Allgemeine Geschäftsbedingungen
MR Online-Shop
Maschinenringe Deutschland GmbH zum Shop
§ 1 Geltungsbereich
1. Der MR Shop ist eine Website der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD genannt). Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem MR Shop und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2. Falls Du aktuell oder in Zukunft von der Maschinenringe Deutschland auch noch weitere Dienstleistungen, Produkte und Services nutzt (z.B. LandEnergie-Stromliefervertrag, MR Plattform, MR Applikationen/Apps), gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenigen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, die für den jeweiligen Service Anwendung finden.
§ 2 Vertragsschluss
1. Deine Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Du uns eine Bestellung aufgibst, schicken wir Dir eine E-Mail, die den Eingang Deiner Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Deines Angebotes dar, sondern soll Dich nur darüber informieren, dass Deine Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Dich versenden.
2. Vertragspartner ist die Maschinenringe Deutschland GmbH. Dies gilt nicht für Produkte, die Du direkt bei einem anderen Anbieter auf „www.maschinenring.de“ kaufst. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.
3. Der Erwerb der angebotenen Produkte ist ausschließlich den Mitgliedern der Maschinenring Organisation vorbehalten. Der MR Shop bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden
4. Sämtliche Produkte werden von uns nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.
5. Alle Preise sind exkl. Mwst.
6. Ein Weiterverkauf und der Handel von Gutscheincodes ist nicht gestattet. Gutscheincodes dürfen nur verhältnismäßig angefordert werden
§ 3 Lieferung
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die von Dir angegebene Lieferadresse. Auf unserer Website findest Du Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten, die vom MR Shop direkt verkauft werden (z.B. auf der jeweiligen Produktdetailseite). Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist.
2. Sofern die MRD während der Bearbeitung Deiner Bestellung feststellt, dass von Dir bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wirst Du darüber gesondert per Email informiert. Falls die MRD ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von MRD seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die MRD Dir gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wirst Du unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben dabei unberührt.
3. Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch Deine Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Du nicht unter der von Dir angegebenen Lieferadresse angetroffen wurden, obwohl Dir der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägst Du die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MRD. (Eigentumsvorbehalt)
§ 4 Drittanbieter
Der MR Shop bevollmächtigt Drittanbieter, ihre Produkte und Dienstleistungen auf der Website von MR Shop zu listen und zu verkaufen. Beides wird auf der jeweiligen Produktdetailseite ersichtlich. Auch wenn der MR Shop als Anbieter dieser Plattform damit verbundene Transaktionen ermöglicht, ist der MR Shop weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Der MR Shop bietet lediglich Käufern und Verkäufern eine Plattform, um Verhandlungen durchzuführen und Transaktionen abzuschließen. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Die MRD ist dabei kein Vertragspartner und daher nicht verantwortlich für diesen Vertrag. Des Weiteren ist MRD nicht der Vertreter des Verkäufers. Der Verkäufer ist alleinig verantwortlich für den Verkauf der Produkte, jegliche Reklamation von Seiten des Käufers und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer entstehen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für auf dem MR Shop angebotenen Dienstleistungen von Drittanbietern, insbesondere der regionalen Ringe. Wir behalten uns vor Nachweise an Hersteller und Händler weiterzugeben.
§ 5 Abrechnung und Bezahlung
1. Du kannst den Kaufpreis per Rechnung (unter den in § 5 genannten Voraussetzungen) zahlen. Einige unserer Marktpartner bieten zusätzlich andere Zahlungsarten an. Bei Zahlung auf Rechnung sowie in sonstigen Fällen bei berechtigtem Anlass prüft und bewertet die MRD die Datenangaben der Besteller und pflegt einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen innerhalb des Maschinenring-Verbandes, Wirtschaftsauskunfteien und ggf. der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 5001 66, 22701 Hamburg, Deutschland.
