Stall- oder Hallenbau geplant? Güllegrube zu klein?

Auch jetzt sind wir für Sie da...

Wenn Sie einen Bauhelfer für eine landwirtschaftliche Baumaßnahme brauchen, sind folgende Punkte zu beachten, damit Bauhilfe nicht zur „Schwarzarbeit“ wird:

 

  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen aktive Landwirte sein.
  • Die Tätigkeit darf nur für den landwirtschaftlichen Betrieb des Auftraggebers erbracht werden (keine Gewerbebauten oder gewerbliche Biogasanlagen).
  • Bauhelfertätigkeiten sind nur bei der Herstellung, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung von landwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen wie z.B. Stallgebäuden, Maschinenhallen, Güllegruben, Fahrsilos und Melkkammern zulässig.
  • Es darf sich nur um reine Handlangertätigkeiten handeln.
  • Ausgebildete Fachkräfte aus den Bauberufen (Maurer, Zimmerer, Betonbauer, Fliesenleger, Maler, usw.) können keine Hilfs- oder Handlangertätigkeiten ausführen. Diese verfügen in der Regel über ein höheres fachliches Wissen als der Auftraggeber und sind damit automatisch keine Handlanger mehr. Über fachliches Wissen verfügen auch Kräfte die schon längere Zeit immer ein und die selbe Tätigkeit verrichten (z.B. Fliesen verlegen, Stalleinrichtung einbauen, Fahrsilo sanieren usw.).
  • Hilfskräfte dürfen für ihre Arbeiten keine Gerätschaften oder Spezialwerkzeuge mitbringen.(z.B. Gerüste, Schalungen, Schneid- u. Bohrwerkzeuge, Abbruchgeräte usw.).

Am besten beraten sind Sie, wenn Sie eine Fachfirma mit der Abwicklung der Baumaßnahme beauftragen, die eine qualifizierte Fachkraft stellt, unter deren Anleitung dann Hilfs- und Handlangertätigkeiten ausgeführt werden können.

Anbei ein Formular, mit dem Sie vor der Baumaßnahme sicherstellen können, dass alles im „grünen“ Bereich ist. Nähere Infos auch in der MR-Geschäftsstelle unter Telefon 09421 / 84120.