Stoffstrombilanz
Wer ist betroffen?

Anhand der Grafik können Sie entnehmen, ob Sie unter die Stoffstrombilanz-Pflicht fallen oder nicht. Der N-Anfall aus eigener Tierhaltung ist bereits bei 8 Kühen oder 55 Mastschweinen erreicht. Eine zusätzliche Aufnahme von 750 kg N wäre bei 187m³ (bei 4kg N/m³) lässt dann den Betrieb in die Bilanzierungspflicht rutschen.
Die Stoffstrombilanz bedeutet zwar zusätzlichen Aufwand, wird aber bei Überschreitung der einzuhaltenden Werte bis zum 31.12.2022 nicht sanktioniert. (Stand Juni 2019)
Weiter Informationen finden Sie: Hier unter dem Reiter "Stoffstrombilanz nach Hof-Tor-Ansatz"
Die Berechnung finden Sie: Hier.
Für die Berechnung der Stoffstrombilanz wird das selbe Programm wie für die Nährstoffbilanz verwendet. Um eine Stoffstrombilanz zu rechnen, wählen Sie auf der ersten Eingabeseite ganz unten bei: "Möchten Sie zusätzliche eine Stoffstrom-Bilanz rechen?" Ja aus.
Zur Orientierung: Die Rot markierte Zeile im Bild.

Wichtig!
Da die Stoffstrombilanz meist in einem anderen Zeitraum berechnet wird als die Nährstoffbilanz kann es notwendig sein, die vorhandene Berechnung der Nährstoffbilanz zu entsperren.
Bevor Sie das tun, sollten Sie aber sicherstellen, dass ein Ausdruck der Nährstoffbilanz vorliegt oder einen Ausdruck erstellen, da bei einer erneuten Berechnung das Datum geändert wird.
Bei einer Betriebsprüfung wird darauf geachtet, dass eine Nährstoffbilanz mit einem Datum vor dem 31. März vorliegt!
Welche Daten werden für die Berechnung benötigt?
- Flächenangaben: LF nach Mehrfachantrag, Grünlandfläche
- Hauptfrucht: Anbaufläche, Erträge (dt/ha) und ggf. Rohproteingehalt
- Zweitfrucht: Art, Anbauflächen, Ertrag in dt FM/ha
- Zwischenfrucht: Leguminosenanteil (0-25%, 25%-75%, > 75%), Anbaufläche
- Grünland: Nutzungsart, Anbaufläche, Erträge (dt TM/ha), ggf. Rohproteingehalt, Kleeanteil (< 5%, 5 - 10%, 10 - 20%, > 20%)
- Mineraldünger: Art, Menge, Nährstoffgehalt
- Zu- und Abgang organischer Dünger: Menge in t oder m³, Art des Düngers (Nährstoffgehalt)
- Tierbestände (HI-Tier, Mehrfachantrag): Anzahl Tierbestand auf Gülle bzw. Stallmist/Weide, Weidestunden in Prozent
- Zu- und Verkauf von Tieren: Anzahl und Gewicht der Tiere (Lebend- oder Schlachtgewicht)(auch Verendete Tiere)
- Zu- und Verkauf Grobfutter: Menge in dt FM, ggf. TM % und Rohproteingehalt
- Zu- und Verkauf aller Futtermittel (auch z.B. Mineralfutter) und Ernteprodukte: Angabe von Inhaltsstoffe (Rohprotein und P2O5), Menge (dt FM oder dt TM)
- Tierische Erzeugnisse: verkaufte Milchmenge, Eier, Wolle
- Saat- und Pflanzengut: Art, Menge (derzeit nur für die vorgegebenen Hauptfrüchte notwendig, Stand Juni 2019)
Einen Erhebungsbogen für Stoffstrom, Lagerraumberechnung und Nährstoffbilanz finden Sie: Hier.
Stoffstrombilanz ab 2023
Ab dem 01.01.2023 müssen alle Betriebe eine Stoffstrombilanz rechnen die:
- mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) auf dem Betrieb halten,
- mehr als 20 ha bewirtschaften,
- Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen,
- eine Biogasanlage betreiben und mit einem stoffstrompflichtigen Betrieb in einem funktionalem Zusammenhang stehen.
Es wird empfohlen sich bereits jetzt mit dieser Bilanz zu beschäftigen um zu sehen, ob die Grenzwerte eingehalten werden können.
(Stand Juni 2019)