Hilfe gesucht?

Ob im Notfall oder geplant - Ihr Maschinenring Rottal-Inn e. V. ist für Sie da!

Sicherheit für die Familie mit Betriebs- und Haushaltshilfe. Rund 140 männliche und 20 weibliche Kräfte sind im Ringgebiet Rottal-Inn im Einsatz.Der Betrieb muss laufen! Erntezeit, Feldarbeiten und Stallarbeiten nehmen keine Rücksicht auf Ausfälle durch Krankheit oder Unfall und diese kommen selten mit Vorankündigung.

Wir vermitteln Ihnen landwirtschaftliche soziale Betriebshilfe bei:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Todesfall
  • Kur- und Erholung
  • Krankenhausaufenthalt

Der Aufgabenbereich des Betriebshelfers umfasst alle notwendigen unaufschiebbaren und betriebserhaltenden Maßnahmen wie: füttern, melken, Feldarbeit, usw.

Alle Betriebshelfer, die zum Einsatz kommen haben eine landwirtschaftliche Ausbildung. 

Die soziale Betriebshilfe ist eine sehr wichtige und nicht mehr wegzudenkende Leistung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger. Diese Art der sozialen Betriebshilfe gibt es nur in der Landwirtschaft und in keinem anderen selbständigen Beruf. Leistungsberechtigt sind Unternehmer und deren Ehegatten. 

Es kann ganz plötzlich auftreten: ein Arbeitsunfall, eine unvorhersehbare Krankheit, bei Arbeitsspitzen oder auch Entbindungen – schnell stellt sich die Frage: „Wo und wie bekomme ich schnell und unbürokratisch Hilfe?“

Der Maschinenring Rottal-Inn ist für Sie der kompetente Ansprechpartner in Sachen Betriebs- und Haushaltshilfe. Wir haben für Sie schnell und zuverlässig die passende Ersatzkraft.

Neben den MR - Klassikkräften haben wir auch die Einsatzleitung der hauptamtlichen Kräfte.

Unsere nebenberuflichen Helfer bilden sich laufend fort, sie sammeln bei vielen verschiedenen, teils auch schwierigen Einsätzen reichlich Erfahrungen, die Ihnen wiederum zugute kommen.

Falls Sie einmal in eine Situation kommen, dass Sie Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an, wir sind für Sie da.

Die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung und Abrechnung können Sie auch von den folgenden Links ausdrucken.

Arbeitsnachweis

Betriebshilfeantrag

Verlängerunsantrag

Merkblatt LSV

Merkblatt MR (nebenberufliche Betriebshilfe)

Voraussetzungen zur Kostenübernahme

Eine der wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die Betriebs - und Haushaltshilfe. Durch die Stellung der Betriebshilfe oder die Kostenübernahme für eine selbst beschaffene Betriebshilfe, wird die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sichergestellt. Weitere Informationen, wie beispielsweise zu Voraussetzungen oder der Kostenübernahme erhältst Du hier.

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Betriebshilfe Leistungen

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