Düngebedarfsermittlung

Eine Düngebedarfsermittlung gibt es für das Frühjahr und den Herbst. Ob Sie von den Berechnungen betroffen sind bzw. die Grenzwerte bei Ihnen zutreffen, können Sie dem Entscheidungsschema entnehmen.
Das Ziel im Frühjahr ist, den Düngebedarf der Hauptkultur zu ermitteln – gegebenenfalls auch den der Vorfrucht (GPS oder Gras). Seit 2018 müssen Sie den Düngebedarf der Kulturen schriftlich festhalten.
Im Herbst geht es darum, den Düngebedarf der Kultur zu dokumentieren. Dadurch wird es möglich, Wirtschaftsdüngereinsatz mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auch innerhalb der Sperrfristen zu rechtfertigen. Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist nach Ernte der Hauptkultur.
Achtung: Laut Düngeverordnung §3 (6) besteht nur ein P2O5-Düngebedarf wenn eine Nährstoffabfuhr vorhanden ist. Gründüngungszwischenfrüchten haben keine P2O5-Abfuhr, da diese auf der Fläche verbleiben. Somit ist eine P2O5-Düngung (Wirtschaftsdüngerausbringung) nur über die Fruchtfolge (3 Jahre) zurechtfertigen.
Sie haben Fragen, oder Sie möchten Zeit sparen. Wir helfen Ihnen gern.
Für die Frühjahrsberechnung benötigen wir:
a) aktuelle Bodenproben für jede Fläche ab einer Größe von einem Hektar. Die Proben dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
b) das aktuelle Flächenverzeichnis mit einer handschriftlichen Ergänzung zu den planmäßig angebauten Kulturen des Folgejahres sowie Angaben zur Höhe der letzten fünf Erträge (beziehungsweise die letzten fünf Nährstoffvergleiche).
Für die Berechnung im Herbst benötigen wir:
a) das aktuelle Flächenverzeichnis mit einer handschriftlichen Ergänzung der Zwischen-oder Zweitfrüchte, die Sie auf der Fläche anbauen werden.
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Kontakt

Betriebshilfsdienst und Maschinenring Warendorf-Münster e.V.
Telefon: +49 2581 98842-33
Fax: +49 2581 98842-30
E-Mail: naehrstoffmanagement@bhd-mr-waf.de
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