2. Kommst Du in Zahlungsverzug, so ist die MRD berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und ggf. Schadensersatz zu fordern. Falls der MRD ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die MRD berechtigt, diesen geltend zu machen. Im Falle von unberechtigten Bankrücklastschriften kann die MRD zusätzlich zur Bankgebühr eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
3. Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands oder Österreichs liegen.
4. Ein Recht zur Aufrechnung steht Dir nur zu, wenn Deine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der MRD unbestritten sind. Außerdem bist Du zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Dein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Widerrufsbelehrung
1. Falls Du Verbraucher bist, kannst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Dir die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.
2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
3. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:
Maschinenringe Deutschland GmbH - MR Shop, Am Maschinenring 1 , 86633 Neuburg
Der Widerruf kann online erfolgen durch Nutzung unseres Rücksendezentrums oder per Brief an: Maschinenringe Deutschland GmbH- MR Shop, Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg, info@maschinenringe.com , Fax 08431/6499-1400.
Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung: >HIER KLICKEN UND DAS WIDERRUFSFORMULAR DOWNLOADEN
4. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kannst Du uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, musst Du uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Du die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen musst Du Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
5. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Du hast die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Du bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hast. Andernfalls ist die Rücksendung für Dich kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Dir abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Dich mit der Absendung Deiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
6. Bei einer Dienstleistung erlischt Dein Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Dir und der MRD auf Deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Du Dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.
7. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
§ 7 Haftung
1. Die Haftung der MRD sowie seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Der Geschädigte hat einen Mangel der MRD oder dem ersatzpflichtigen Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, bist Du dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen der MRD auf Kosten der MRD zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die MRD behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
3. Ferner haftet die MRD nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertraust. In diesem Fall haftet die MRD jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die MRD haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
§ 8 Datenschutzbestimmungen
Deine Kundendaten werden von uns für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung verwendet. Dies beinhaltet, dass wir mit Dir über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote kommunizieren und Dir Produkte oder Dienstleistungen empfehlen, die Dich interessieren könnten.
Näheres ergibt sich aus unserer Datenschutzerklärung.
Im Falle vom Kauf von Wetterstationen räumst Du der Maschinenringe Deutschland GmbH mit Kauf der Station das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den von der Wetterstation erfassten Daten ein.
§ 9 Schlußbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
Der Eintritt eines anderen Unternehmens in den Vertrag an Stelle von der MRD ist ohne Deine Zustimmung möglich; in diesem Fall kannst Du das Vertragsverhältnis binnen 4 Wochen ab Kenntnisnahme mit Wirkung zum Eintritt des Unternehmens kündigen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand ist, für den Fall, dass Du ein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neuburg/Donau.
Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden Dir mitgeteilt. Dein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn Du nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widersprichst. Hierauf wirst Du von der MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Du unter ec.europa.eu/consumers/odr/ findest.
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T0302757240-0 www.schlichtungsstelle-energie.de info@schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherserviceenergie@bnetza.de.
LandEnergie
Gesonderte Geschäftsbedingungen der Marke LandEnergie
Voraussetzungen für die Stromlieferung
1.1 Die Lieferung setzt einen bestehenden Anschluss an das Netz des örtlichen Netzbetreibers voraus. Für Abnahmestellen mit Lastgangzähler (Leistungsmessung) ist ein gesonderter Stromliefervertrag abzuschließen. Unabhängig von den nachstehenden Festlegungen gelten die jeweilig gültigen Bedingungen des Anschlussvertrags mit dem örtlichen Netzbetreiber.
1.2 Falls der örtliche Netzbetreiber die Belieferung von einem mit dem Stromkunden abzuschließenden Netznutzungsvertrag oder Netzanschlussvertrag abhängig macht, schließt LandEnergie diesen Vertrag in Deinem Namen. Deine Zustimmung zu den Bedingungen des Stromliefervertrages umfasst die hierzu notwendige Vollmacht. Die für die Netznutzung anfallenden Kosten trägt LandEnergie auf eigene Rechnung.
