Stoffstrombilanz

Stromstoffbilanz

Betriebe mit Viehhaltung müssen eine sogenannte Stoffstrombilanz erstellen. Ob diese Verpflichtung Ihren Betrieb betrifft, geht aus Ihrem Nährstoffvergleich hervor – oder dem Entscheidungschema.

Eine Stoffstrombilanz zeigt in einer Gegenüberstellung alle importierten und exportierten Nährstofffrachten des Betriebes. Diese Ströme sind quartalsweise zu dokumentieren. Bis spätestens vier Wochen nach Ende des Quartals müssen Sie die Dokumentation abgeschlossen haben.

Die Landwirtschaftskammer hat dazu eine Dokumentationshilfe erstellt. Sie soll es Ihnen erleichtern, die Vorschriften der Stoffstrombilanzverordnung zu erfüllen.

Zur Dokumentationshilfe

Die Stoffstrombilanz muss sechs Monate nach Ende des Düngejahres vorliegen (vorab ist der Nährstoffvergleich zu erstellen). Wir helfen Ihnen gern bei der Berechnung.

Stoffstrombilanzverordnung

Lassen Sie uns dazu Ihre Quartals-Dokumentationen zukommen. Mit den darin enthaltenen Daten können wir Ihre Bilanz berechnen. Informationen zur Höhe der Kosten finden Sie in unserer Übersicht im Download-Bereich.

Kontakt

Betriebshilfsdienst und Maschinenring Warendorf-Münster e.V.

Betriebshilfsdienst und Maschinenring Warendorf-Münster e.V.


Telefon: +49 2581 98842-33

Fax: +49 2581 98842-30

E-Mail: naehrstoffmanagement@bhd-mr-waf.de

Waldenburger Straße 8
48231 Warendorf

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