Überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen

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    Damit große Landmaschinen, Autos, LkWs und Motorräder sicher aneinander vorbeikommen ist es wichtig, dass die anderen Verkehrsteilnehmer überbreite Landmaschinen rechtzeitig erkennen können. In Bayern gibt es seit knapp 10 Jahren einen „Überbreite-Erlass“ des Innenministeriums. In diesem Erlass wird der Einsatz von Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie z.B. Mähdreschern, Häckslern oder auch Gülletracs mit Überbreite bis zu einem Außenmaß von 3,50 m geregelt. Dazu gehört auch die Kenntlichmachung mit dem Bayernpaket, d.h. einer auffälligen Markierung mit Frontschild und Konturmarkierung. Nachdem es aktuell einige Fragen rund um diesen Erlass gegeben hat, lud Gerhard Eck, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und für Integration sowohl die Praktiker, also Maschinenringe, Lohnunternehmer und den Bauernverband als auch die zuständigen Ministerien und Verantwortliche aus den Verwaltungsbehörden zu einem Gespräch ein.

    Der Präsident des Bundesverbands der Maschinenringe e.V. Leonhard Ost und Maschinenring-Verkehrsexperte Martin Gehring diskutierten mit Gerhard Eck, Josef Zellmeier, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Präsidenten des Bayerischen Lohnunternehmerverbands Georg Schmid-Maier und Gerhard Stadler, Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands Niederbayern. Als großen Zwischenerfolg werten die Teilnehmer der Gesprächsrunde, die bisherige gute Kenntlichmachung der Fahrzeuge die nur in Details verbessert werden kann. Alle Beteiligten sehen aber die Notwendigkeit die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Dazu gehört für Verkehrsteilnehmer klare Spielregeln aufgestellt werden, um konfliktfrei und vor allem unfallfrei durch die bereits laufende Erntesaison zu kommen.
    Ein Ziel, an dem der Maschinenring auch mit der Kampagne „MITEINANDER REDEN UND SICHER ANKOMMEN“ arbeitet. 

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