Lieferung
2.1 Mit Zustandekommen dieses Vertrages liefert LandEnergie Dir Deinen gesamten Strombedarf an die im Antragsformular angegebene Abnahmestelle.
2.2 Geliefert wird Drehstrom mit einer Nennspannung von 400/230V und einer Nennfrequenz von 50Hz in marktüblicher Qualität am Ende des Hausanschlusses.
2.3 Die Verpflichtung zur Lieferung ruht, solange LandEnergie oder der jeweilige Netzbetreiber an Erzeugung, Bezug oder Fortleitung der Energie durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände gehindert ist, deren Beseitigung wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Lieferung kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs unterbrochen werden; der Netzbetreiber wird Dich hiervon rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichten, sofern dies zumutbar möglich ist und die Beseitigung der Unterbrechung dadurch nicht verzögert wird. Der Netzbetreiber kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn die Einstellung der Stromversorgung erforderlich ist, um Beeinflussung der Messeinrichtung oder störende Netzrückwirkungen zu verhindern oder um unmittelbare Gefahren für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwenden.
2.4 Dein Stromverbrauch wird mittels der durch den Messstellenbetreiber verbauten Zählertechnik gemessen. Von Dir veranlasste Kosten für Veränderungen des Anschlusses sind von Dir zu tragen. Über den Umfang der Maßnahmen und den Anschlusskostenbeitrag ist jeweils eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Lieferbeginn, Laufzeit, Kündigung
3.1 Der Stromliefervertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung durch LandEnergie in Textform unter Angabe des Lieferbeginns zustande, i.d.R. max. 12 Wochen nach Auftragseingang. Voraussetzung hierfür ist das Freiwerden des Vertrages beim vorherigen Stromversorger. Sollte die Belieferung grundsätzlich oder zu dem gewünschten Zeitpunkt aus von LandEnergie nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, wirst Du innerhalb dieser Frist benachrichtigt. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
3.2 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht einzelvertraglich eine andere Laufzeit vereinbart wurde. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung bedarf generell der Schriftform. LandEnergie behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor. 3.3 Bei einem Umzug endet dieser Vertrag nicht automatisch. Er bedarf einer schriftlichen Kündigung mit Angabe des Auszugsdatums. 3.4 Wenn Du auch unter Deiner neuen Anschrift weiter auf der Grundlage dieses Vertrages beliefert werden möchtest, teilst Du dies LandEnergie unverzüglich und schriftlich, unter Angabe der von LandEnergie benötigten Daten mit. 3.5 Wünschst Du den Eintritt einer anderen Person in den laufenden Vertrag (z.B. durch Nachfolger im Gewerbebetrieb), so musst Du dies schriftlich mit LandEnergie vereinbaren. 3.6 Wird der Bezug von Elektrizität bei Umzug, Versorgerwechsel oder in anderen Fällen ohne schriftliche Kündigung eingestellt, bleiben Deine Zahlungspflichten (Grundpreis, Arbeitspreis gem. durch Messeinrichtung angezeigtem Verbrauch und sämtliche anderen Verpflichtungen) bestehen.
Preise
4.1 Die Preise entnimmst Du dem jeweils gültigen Preisblatt und den darin genannten Abrechnungsbedingungen.
4.2 Zum reinen Strompreis werden Steuern, Abgaben, Umlagen oder ähnliche durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen hinzugerechnet. Die Höhe einiger Umlagen, insbesondere EEG und KWKG, wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils am 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Diese Umlagen werden in Deiner jährlichen Stromabrechnung mit den jeweils gültigen Werten für das Kalenderjahr berechnet.
4.3 Die durch die Regulierungsbehörden genehmigten Netznutzungsentgelte des jeweiligen Netzbetreibers werden ebenfalls zum Strompreis hinzugerechnet. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Höhe der Netznutzungsentgelte behält sich LandEnergie vor, diese Preisdifferenz entsprechend nachzuberechnen. 4.4 LandEnergie ist außerdem bei Änderung der Marktverhältnisse zu einer Preisanpassung berechtigt, worüber Du mind. 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert wirst. In diesem Fall hast Du das Recht, den Stromliefervertrag binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Diese Regelung gilt nicht für LandEnergie-Fix-Verträge.
