Registrierungspflicht betrifft alle PV-Anlagen Betreiber

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    Melderegister der Bundesnetzagentur in Kraft getreten – Registrierungspflicht betrifft alle Betreiber von PV-Anlagen

    Am 31. Januar 2019 ging das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online. Hier müssen alle Photovoltaikanlagen registriert werden, um in Zukunft noch die EEG-Vergütung zu erhalten. Das Register soll einen umfassenden Überblick über alle Erzeugungsanlagen in Deutschland geben.

    Das neue Onlineportal löst die bisherige Anmeldeprozedur für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher sowie alle anderen Erzeugungsanlagen ab. Alle Betreiber müssen ihre Anlagen neu im Webportal registrieren. Somit sind nicht nur alle Neu-Anlagen, sondern auch alle Bestandsanlagen betroffen.

    Die Registrierung besteht aus drei Schritten. Zuerst muss man sich als Benutzer registrieren. Im zweiten Schritt erfolgt die Registrierung als Anlagenbetreiber. Hier müssen die Daten des Anlagenbetreibers eingetragen werden. Im letzten Schritt werden die Daten zur Anlage eingetragen.

    Für Betreiber von Bestandsanlagen, also allen Anlagen, die bis zum 30. Januar in Betrieb genommen wurden ist eine Registrierung in den nächsten 2 Jahren möglich. Für Betreiber, die ab dem 31. Januar eine Photovoltaik-Anlage neu in Betrieb nehmen, gilt eine Frist von einem Monat, um sich im Webportal bei der Bundesnetzagentur zu registrieren.

    Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Vergütung wird erst fällig, wenn die Anlage im Melderegister registriert wurde.

    Das Marktstammdatenregister ist unter folgendem Link abrufbar https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR, weitere Informationen sind in der Webhilfe zu finden https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/index.html