EEG 2023: Vorteile für Landwirte

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    Selten war die Zukunft unserer Energieversorgung mehr im Fokus als jetzt. Der Klimawandel und – mehr noch – der Krieg in der Ukraine sorgen dafür, dass Deutschland seine Energieversorgung radikal ändern muss. Das hat auch Auswirkungen auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Welche, das erfährst Du in diesem Artikel.

    Die EEG-Umlage ist weggefallen

    Seit dem 01. Juli gibt es die EEG-Umlage nicht mehr. Durch diese schnelle Gesetzesänderung sollst Du bei den weiter steigenden Strompreisen ein wenig entlastet werden. Die Kilowattstunde Strom kostet Dich dadurch 4,43 Cent brutto weniger. Dein Versorger ist gesetzlich verpflichtet, diese Absenkung im vollen Umfang weiterzugeben.

    Deine Abschläge bleiben gleich und der neue Preis wird mit der kommenden Jahresabrechnung verrechnet.

    Alle wichtigen Änderungen auf einen Blick


    Das EEG wurde vom Deutschen Bundestag im Zuge der Energiekrise neu aufgestellt. Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2030 ganze 80 Prozent unserer Energie aus nachhaltigen Quellen kommt. Wir haben für Dich die wichtigsten Änderungen hier zusammengefasst.

    Mit dem Wegfall der EEG-Umlage, entfällt auch die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage auf den selbsterzeugten und verbrauchten Strom. Im Hinblick auf den Eigenverbrauch gibt es eine weitere wesentliche Änderung: Zukünftig darf aus allen, nach dem EEG geförderten Anlagen, der Strom zum Eigenverbrauch genutzt werden. Auch bei Anlagen im Ausschreibungsverfahren.

    Auch bei den Vergütungssätzen für PV-Anlagen wird sich mit dem EEG 2023 etwas ändern. Höhere Vergütungssätze sollen die Wirtschaftlichkeit steigern. Unterschieden wird hier zwischen Anlagen mit Eigenverbrauch und Volleinspeise-Anlagen. Ein weiterer Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass zukünftig auf einem Dach mehrere Anlagen zeitgleich installiert werden können. So kann ein Teil der Anlage für den Eigenverbrauch genutzt, der Rest volleingespeist werden. Lediglich zwei separate Stromzähler sind notwendig.

    Außerdem werden die Ausschreibungsmengen für PV- und Windkraftanlagen erhöht und Agri-PV-Anlagen dürfen auch auf Ackerflächen, Dauerkulturen und mehrjährigen Kulturen stehen.

    Das EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die nach der Veröffentlichung des EEG 2023 im Bundesgesetzblatt ans Netz gehen. Eine Absprache mit dem Netzbetreiber vor Ort wird empfohlen.