Ablesung
5.1 Dein Zählerstand wird von Deinem Messstellenbetreiber oder Messstellendienstleister abgelesen oder auf Verlangen durch Selbstablesung ermittelt. Den hierzu Beauftragten gestattest Du nach Terminvereinbarung Zutritt zu Deinen Räumen, soweit dies für die Ablesung oder das Auswechseln der Messeinrichtung erforderlich ist.
5.2 Wird dem Beauftragten die Ablesung nicht ermöglicht oder kommst Du der Aufforderung zur Selbstablesung nicht innerhalb von 10 Tagen nach, kann LandEnergie und / oder der Netzbetreiber den Verbrauch aufgrund der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse werden dabei angemessen berücksichtigt.
Abrechnung und Bezahlung
6.1 Der Abrechnungszeitraum wird von LandEnergie festgelegt und sollte 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich, sofern LandEnergie der Zählerstand des Netzbetreibers vorliegt und nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
6.2 Die Abrechnung Deines Stromverbrauchs erfolgt auf der Grundlage der Art und Messung Deines Stromzählers. Im Zweifel rechnet LandEnergie den Stromverbrauch entsprechend der Abrechnung des Netzbetreibers ab.
6.3 LandEnergie kann für den Stromverbrauch monatliche Abschlagszahlungen verlangen. Diese werden anteilig entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Mache Dir glaubhaft, dass Dein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies angemessen berücksichtigt. Bei Preisänderungen werden die Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.
6.4 Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen. Gegen Ansprüche von LandEnergie kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
6.5 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt LandEnergie den Verbrauch aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
6.6 Die fälligen Zahlungsbeträge werden über SEPA-Lastschriften eingezogen oder von Dir überwiesen. Der etwaige Lasteinzug erfolgt jeweils zum 15. Tag des Liefermonats. Im Falle von unberechtigten Bankrücklastschriften kann LandEnergie zusätzlich zur Bankgebühr eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
6.7 Anstelle des SEPA- Lastschriftverfahrens kannst Du Zahlungen auf Rechnung durch Überweisung wählen. Die Abschlagszahlungen sind bei Wahl der Zahlung durch Überweisung ausschließlich monatlich zu entrichten und jeweils zum Ersten des Monats fällig und zu überweisen( Wertstellung auf dem Konto von LandEnergie) . Die Abrechnungsbeträge sind 14 Tage nach Erhalt der Abrechnung fällig. Abrechnungsgutschriften werden nach Übersendung der Abrechnung dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben. Wünscht Du Zahlung per Überweisung, so wende Dich bitte an uns
6.8 LandEnergie ist berechtigt, die Stromlieferung fristlos einzustellen und den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen, wenn Du Zahlungen trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht geleistet hast, mit 2 monatlichen Abschlagszahlungen – aus aktuellen oder früheren Monaten - in Verzug sind oder wenn über Dein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Im Verzugsfall berechnet LandEnergie die gesetzlichen Verzugszinsen unter Vorbehalt weitergehenden Schadenersatzes.
Haftung
7.1 Die Haftung einer Partei sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen gegenüber der anderen Partei für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten sowie für die Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Der Geschädigte hat den Schaden LandEnergie oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Ab dem Zeitpunkt, in welchem Du Kenntnis über den Schaden und die Umstände erlangst, sind Schadenersatzansprüche ein Jahr lang geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Ansprüche verjährt. Die Verjährung endet spätestens zwei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Schweben Verhandlungen über den Schadenersatz, wird die Verjährung gem. § 203 BGB gehemmt.
7.4 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Streitbeilegungsverfahren
8.1 LandEnergie ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden richte Dich bitte an: Maschinenringe Deutschland GmbH - LandEnergie, Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg. Weitere Informationen und Kommunikationswege sind unter www.landenergie.de veröffentlicht.
