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Sabrina Bayerle
Sabrina Bayerle


Direkt- und Regelenergievermarktung von LandEnergie

Für Anlagen ab 100 kW ist sie Pflicht – die Direktvermarkung von Strom aus erneuerbaren Energien. Direktvermarktung von Strom an der Börse ist ein sehr komplexes Thema und mit vielen rechtlichen Pflichten verbunden. Deshalb stellt sich für Anlagenbetreiber die Frage, wie finde ich einen kompetenten Partner für die Vermarktung?

Mit LandEnergie hast Du einen neutralen und kompetenten Ansprechpartner aus der Landwirtschaft rund um das Thema Direktvermarktung. Dabei profitierst Du von der Verhandlungsstärke der Maschinenring-Gemeinschaft.

Derzeit kommt es aufgrund einer Vielzahl von Anfragen dazu, dass wir etwas mehr Zeit benötigen, um Deine Anfrage zu beantworten. Wir melden uns in spätestens 3 Wochen, um Deine Fragen zu beantworten und ein Angebot zu erstellen.

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Direktvermarktung rentabel?

Unsere Erfahrung zeigt, kleine PV-Anlagen bis 50kW laufen mit EEG-Vergütung besser. Bei größeren Anlagen bedarf es einer genaueren Prüfung.

Um in der geförderten Direktvermarktung von den Börsenpreisen zu profitieren, muss ein viertelstündliche Lastprofilmessung, ein sogenannter RLM Zähler installiert werden. Zudem muss der Direktvermarkter auf die Anlage zugreifen und bei Bedarf steuern können.

Hier muss in der Regel zusätzliche Technik installiert werden, da der bestehende Datenlogger nicht ausreicht. Das ist gerade bei älteren Anlagen sehr aufwändig und kostenintensiv. Auch im Hintergrund fallen Kosten für die Direktvermarktung an, die nicht zu vernachlässigen sind.

Sollte sich hier etwas für dich ändern, können wir dich gerne informieren. Trage Dich hier einfach in unsere Interessentenliste ein. Wir kontaktieren Dich.

Warum Direktvermarktung?

  • Schon mit dem EEG 2012 wurde für Biogasanlagen die freiwillige Direktvermarktung eingeführt. Mittlerweile gilt die Pflicht zur Direktvermarktung für alle EEG-Anlagen > 100 kW, die seit dem 1.1.2016 installiert wurden.
  • EEG-Anlagen, die nach 20 Jahren keine Einspeisevergütung mehr bekommen, können ihren Strom an der Börse vermarkten und zusätzliche Erlöse für den grünen Strom erzielen.

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

  • In der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom nicht mehr an den Netzbetreiber geliefert, sondern an einen Direktvermarkter. Von ihm erhält der Anlagenbetreiber den durchschnittlichen Börsenpreis. Den Differenzbetrag zwischen EEG-Vergütung und dem MarktwertSolar gleicht der Netzbetreiber aus (Marktprämie).
  • Für die Teilnahme an der Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 4 €/MWh. Im Gegensatz zur bisherigen Vergütung ergeben sich durch die Direktvermarktung größere wirtschaftliche Vorteile für Bestandsanlagen.

Deine Vorteile mit LandEnergie

  • Garantierte Abnahme und Vergütung der eingespeisten Energie
  • Flexible Modelle für die Post-EEG Vermarktung, wie Festpreis- oder Börsenpreismodelle
  • Sicherheit durch bonitätsstarke Vertragspartner
  • Verhandlungsstärke durch die Maschinenring-Gemeinschaft
  • Einen neutralen und persönlichen Ansprechpartner aus der Landwirtschaft

Wie funktioniert die Direktvermarktung mit LandEnergie?

  1. Du schließt mit uns von LandEnergie eine Servicevereinbarung ab
  2. Wir schließen für Dich einen Direktvermarktungsvertrag mit unserem Rahmenvertragspartner ab
  3. Die Vermarktungserlöse erhältst Du von unserem Direktvermarkter und je nach Modell eine Vergütung vom Netzbetreiber
  4. Wir begleiten Dich beim Einstieg in die Direktvermarktung.

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Redispatch 2.0

Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energie-Anlagen im Verteilnetz steigt die Gefahr von Netzengpässen. Um bei Schwankungen im Stromnetz gezielter eingreifen zu können, treten zum 1.10.2021 neue Regelungen zum Redispatch 2.0 in Kraft. Damit sind neben konventionellen Kraftwerken, wie bspw. Kohle, Gas und Atomkraftwerke erstmals auch Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Kommt es zu Netzengpässen, entscheidet der Netzbetreiber, welche Anlagen abgeregelt werden müssen. Hierfür erhält der Anlagenbetreiber eine Ausfallvergütung.

