Rote Gebiete
Wer ist betroffen?
Betroffene können sich im iBalis informieren welche und wieviel Fläche betroffen ist.
Dazu gibt es mehrere unterschiedliche Methoden:
Methode 1:
Hier können Sie bei der Feldstückskarte einen Roten "Layer" über die betroffenen Felder legen und haben so einen Überblick über alle Flächen.
- Gehen Sie auf die Feldstückskarte und dort wie im Bild markiert auf den Bleistift
- Nun öffnet sich die Ebenenauswahl. Klicken Sie dort auf "Ebene hinzufügen"
- Jetzt öffnet sich ein "Dropdown"-Menü. Scrollen Sie nach ganz unten. Dort wählen Sie nun "Nitratgefährdete Gebiete (AVDüV)" aus.
- Klicken Sie auf Speichern.

Nun müsste die Karte ungefähr so aussehen:

Methode 2:
Hier können Sie bei jedem Feldstück nachsehen ob es sich um eine "Rote Fläche" handelt oder nicht.
- Klicken Sie auf die Feldstückskarte und dann direkt darunter auf Feldstücke prüfen.
- Wählen Sie ein Feldstück aus.
- Nun können Sie an der markierten Stelle sehen, ob es sich um eine gefährdete (rote) oder nicht gefährdete (grüne) Fläche handelt.

Methode 3:
Hier können Sie sehen ob Ihr Betrieb mehrheitlich "Grüne Flächen" (Grüner Betrieb) oder "Rote Fläche" (Roter Betrieb) besitzt.
- Klicken Sie links auf "Betriebsinformationen" und direkt darunter nochmal auf "Betriebsinformationen".
- Klicken Sie nun auf "Nitratgefährdete Gebiete (AVDüV)"
- Nun können Sie hier sehen zu wie viel % ihr Betrieb im Grünen Gebiet liegt und welche Erleichterungen er dadurch erreichen kann.


Auflagen
Auf allen roten Feldstücken des Betriebes (im iBalis gekennzeichnet) gelten aktuell folgende Auflagen:
- Jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf allen Ackerschlägen bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau): Je Kultur müssen mindestens auf einem Feldstück eine Nmin- oder EUF-Bodenprobe gezogen werden. Für die weiteren Feldstücke der gleichen Kultur kann der im Boden verfügbare Stickstoff mit einem Simulationsprogramm ermittelt werden. Bei Hopfen muss mindestens auf 3 Hopfenflächen eine Nmin Untersuchung stattfinden. Bei den restlichen Hopfenflächen wird dann der Durchschnitt dieser drei Werte verwendet. Die ermittelten Werte müssen bei der Düngebedarfsermittlung verwendet werden.
- Jährlich eine Untersuchung von Wirtschaftsdüngern sowie Gärresten vor dem Ausbringen auf Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat: Die Untersuchung ist einmal pro Jahr vom mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdünger des Betriebes durchzuführen. Das Untersuchungsergebnis ist für die Düngebedarfsermittlung aller roten Flächen des Betriebes zu verwenden.
- Einhaltung von erhöhten Gewässerabständen bei der Düngung mit 5 m statt 4 m auf ebenen Flächen und 10 m statt 5 m auf stark geneigten Flächen mit mehr als 10% Hangneigung zur Böschungsoberkante.
Ab 01.01.2021 gelten zusätzlich folgende Auflagen:
- Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen (Umbruch ab 15. Januar)
- Ausnahmen: Ernte der Vorfrucht nach dem 01.10. oder max. 550 mm Niederschlag
- Ausdehnung des Verbotes der Herbstdüngung auf Wintergerste, Winterraps und Zwischenfrüchte
- Ausnahmen für Winterraps bei Nachweis von max. 45 kg Nverf im Boden und für Zwischenfrüchte ohne Futternutzung, wenn max. 120 Nges/ha aus Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposten aufgebracht werden
- Betriebsbezogene Absenkung der N-Düngung auf minus 20% im Durchschnitt der Flächen im roten Gebiet
- Ausnahmen: Betriebe mit bis zu 160 Kg N Düngung/ha im Betriebsdurchschnitt der roten Flächen, davon max. 80 kg/ha mineralisch sollen von den Vorgaben der Absenkung um 20% beim N Bedarf und der schlagbezogenen 170 kg Grenze für die Ausbringung organischer Düngemittel ausgenommen werden.
- Schlagbezogene Berechnung der 170 kg N-Obergrenze
- Verlängerung der Sperrfristen auf Grünland (+1 Monat) auf 01. Oktober bis 31. Januar; Verschiebung weiterhin möglich
- Längere Sperrfristen bei der Festmist- und Kompostausbringung (+2 Monate) auf 01. November bis 31. Januar
- Begrenzung der Grünlanddüngung/ mehrjähriger Feldfutterbau ab dem 01.09. auf max. 60 kg Ngesamt aus flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern
Weiter Informationen finden Sie: Hier.
Informationen und Anmeldeprogramm "DSNonline" für Nmin - Bodenproben finden Sie: Hier.
Befreiung von Auflagen:
Bisherige Befreiungstatbestände gelten ab sofort nicht mehr! Sodass die oben angeführten Auflagen von allen Betrieben mit roten Flächen einzuhalten sind.