Ein Großprojekt für die Stromversorger – Der digitale Stromzähler

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    Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Nach § 29 des Messstellenbetriebsgesetzes wird bei allen Haushaltskunden und sonstigen Verbrauchern ein digitaler Stromzähler eingebaut. Die Zähler werden peu á peu umgebaut. Bis zum Jahr 2032 erfolgt der komplette Austausch in der Bundesrepublik.

    Die alten Stromzähler verschwinden also vom Markt. Die schwarzen Kästen mit der drehenden Scheibe und dem Zählwerk im Sichtfenster haben nach und nach ausgedient. Der Austausch läuft schon länger. Es betrifft ca. 90% aller Stromzähler. Aber was wird nun passieren? Hier die Erklärung dazu:

    Es gibt zwei verschiedene Messeinrichtungen, die eingebaut werden. Den Unterschied macht hier der Verbrauch. Wer also weniger als 6000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbraucht, der erhält eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“. Die moderne Messeinrichtung (mME) besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige und kann neben dem aktuellen Zählerstand, Tages- und Wochenwerte auch jahresbezogen die letzten 24 Monate anzeigen. Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden weiterhin nötig. Moderne Messeinrichtungen werden anstelle des alten Zählers im vorhandenen Zählerplatz bzw. Zählerschrank eingebaut.

    Kunden mit einem Jahresverbrauch über 6000 Kilowattstunden wird ein „intelligentes Messsystem“ (iMSys) eingebaut. Dies ist eine moderne Messeinrichtung mit einer sogenannten Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Dieses Gateway macht den modernen Zähler intelligent. Gateways kommunizieren über eine gesicherte Schnittstelle mit dem Messstellenbetreiber und Energieversorger. Sie liefern Informationen zur erzeugten und verbrauchten Energie. Für Großverbraucher (alles über 100.000 kWh Verbrauch/a) gilt diese Regelung nicht. Die verbauten Zähler sind bereits intelligent. Ist dies jedoch noch nicht der Fall, so werden auch diese Stromzähler umgebaut und mit einer intelligenten Messeinrichtung ausgestattet. Der Zählereinbau ist kostenfrei. Es gibt eine Information des zuständigen Messstellenbetreibers, zwecks Terminabsprache bzw. zu wann der Umbau bei Ihnen erfolgen wird. Im Rahmen der Stromabrechnung werden weiterhin die Zählerkosten in Rechnung gestellt, welche der Messstellenbetreiber dem Energieversorger mitgeteilt hat. Es gibt eine gesetzliche Preisobergrenze i. H. v. 20€ pro Jahr, welche der Messstellenbetreiber, in der Regel der Netzbetreiber, für die moderne Messeinrichtung verlangen darf. Bei intelligenten Messsystemen sind die Kosten nach Verbrauchsklassen gestaffelt.

    Gut zu wissen: Jeder Stromkunde hat die Möglichkeit seinen Messstellenbetreiber frei auszuwählen und somit Zusatzangebote von freien Messstellenbetreibern zu nutzen.