Familienservice

Als Dienstleister für die Landwirtschaft steht Betriebshilfe bei uns natürlich ganz oben! Wir untersützen Sie gerne bei der Antragsstellung.
Zur Absicherung des Betriebsablaufes, auch während der Arbeitsunfähigkeit des Betriebsleiters, arbeiten zuverlässige Fachkräfte in der Betriebshilfe des MR Tettnang. Bei Krankheit, Unfall, Kur oder Reha sorgen sie für die Erledigung der wichtigen Aufgaben und Arbeiten im Betrieb.
Momentan sind 6 Hauswirtschafterinnen und 4 Landwirte im Bereich der sozialen Betriebshilfe tätig. Alle Mitarbeiter haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Landwirtschaft bzw. Hauswirtschaft, oftmals mit Meisterausbildung.

Die Kosten werden in den folgenden Fällen von gesetzlichen Stellen übernommen:
- häusliche Krankenpflege (Beinbruch, Grippe,...)
- Krankenhausaufenthalt / Reha-Aufenthalt
- Entbindung / Wochenbett Kaiserschnitt / Mehrlingsgeburten / Risikoschwangerschaft / Probleme in der Schwangerschaft
- extreme körperliche / seelische Belastung medizinische Vorsorgeleistung (Kur, ...)
> WAS WIRD IHNEN KONKRET ANGEBOTEN?
> JETZT ANFRAGEN! WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI DER ANTRAGSSTELLUNG!

Unsere Aufgaben

Wir übernehmen für Sie alle täglich anfallenden Aufgaben im Haushalt. Angefangen vom Waschen und Bügeln, dem Zubereiten der Mahlzeiten und dem Erledigen der Einkäufe bis hin zur Betreuung Ihrer Kinder.
Kostenübernahme

Einer der wichtigsten Frage für Sie: Wer übernimmt die Kosten?
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In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren?
Die Kosten werden in der Regel übernommen von:
- Gesetzliche Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Sozial - und Jugendamt
- Sonstige Beihilfeträger
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Sie führen einen Haushalt ohne Kinder?
Auch wenn in Ihrem Haushalt keine Kinder leben, haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise nach einem längeren Krankenhausaufenthalt können Sie für maximal 4 Wochen eine Haushaltshilfe zur Unterstützung im Alltag beantragen.
> DIE ABRECHNUNG ERFOLGT MIT ALLEN KASSEN - LASSEN SIE SICH VON UNS INDIVIDUELL BERATEN!
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Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb?
Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und bei der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) versichert sind haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen - auch wenn die Kinder älter als 12 Jahre sind.
> NOCH FRAGEN? DANN MELDEN SIE SICH BEI FRAU SILKE FÖDISCH!
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