Wann, wieviel Dünger wo ausbringen?

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    Die Umsetzung der Düngeverordnung ist nicht einfach. Unterstützung bieten die bayrischen Maschinenringe mit ihrem Dienstleistungsangebot – sowohl bei Düngerbedarfsermittlung, der Nährstoff- und Stoffstrombilanzierung bis hin zu gesamtwirtschaftlichen Betriebsberatungen. Jetzt nutzten die DüV-Berater die Zeit für die eigene Fortbildung. Konrad Offenberger von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erklärte, was vor allem zu beachten ist.

    „Im Grunde müssen Sie mit den Landwirten die sechs bis sieben Unterlagen erarbeiten, die bei einer Kontrolle vorzuzeigen sind. Wenn Sie hier sorgfältig alles zusammenstellen, dann ist Ihnen ein Jeder dankbar“, so Konrad Offenberger. Der Mitarbeiter der LfL kennt die Situationen, wenn nicht alles ordentlich gemacht und dokumentiert ist. Schließlich ist er selbst auch als Prüfer in Sachen Düngung und Nährstoffflüsse unterwegs.

    Grundsatz Nährstoffflüsse in einem Betrieb betrachten

    Zwei Dinge hebt er besonders hervor. Es werde immer das gesamte Gesetzespaket aus Düngeverordnung, Verbringungsverordnung, Stoffstrombilanzverordnung und den Länderverordnungen angeschaut, nie nur ein einzelnes Teil betrachtet. Entsprechend müssen die Zahlen ineinander greifen und sich plausibel ergänzen.

    „Darüber hinaus geht es immer um die Nährstoffflüsse in einem Betrieb. Vielleicht ist es etlichen gar nicht bewusst, dass sich bei unterschiedlichen Verfügungsberichtigten automatisch unterschiedliche Betriebe ergeben“, führt der Referent aus. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Landwirtschaft auf beide Ehepartner, die Biogasanlage aber nur auf einen läuft. Dann müssen die zwei Betriebe jeweils ihre eigenen Bilanzierungen und Nachweise vorlegen. Im Rahmen einer Kontrolle werden sie in der Regel nacheinander gecheckt.

    Die bayerischen Maschinenringe unterstützen ihre Mitglieder mit hoher fachlicher Kompetenz. Über 4.000 Mitglieder nahmen im letzten Jahr ihr Angebot zum Nährstoffmanagement in Anspruch. Dabei ging es vor allem um die Düngebedarfsermittlung und 170 kg Grenze, zum Teil um die Nährstoffbilanzierung.

    Neu ist nun die Lagerkapazität des organischen Düngers anzugeben. Dabei liegt die Nach-weispflicht über ausreichend Raum beim Landwirt. Als Grundlage für die Tieranzahl wird bei Rindern auf die HIT Datenbank, bei Schweinen auf die Antibiotikadokumentation, Bestandsregister und ggf. die Buchführung zurückgegriffen. Güllekanäle werden nicht als Lagerkapazität berücksichtigt, es sei denn sie erfüllen die Vorgaben der Anlagenverordnung, z.B. Leckage-Erkennung.

    Weitere Details können Sie hier im BLW Beitrag lesen.