Rote Gebiete

Wer ist betroffen?

Betroffene können sich im  iBalis  informieren welche und wieviel Fläche betroffen ist.

Dazu gibt es mehrere unterschiedliche Methoden:

Methode 1:

Hier können Sie bei der Feldstückskarte einen Roten "Layer" über die betroffenen Felder legen und haben so einen Überblick über alle Flächen.

  1. Gehen Sie auf die Feldstückskarte und dort wie im Bild markiert auf den Bleistift
  2. Nun öffnet sich die Ebenenauswahl. Klicken Sie dort auf "Ebene hinzufügen"
  3. Jetzt öffnet sich ein "Dropdown"-Menü. Scrollen Sie nach ganz unten. Dort wählen Sie nun "Nitratgefährdete Gebiete (AVDüV)" aus.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

 

 

Nun müsste die Karte ungefähr so aussehen:

 

 

Methode 2:

Hier können Sie bei jedem Feldstück nachsehen ob es sich um eine "Rote Fläche" handelt oder nicht.

  1. Klicken Sie auf die Feldstückskarte und dann direkt darunter auf Feldstücke prüfen.
  2. Wählen Sie ein Feldstück aus.
  3. Nun können Sie an der markierten Stelle sehen, ob es sich um eine gefährdete (rote) oder nicht gefährdete (grüne) Fläche handelt.

Methode 3:

Hier können Sie sehen ob Ihr Betrieb mehrheitlich "Grüne Flächen" (Grüner Betrieb) oder "Rote Fläche" (Roter Betrieb) besitzt.

  1. Klicken Sie links auf "Betriebsinformationen" und direkt darunter nochmal auf "Betriebsinformationen".
  2. Klicken Sie nun auf "Nitratgefährdete Gebiete (AVDüV)"
  3. Nun können Sie hier sehen zu wie viel % ihr Betrieb im Grünen Gebiet liegt und welche Erleichterungen er dadurch erreichen kann.

Auflagen

Auf allen roten Feldstücken des Betriebes (im iBalis gekennzeichnet) gelten aktuell folgende Auflagen:

  • Jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf allen Ackerschlägen bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau): Je Kultur müssen mindestens auf einem Feldstück eine Nmin- oder EUF-Bodenprobe gezogen werden. Für die weiteren Feldstücke der gleichen Kultur kann der im Boden verfügbare Stickstoff mit einem Simulationsprogramm ermittelt werden. Bei Hopfen muss mindestens auf 3 Hopfenflächen eine Nmin Untersuchung stattfinden. Bei den restlichen Hopfenflächen wird dann der Durchschnitt dieser drei Werte verwendet. Die ermittelten Werte müssen bei der Düngebedarfsermittlung verwendet werden.
  • Jährlich eine Untersuchung von Wirtschaftsdüngern sowie Gärresten vor dem Ausbringen auf Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat:                                 Die Untersuchung ist einmal pro Jahr vom mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdünger des Betriebes durchzuführen. Das Untersuchungsergebnis ist für die Düngebedarfsermittlung aller roten Flächen des Betriebes zu verwenden.
  • Einhaltung von erhöhten Gewässerabständen bei der Düngung mit 5 m statt 4 m auf ebenen Flächen und 10 m statt 5 m auf stark geneigten Flächen mit mehr als 10% Hangneigung zur Böschungsoberkante.

Ab 01.01.2021 gelten zusätzlich folgende Auflagen: 

  •  Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen (Umbruch ab 15. Januar)
    • Ausnahmen: Ernte der Vorfrucht nach dem 01.10. oder max. 550 mm Niederschlag
  • Ausdehnung des Verbotes der Herbstdüngung auf Wintergerste, Winterraps und Zwischenfrüchte 
    • Ausnahmen für Winterraps bei Nachweis von max. 45 kg Nverf im Boden und für Zwischenfrüchte ohne Futternutzung, wenn max. 120 Nges/ha aus Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposten aufgebracht werden
  • Betriebsbezogene Absenkung der N-Düngung auf minus 20% im Durchschnitt der Flächen im roten Gebiet
    • Ausnahmen: Betriebe mit bis zu 160 Kg N Düngung/ha im Betriebsdurchschnitt der roten Flächen, davon max. 80 kg/ha mineralisch sollen von den Vorgaben der Absenkung um 20% beim N Bedarf und der schlagbezogenen 170 kg Grenze für die Ausbringung organischer Düngemittel ausgenommen werden.
  • Schlagbezogene Berechnung der 170 kg N-Obergrenze
  • Verlängerung der Sperrfristen auf Grünland (+1 Monat) auf 01. Oktober bis 31. Januar; Verschiebung weiterhin möglich
  • Längere Sperrfristen bei der Festmist- und Kompostausbringung (+2 Monate) auf 01. November bis 31. Januar
  • Begrenzung der Grünlanddüngung/ mehrjähriger Feldfutterbau ab dem 01.09. auf max. 60 kg Ngesamt aus flüssigen organischen Wirtschaftsdüngern

Weiter Informationen finden Sie:   Hier.

Informationen und Anmeldeprogramm "DSNonline" für Nmin - Bodenproben finden Sie:   Hier.

Befreiung von Auflagen:

Bisherige Befreiungstatbestände gelten ab sofort nicht mehr! Sodass die oben angeführten Auflagen von allen Betrieben mit roten Flächen einzuhalten sind.

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