Hilfe gesucht?
Unsere Dienstleistung in der sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe umfasst alle anfallenden Formalitäten sowie den Einsatz qualifizierter und erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause. Dazu gehört:
- die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, bei Bedarf auch vor Ort
- die Weiterleitung der entsprechenden Unterlagen
- die Einsatzplanung und Einteilung der Helferinnen und Helfer
- die Abrechnung mit den entsprechenden Sozialversicherungsträgern
Wir stehen als kompetenter Ansprechpartner sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle genügt und die weiteren Schritte werden von uns eingeleitet. Zu unseren Kooperationspartnern zählen die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, der Bundesverband der Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen sowie die AOK.
Schon gewusst? Die Betriebshilfe steht auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Unsere Betriebshelfer

Catharina Bohrer, 32 Jahre, Winzermeisterin und Hauswirtschafterin
Arbeitet seit Abschluss ihrer Ausbildung zur Winzermeisterin für den Maschinenring, sowohl in den Weinbergen, als auch im Keller.
Im Rahmen einer internen Weiterqualifizierung legte Sie die Prüfung zur Hauswirtschafterin ab. Sie arbeitet in Vollzeit und ist deshalb bei unseren Betrieben besonders flexibel einsetzbar.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme
Eine der wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die Betriebs - und Haushaltshilfe. Durch die Stellung der Betriebshilfe oder die Kostenübernahme für eine selbst beschaffene Betriebshilfe, wird die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sichergestellt. Weitere Informationen, wie beispielsweise zu Voraussetzungen oder der Kostenübernahme erhältst Du hier.