Betriebs- und Haushaltshilfe

Wir helfen Ihnen im Krankheitsfall.

Landwirtschaft:

Vor allem in sozialen Notlagen sind wir zur Stelle. Gut ausgebildete Landwirte helfen dann bei Ihnen aus wenn es Not an der Frau oder am Mann ist. Sie rufen an, wir vermitteln ihnen die fachlich geeignete Aushilfskraft.    

Die Kosten sind gering. Für die Antragstellung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse wird eine Pauschale von € 40,00 verrechnet. Dafür  klären wir für sie zeitnah die genehmigte Stundenanzahl ab und geben diese an sie und den Betriebshelfer/In weiter. Natürlich übernimmt der MR jetzt auch, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird,  die Terminüberwachung (der Termin für den Verlängerungsantrag darf nicht übersehen werden, da sonst die BH sofort eingestellt wird!) und erstellt, nach Rücksprache mit der ausgefallenen Person einen Verlängerungsantrag für die SVLFG.

Für diese Hilfestellung werden ihnen € 30,00 verrechnet. Eine Rundumbetreuung kostet somit maximal 70 €. 

Private Haushalte:

Ehrenamtlich organisieren wir für Sie unsere Dorfhelferinnen sowohl für landwitschaftliche Betriebe, als auch für private Haushalte.

Als Privatperson müssen Sie wie folgt vorgehen:

 

- stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse

- Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres Arztes mit der Verordnung einer Haushaltshilfe. 

   Leiten Sie diese Verordnung an Ihre Krankenversicherung weiter, damit Ihnen letztere eine 

   Kostenzusage in schriftlicher Form erstellen kann.

- Klären Sie vorher, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung (i.d.R. Ihre Krankenkasse)

   die Einsatzkosten unserer Haushaltshilfe übernimmt.

- Beachten Sie: zunächst tragen Sie das Kostenrisiko als Einsatzfamilie!