Verpackungsverordnung

    • Glas

      Menge lt Verpackungsverordnung zu erfassen

    • Versandkartons

      Menge lt Verpackungsverordnung zu erfassen

    Laut Verpackungsverordnung, gültig seit 01.01.2009, muss sich jeder, der mit Waren befüllte Verkaufsverpackungen herstellt oder vertreibt (die dann beim Endverbraucher anfallen) zwingend einen dualen System anschließen.

    Dies trifft alle Direktvermarkter von Produkten, die in Verkaufsverpackungen abgegeben werden, so auch Weinbaubetriebe und direkt vermarktende Obst- und Gemüsebaubetriebe.

    Wer bestimmte Verpackungsmengen überschreitet (bei Glas z.B. 80 Tonnen im Jahr), muss jährlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben, die von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde und die auf den Internetseiten der Industrie und Handelskammer, für Jedermann frei einsehbar, aufgeführt wird.

    Wer unter dieser Grenze liegt, muss eine solche Erklärung den Behörden auf Verlangen vorlegen.

    Verstöße gegen eine Lizensierungspflicht oder die Abgabe nicht lizensierter Verpackungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße und Vetriebsverbot geahndet wird.

    Außerdem können Mitbewerber, die sich konform der Verpackungsverordnung verhalten, gegen solche schwarzen Schafe wegen wettbewerbswidrigem Verhalten vorgehen und Verstöße zur Anzeige bringen.

    Unsere Lösung für Mitgliedsbetriebe:

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    • Maximale Rechtsicherheit, da 100 % der Tonnagen bei Interseroh angemeldet werden 
    • Einfache administrative Abwicklung durch jahresweise Abwicklung nach vorheriger Abschlagszahlung 
    • Wirtschaftsprüferbescheinigung entfällt für die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe 
    • Erstellung einer Vollständigkeitserklärung jederzeit möglich

    Ihre Ansprechpartner/in:
    Herr Thomas Bilabel, Tel.: 06322/94829-15 oder
    Frau Simone Scheuermann, Tel.: 06322/94829-17