Familienhilfe Rheinhessen

"Hilfe - Mama ist krank!"

Der Betriebshilfsring Rheinhessen-Nahe-Donnersberg erweiterte 2014 mit dem Familienservice Rheinhessen seine Dienstleistung im Bereich der Haushaltshilfe für private Haushalte.

Wenn Zuhause die Familienmanagerin durch Krankheit ausfällt, bricht oft eine Welt zusammen: Der Vater kann sich nicht frei nehmen, doch die Kinder kommen meist am frühen Nachmittag wieder aus dem Kindergarten oder der Schule nach Hause. Was dann? Für viele Familien ist diese Situation ohne fremde Hilfe kaum zu bewältigen. Doch es gibt sie, die Unterstützung bis Mama wieder fit ist.

Die Maschinen- und Betriebshilfsringe (MBR) in Rheinland-Pfalz haben sich in den letzten 30 Jahren als bäuerliche Selbsthilfeorganisationen etabliert. Kam es zu Personalausfällen in landwirtschaftlichen Betrieben, konnten die MBR durch einen großen Pool an Fachkräften, spontan für Ersatz sorgen. Ob Haushaltshilfe im privaten oder landwirtschaftlichen Bereich: Der Maschinenring ist ein verlässlicher Ansprechpartner, wenn es Zuhause oder im Betrieb zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt. Fast alle Helferinnen die im Bereich der Haushaltshilfe vermittelt werden, sind ausgebildete Hauswirtschaftsmeisterinnen bzw. Hauswirtschafterinnen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Haushaltsführung. Auf sie ist also im Notfall Verlass! Die Beaufsichtigung von Kindern, Erstellen eines Speiseplans, die Zubereitung gesunden Essens, Erledigung der Einkäufe oder die Alltagsreinigung des Wohn- und Schlafbereiches sowie Wäsche waschen und bügeln gehören zu den Aufgaben einer Haushaltshilfe. Auch Fahrdienste für die Kinder zu Terminen können von ihr erledigt werden.

Grundsätzlich können alle Krankenversicherte im Bedarfsfall die Hilfe bei ihrer Kasse beantragen. Die Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten für diese Leistungen, besonders, wenn Kinder im Haus leben, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Behinderung haben. So können z. B. Frauen bis zu acht Wochen nach der Geburt auf eine Haushaltshilfe zurückgreifen, oder schon während der Schwangerschaft, wenn Schonung angesagt ist. Über den Umfang der Kostenbeteiligung bzw. der Kostenübernahme der Haushaltshilfe wird jeweils im Einzelfall von den Kassen entschieden. Kostenträger können nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen sein, sondern auch die Rentenversicherung, Sozial- und Jugendämter oder sonstige Beihilfeträger.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Maschinenring Rheinhessen-Nahe-Donnersberg.