstellen, wenn er folgende Bagatellgrenzen überschreitet. Dabei wird zwischen Grünen Betrieben und Nicht-Grünen Betrieben unterschieden:

 

Grüne Betriebe:

  • Landwirtschaftliche Nutzfläche kleiner 30 ha (ausgenommen der Flächen §8 Abs. 6 Nr. 1 und 2 DüV)
  • Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft kleiner als 110 kg N je ha
  • Höchstens drei ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren
  • Kein Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder Gärreste

Betriebe, die nicht grün sind:

  • Landwirtschaftliche Nutzfläche kleiner 15 ha (ausgenommen der Flächen §8 Abs. 6 Nr. 1 und 2 DüV)
  • Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft kleiner als 750 kg N je Betrieb
  • Höchstens zwei ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren
  • Keine Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder Gärreste

Weiter Informationen und die Berechnung finden Sie:  Hier.

Zur Orientierung: Der im Bild Rot umrahmte Link führt zum Programm für die Düngebedarfsermittlung

Welche Daten werden für die Berechnung benötigt?

  • Fläche: Größe in ha, Name/FID

Ackerbau:

  • Anbauflächen: Hauptfrucht, Zweitfrucht
  • Ertragserwartung (dt/ha), Abfuhr Ernterest ja/nein (Stroh abgefahren?)
  • Bodenuntersuchungen (für Flächen >1 ha, max. 6 Jahre alt)
  • Vorfrucht
  • Zwischenfrucht Vorjahr
  • Organische Düngung Vorjahr (Welcher Dünger wurde auf welcher Fläche in welcher Menge ausgebracht?)
  • Organische Düngung aktuelles Jahr (Welcher Dünger wurde auf welcher Fläche in welcher Menge ausgebracht?)
  • Nmin in kg/ha (werden Simuliert oder Richtwerte aus Wochenblatt verwenden)

Zusätzlich Grünland und Feldfuttebau:

  • Nutzung der Flächen: Schnitthäufigkeit, Weidenutzung, usw.
  • Ertragsanteil Leguminosen: Unterteilung in < 5%, 5 - 10 %, 10 - 20 %, > 20 %

In Roten Gebieten:

  • Untersuchung des wichtigsten organischen Düngers am Betrieb (z.B. 60% Gülle, 40% Festmist am Betrieb -> Gülle untersuchen)
  • Nmin Untersuchung: mindestens eine Nmin Untersuchung je Kultur (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau). 

 

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