Komplexe und komplizierte Düngeverordnung erklären

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    „Das Schwierige ist, dass die jeweiligen Limits von Düngebedarfsermittlung, Nährstoff- und Stoffstrombilanzierung und 170 kg Grenze für den organischen Dünger unterschiedlich berechnet werden. Man darf aber keine davon überschreiten. Das macht das ohnehin schon komplizierte Prozedere noch verzwickter“, bemerkt Wolfgang Sturm, MR-Berater der MR Niederbayern. In einer Intensiv-Schulung in Mamming brachte er den Teilnehmern die Grundlagen der Düngebedarfsermittlung und der Nährstoffbilanzierung bei.

    Details zur Düngebedarfsermittlung und zur Bilanzierung, auch zur Plausibilisierten Nährstoffbilanz für wiederkäuerhaltende Betriebe finden Sie hier im BLW Artikel, Heft 11 2018