Keiner will sich selbst oder Mitarbeiter gefährden. Doch der gute Wille alleinreicht nicht aus, um Unfälle zu verhindern. Der Gesetzgeber nimmt vor allem Arbeitgeber in die Pflicht. Sobald ein Betrieb Mitarbeiter beschäftigt – darunter zählen auch schon ein entlohnter Mifa oder ein Mini-Jobber – muss er sich aktiv um die Arbeitssicherheitkümmern. Statt selbst Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sowie Unterweisungen durchzuführen, kann man sich aber Unterstützung holen. Immer mehr Landwirte, Biogasbetreiber oder Lohnunternehmer nehmen das Angebot der Maschinenringe in Anspruch.
KBM
Kuratorium Bayerischer
Maschinen- und Betriebshilfsringe e.V.
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