Was ist eigentlich das Netzentgelt?

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    Darum geht’s: Eine Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen – damit es erhalten und ausgebaut werden kann.

    Um den Strom von dort wo er produziert wird zum Verbraucher zu schicken, muss er durch das Stromnetz fließen. Und für die Nutzung des Stromnetzes fällt eine Gebühr an – das Netznutzungsentgelt, kurz Netzentgelt. Aber Betrieb und Ausbau des Stromnetzes kosten Geld. Die dabei anfallenden Kosten werden anteilig den Stromanbietern in Rechnung gestellt, die das Netz nutzen, um ihren Strom zu den Verbrauchern zu transportieren. Die Stromanbieter wiederum geben die Kosten mit der Stromrechnung an ihre Kunden weiter – in Form des Netzentgelts pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.

    Netzentgelt gerechter verteilen
    Die Höhe des Netzentgelts lag für Haushaltskunden 2016 bei durchschnittlich 6,71 ct pro Kilowattstunde Strom. Allerdings sind die Netzentgelte von Region zu Region unterschiedlich – je nach Auslastung des Netzes, nach Alter und Qualität der Stromleitungen und vielen anderen Faktoren. Das derzeitige Problem mit den regional unterschiedlichen Netzentgelten verdeutlicht folgendes Beispiel: Um den sauber produzierten Strom von den vielen Windkraftanlagen in Norddeutschland überhaupt ins Netz einspeisen zu können, müssen die regionalen Netze besonders dringend ausgebaut werden. Die Kosten dafür legen die dortigen Netzbetreiber auf das Netzentgelt um. Es ist in diesen Regionen, beispielsweise in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, deshalb besonders hoch. Der Strom wird zukünftig aber nicht nur in Norddeutschland verbraucht, sondern auch im Westen und Süden des Landes dringend benötigt. Deshalb ist es ungerecht, dass die Norddeutschen für den Netzausbau dauerhaft stärker zur Kasse gebeten werden als in diesem Beispiel die West- und Süddeutschen. Genau hier setzt das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) an. Es gleicht unter anderem die Übertragungsnetzentgelte schrittweise an, sodass sie ab 2023 überall in Deutschland gleich hoch sein sollen.

    Höhe des Netzentgelts klar geregelt
    Das Netzentgelt dürfen die Netzbetreiber übrigens nicht wahllos festlegen. Hier macht der Staat klare Vorgaben, die von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden umgesetzt werden. Danach darf der Erlös aus dem Netzentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze wird in einem aufwendigen Verfahren errechnet, bei dem es sich für die Netzbetreiber beispielsweise auszahlt, wenn sie möglichst effizient arbeiten.

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    Quelle: www.bmwi-energiewende.de