Nährstoffvergleich
DIE STOFFSTROMBILANZ
Die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz wird ab 1.1.2023 folgende Betriebe betreffen:
Betriebe, die
- mehr als 750 kg Gesamt-N Wirtschaftsdünger aufnehmen oder
- mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften oder
- mehr als 50 GV je Betrieb halten Ist Ihre Biogasanlage stoffstrombilanzpflichtig?
Formlare einfach über Downloadlink abrufen
Entscheidungsbaum Stoffstrombilanz 2023
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Entscheidungsbaum Stoffstrombilanz 2023
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