Transportdokumentation

Wenn Sie Wirtschaftsdünger befördern, müssen Sie den Transport dokumentieren. Diese Verpflichtung gilt für Landwirte und Biogasanlagen-Betreiber ebenso wie für gewerbliche Tier- oder private Pferdehalter. Bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Transports muss der Lieferschein vorliegen.
Einen Vordruck zur handschriftlichen Dokumentation (vierfache Durchschrift) können Sie bei uns anfordern. Alternativ stellen wir Ihnen in unserem Download-Bereich ein Muster als Datei zur Verfügung.
Transport von großen Mengen
Beim Transport von größeren Mengen Wirtschaftsdünger (mehr als 200 m3/t), ist eine weitere Meldung nötig. In diesem Fall sind Sie seit 2013 verpflichtet, die Lieferungen eines Kalenderjahres bis zum 31. März des Folgejahres online bei der Landwirtschaftskammer NRW zu melden.
Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW
Auch den Import von Wirtschaftsdünger aus dem Ausland (z.B. Niederlande) oder anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) können Sie hier melden. Diese Verpflichtung gilt ab einer jährlichen Import-Menge von 200 m3/t.
Erstmaliger Transport
Wenn Sie zum ersten Mal über 200 m3/t Wirtschaftsdünger in Verkehr bringen, sind Sie zu einer einmaligen Mitteilung verpflichtet (nach §5). Diese muss vier Wochen vor dem Transport eingehen.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gern an.
Kontakt

Team Nährstoffmanagement
Telefon: +49 2581 98842-33
Fax: +49 2581 98842-30
E-Mail: naehrstoffmanagement@bhd-mr-waf.de
Waldenburger Straße 8
48231 Warendorf