Walzbarkeit von Grünland aktualisiert

    ,

    Die LfL hat zur Walzbarkeit von Grünland aktualisiert.

    Die Regierung von Schwaben wird daher per Allgemeinverfügung die Frist für das Walzen von Grünland in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten bis einschließlich 1. April 2023 verlängern:

    • Landkreis Aichach-Friedberg
    • Landkreis Augsburg
    • Landkreis Oberallgäu
    • Landkreis Ostallgäu
    • Landkreis Unterallgäu
    • Landkreis Lindau (Bodensee)
    • Stadt Augsburg - Stadt Kaufbeuren
    • Stadt Kempten (Allgäu)
    • Stadt Memmingen

    Vorsicht: Alle festgesetzten Wiesenbrütergebiete werden von der Gestattung ausgenommen. In diesen Gebieten bleibt es beim Walzverbot nach dem 15. März bis zum ersten Schnitt.