Nährstoffcheck

Nährstoffvergleiche

Am 01.05.2020 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches aufgehoben. Trotz der Aufhebung, empfehlen wir weiterhin einen Nährstoffcheck erstellen zu lassen, da die CC-relevante 170 kg Norg Grenze zur Zeit in keiner anderen Berechnung dargestellt werden kann. Zudem werden im Nährstoffcheck die Leistungsklassen der Tierhaltung, Wirtschaftsdüngertransporte und Mineraldünger dargestellt, welches eine Fachrechtskontrolle erleichtern kann.

Sie möchten für Ihren Betrieb einen Nährstoffcheck anfertigen, um einen schnellen Überblick über Ihren Betrieb zu bekommen? Dabei helfen wir Ihnen gern. Unser gut geschultes und erfahrenes Team erarbeitet für Sie eine realitätsnahe Darstellung Ihres Betriebes. Für die Berechnung benötigen wir einige Informationen. Um uns die Daten zu übermitteln, können Sie unseren Datenerhebungsbogen ausfüllen.

Zusätzlich zum Nährstoffcheck muss erstmalig bis zum 31.03.2022 die Anlage 5 nach DüV berechnet werden. Bei der Anlage 5 handelt es sich um eine Aufsummierung des Nährstoffeinsatzes. Diese lässt sich optimal mit dem Nährstoffcheck kombinieren. 

Eine Kostenübersicht finden Sie in unserem Download-Bereich.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei uns.

Sollten hierzu Fragen auftauchen, oder Sie diese Bearbeitung an uns abgeben wollen, sprechen Sie uns bitte an oder lassen Sie uns eine Vollmacht zukommen.

Kontakt

Team Nährstoffmanagement

Team Nährstoffmanagement


Telefon: +49 2581 98842-33

Fax: +49 2581 98842-30

E-Mail: naehrstoffmanagement@bhd-mr-waf.de

Waldenburger Straße 8
48231 Warendorf

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