MR-Düngeberatung - Nährstoffbörse

    Die neue Düngeverordnung ist zum 01.06.2017 in Kraft getreten:

    Mit neuen Regelungen, wie der Düngebedarfsermittlung, verschärften Obergrenzen für den N- und P-Saldo und den "Roten Gebieten" wurden die Zügel für die Landwirte straffer gezogen. Doch wo genau müssen vor allem viehhaltende Betriebe nun besser aufpassen und welche Chancen können sich für Ackerbaubetriebe aus dieser Novelle ergeben?

    Hilfreiche Tipps und Links zu den Programmen zur Berechnung von der LfL:

    Berechnung der 170 kg N/ha Grenze
    Berechnung der Lagerkapazität org. Dünger
    Formulare bei Abgabe & Beförderung über 200 to. org. Dünger
    Programm zur Düngebedarfsermittlung

    Formulare für die Abgabe, Aufnahme oder bei Überlassung von Lagerraum für organische Dünger:

    Beratung durch den Maschinenring

    Behalte den Überblick, welche Berechnungen und Dokumentationen rund um die Düngeverordnung in Deinem Betrieb vorgeschrieben sind.Wir unterstützen Dich bei den Berechnungen und Dokumentationen zum Nährstoffmanagement:

    • Berechnung 170 kg N-Regelung: für tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
    • Düngebedarfsermittlungen für jeden Schlag: notwendig vor der ersten Düngergabe
    • Nährstoffvergleich Feld-Stall-Bilanz: bis 31.03. erstellen!
    • Stoffstrombilanz: notwendig ab 2,5 GV/ha oder bei tierhaltenden Betrieben mit Wirtschaftsdüngeraufnahme
    • Lagerraumberechnung für organische Düngemittel: ab sofort Pflicht für jeden Betrieb mit Tierhaltung
    • Bayerische Länderregelungen zur DÜV: Was trifft für Dich zu: Rote Flächen, weiße Flächen, grüne Betriebe?
    • Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe, Transport und Aufnahme von mehr als 200 to Wirtschaftsdünger pro Jahr

    Wir begleiten Dich bei Bedarf auch bei Deinen Anpassungsstrategien, wenn Grenzen der DÜV überschritten sind:

    • Innerbetriebliche Reaktionsmöglichkeiten
    • Wirtschaftsdüngervermittlung
    • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

    Du hast Interesse? Dann melde Dich jederzeit bei Deinem lokalen Maschinenring! Ansprechpartner im der MR-Geschäftsstelle ist Bernhard Gierl und Wolfgang Sturm. Anmeldung unter Tel. 09421/8412-10

     

    Zusätzliche Informationen für alle Betriebstypen und Vermittlung in der MR-Nährstoffbörse:

    Alle wichtigen Punkte zur neuen Düngeverordnung (Bedarfsermittlung, Nährstoffvergleich und Düngevorgaben) finden Sie ab sofort auch auf der neuen Plattform der Maschinenringe, der Maschinenring-Nährstoffbörse!

    ZUR MASCHINENRING-PLATTFORM

    Außerdem veröffentlichen wir hier Anbieter und Nachfrager von Gülle und Substrat mit der gewünschten Menge aber ohne Namen. Die Vermittlung erfolgt dann direkt über unseren MR! Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung - wir vermitteln Ihnen den richtigen Partner! Weitere Infos zum Ablauf erhalten Sie in der MR-Geschäftsstelle! Wir vermitteln natürlich auch die entsprechende Technik!