Formulare Agrardieselantrag

Wichtige Informationen zum Agrardieselantrag

Antragsfrist: 30. September 2023

Wann ist es ausreichend den vereinfachten Antrag zu stellen? -

  • Wenn 2022 ein vollständiger Antrag (Vordruck 1140) oder ein vereinfachter Antrag (Vordruck 1142) abgegeben und vom Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde.
  • Wenn sich seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) keine Änderungen ergeben haben bei: Betriebsart(en) Personenkreis Anzahl der Bienenvölker.
  • Wenn Sie im Zeitpunkt der Abgabe dieses Antrages kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind bzw. im Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse (Kalenderjahr 2021) kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 der AGVO waren

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein vollständiger Antrag (Vordruck 1140) abgegeben werden.


Durch das geänderte Verfahren kann der Antrag entweder direkt über das BuG-Portal gestellt werden oder Sie füllen die Formulare aus und schicken den Antrag per Fax oder Post an das Hauptzollamt.

Jetzt die ausfüllbaren Formulare downloaden:

ZUM VEREINFACHTEN ANTRAG (Download)

ZUM VOLLSTÄNDIGEN ANTRAG (Download)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!

Dokumentationspflicht Düngeverordnung

Entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung ist der Landwirt verpflichtet, sämtliche Düngemaßnahmen unter Angabe der Düngerart und der ausgebrachten Nährstoffmengen spätestens 2 Tage nach der Düngung aufzuzeichnen. Bei sämtlichen organischen Düngern ist neben der Gesamtstickstoffmenge auch der wirksame Stickstoffanteil aufzuschreiben. Dafür sind entweder die Angaben nach gelbem Heft, eigene Untersuchungsergebnisse oder die Berechnungen aus dem LFL-Lagerraumprogramm heranzuziehen. Für die Dokumentationspflicht haben wir im Downloadbereich handschriftliche Aufzeichnungsvorlagen bereitgestellt.

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