Stromrechnung: Das gilt es zu beachten

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    Wenn das Jahr zu Ende geht, sind die Stromversorger bereits in den Vorbereitungen für die Jahresabrechnungen ihrer Kunden. Dies nutzen viele Versorger, um gleichzeitig auch eine Preisanpassung zu kommunizieren. Kommt es zu einer Preisanpassung hast Du ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen.

    Vor allem nach solch einem ereignisreichen Jahr ist es für Dich wichtiger denn je, Deine Rechnung und eine eventuelle Ankündigung zu prüfen.

    Deshalb hier eine kurze Checkliste, worauf Du achten solltest:

    • Ist der berechnete Verbrauch / Zählerstand richtig?
    • Ist der angegebene Preis auch der tatsächliche Tarif?
    • Wurde der Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt?
    • Wird der Preis für das Jahr 2023 evtl. angepasst?
    • Ist der neue Abschlag für 2023 richtig errechnet?

    Auch wenn Du kein Kunde von LandEnergie bist, kannst Du Dich bei Fragen zu Deiner Rechnung gerne telefonisch bei unseren LandEnergieEXPERTEN melden: Telefon 08431 6499-1451