Nährstoffvergleich

DIE STOFFSTROMBILANZ

Die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz wird ab 1.1.2023 folgende Betriebe betreffen:

Betriebe, die

  • mehr als 750 kg Gesamt-N Wirtschaftsdünger aufnehmen oder
  • mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften oder
  • mehr als 50 GV je Betrieb halten Ist Ihre Biogasanlage stoffstrombilanzpflichtig?

Formlare einfach über Downloadlink abrufen