Welche Pflichten und Aufgaben auf Dich als Anlagenbetreiber zukommen und wie wir Dich dabei unterstützen können erfährst Du hier.

  • Was ist Redispatch 2.0

    Redispatch kommt aus dem englischen und bedeutet so viel wie „Änderung der Kraftwerkseinsatzplanung“. Im Austausch zwischen dem Netzbetreiber und Einsatzverantwortlichen wird eine Einspeiseprognose für den nächsten Tag erstellt. Sind Netzengpässen zu erwarten, entscheidet der Netzbetreiber, welche Anlagen abgeregelt werden müssen.

  • Welche Anlagen betrifft es?

    Von den Regelungen des Redispatch 2.0 sind alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW betroffen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen. Auch Anlagen die kleiner als 100 kW sind, über RLM-Messtechnik verfügen und durch den Netzbetreiber steuerbarsind können vom Redispatch 2.0 betroffen sein.

  • Was kommt auf mich als Anlagenbetreiber zu?

    Im Rahmen der Redispatch 2.0-Prozess sind zwei Marktrollen dem Anlagenbetreiber zugedacht: Der Einsatzverantwortliche EIV und Betreiber der technischen Ressource BTR.

    • Der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) ist für den Betrieb einer technischen Ressource (TR), z.B. PV-, Biogasanlage oder Stromspeicher verantwortlich. Als BTR ist man vor allem in den Kommunikationsprozess zur Ermittlung und Abstimmung durch tatsächliche Redispatch-Maßnahmen entgangenen Ausfallarbeit involviert.
    • Als Einsatzverantwortlichen (EIV) ist man unabhängig von einer konkreten Redispatch-Maßnahme für die Übermittlung von Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten der Erzeugungsanlage zur Planung des Redispatch-Bedarfs an den Netzbetreiber verpflichtet. Greift der Netzbetreiber in die Fahrweise der Anlage ein, wird der Einsatzverantwortliche vorab vom Netzbetreiber informiert.
  • Wird zusätzliche Technik benötigt?

    Ist die Anlage bereits in der Direktvermarktung ist in der Regel keine weitere Technik notwendig. Wenn die Anlage nicht direktvermarktet wird, ist zusätzliche Technik zur Datenübertragung und Steuerung der Anlage wie bspw. Ein VPN-Router und Datenlogger notwendig. Das ist Voraussetzung des Redispatch.

    In der Regel legt der Direktvermarkter die Technik zur Anbindung der Anlage an seine Schnittstellen fest. Für den Einbau der Technik ist der Anlagenbetreiber verantwortlich.

  • Wie werde ich im Falle eines Abrufes entschädigt?

    Je nach gewähltem Bilanzierungs- und Abrechnungsmodell ermittelt der Betreiber der technischen Ressource die Ausfallarbeit. Für die ermittelte Ausfallarbeit erhält der Anlagenbetreiber die Marktprämie vom Netzbetreiber und die Börsenerlöse vom Direktvermarkter.

  • Was muss ich jetzt machen?

    Aufgrund der komplexen Datenmeldungen und Abrechnungsprozesse empfehlen wir, einen Direktvermarkter mit den Marktrollen des Einsatzverantwortlichen und Betreiber der technischen Ressource zu beauftragen. Mit dem Wechsel in die Direktvermarktung bist Du nicht nur beim Redispatch auf der sicheren Seite, sondern profitierst zusätzlich auch von Mehrerlösen durch die Vermarktung. Dabei steht Dir LandEnergie als neutraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

    LandEnergie und unser langjähriges Netzwerk von Direktvermarktern unterstützen Dich im Komplettpaket bei der Umsetzung der neuen Anforderungen: Angefangen bei der Auswahl der benötigten Technik, über die Abwicklung aller Prozesse rund um die Marktkommunikation bis hin zur Abrechnung.

    Frage noch heute unverbindlich an und mach Deine Anlage fit für den Redispatch 2.0.

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Weitere nützliche Informationen

Unsere Zufriedenheitsgarantie

Wir sind persönlich

Keine Callcenter und keine Warteschlangen. Dein persönlicher Ansprechpartner ist Mitarbeiter des Maschinenrings.

Wir halten Wort

Dein Anliegen ist auch unser Anliegen. Das ist keine Floskel, denn wir stehen zu unserem Wort – Hand drauf.

Wir sind schnell

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