SVLFG - Vorgaben

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein landwirtschaftlicher Betrieb den Vorgaben der SVLFG gerecht werden kann. Zum einen über das Unternehmermodell (LUV) und zum anderen über die extern Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeiter:

1. Der/Die Unternehmer*in beauftragt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

2. LUV-Modell: Teilnahme des Betriebsleiters an einem Kurs der SVLFG

 Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeiter:

1. Der/Die Unternehmer*in ist verpflichtet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen

2. Der/Die Unternehmer*in bildet einen seiner Mitarbeiter*in zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aus 

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Christian Northoff


Telefon: +49 2581 98842 - 36

Fax: +49 2581 98842 - 30

E-Mail: ch.northoff@bhd-mr-waf.de

Waldenburger Str. 8
48231 Warendorf