8.2 Jeder Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn LandEnergie der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
8.3 Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T0302757240–0 www.schlichtungsstelle-energie.de info@schlichtungsstelle-energie.de.
8.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480–500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480–323, E-Mail: verbraucherserviceenergie@bnetza.de.
Schlussbestimmungen
9.1 Deine Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von uns unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert. Mit Nennung Deiner Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse gibst Du uns Deine Einwilligung, dass wir Dich auf diesem Wege über unser Angebot informieren. Wir geben von Zeit zu Zeit Adressen an verbundene Maschinenringe weiter, wenn deren Angebot für Dich interessant sein sollte. Sofern es erforderlich ist, werden Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (zb: Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. Wenn Du mit der beschriebenen Verwendung Deiner Daten nicht einverstanden bist, teile uns dies bitte per Email an info@landenergie.de mit.
9.2 Der Eintritt eines anderen Unternehmens in den Vertrag an Stelle von LandEnergie ist ohne Deine Zustimmung möglich; in diesem Fall kannst Du das Vertragsverhältnis binnen 4 Wochen ab Kenntnisnahme mit Wirkung zum Eintritt des Unternehmens kündigen.
9.3 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
9.5 Der Gerichtsstand ist, für den Fall, dass Du ein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neuburg/Donau.
9.6 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden Dir mitgeteilt. Dein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn Du nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widersprichst. Hierauf wirst Du von LandEnergie zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
Gesonderte AGBs zu unseren Wallboxen / Mobilen Ladeeinheiten für Elektrofahrzeugen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend „MRD”), regeln die Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Kunden”) beim Kauf von Ladeeinheiten für Elektrofahrzeugen und/oder dem dazu passenden Zubehör (Tragetaschen, Steckaufsätze). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MRD stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Falls Kunden aktuell oder in Zukunft von MRD auch noch weitere Dienstleistungen, Produkte und Services nutzen (z.B. LandEnergie-Stromliefervertrag, MR Plattform, MR Applikationen/Apps), gelten zusätzlich zu diesen AGB diejenigen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, die für den jeweiligen Service Anwendung finden.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Die von MRD bereitgestellte Produktbeschreibungen, sowohl in Bestellformularen als auch auf der Website der MRD, stellen keine verbindlichen Angebote seitens MRD dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2. Der Kunde kann ein Angebot über das Einsenden des Bestellformulars per E-Mail an LandEnergie@Maschinenringe.com oder per Post beziehungsweise das Abschicken des entsprechenden Online-Formulars auf der Website der MRD abgeben. Dabei gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die Waren und/oder Leistungen, ab die er im Bestellformular markiert beziehungsweise im Online-Formular ausgewählt hat. Es steht der MRD frei Angebote über Drittwege, zum Beispiel Fax, anzunehmen.
2.3. Geht die Bestellung bei MRD ein und wurde bearbeitet erhält der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes durch die MRD dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung des Kunden bei MRD eingegangen ist.
2.4. Bei der Abgabe eines Angebots werden die vom Kunden angegebenen Daten prozessbedingt gespeichert und bei eingehenden Bestellformularen zuvor digitalisiert.
2.5. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.6. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Kunden annimmt. Wenn die Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass der Kunde für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhält.
§ 3 Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
3.1. Verbraucher im Sinne des §13 BGB können von einer Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen das Produkt vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: LandEnergie Ladestationen, Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg an der Donau. Der schriftliche Widerruf kann online erfolgen durch Nutzung unseres Rücksendezentrums, per Brief an LandEnergie Ladestationen, Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg an der Donau in Deutschland oder per E-Mail an info@maschinenringe.com
3.2. Die Frist zum Widerruf beginnt 1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, 2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt.
3.3. Sie können, sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, Ihr Widerrufsrecht online unter https://www.maschinenring.de/mobile-wallbox ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
3.4. Im Falle eines Widerrufs trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
3.5. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde der MRD diese nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz an die MRD leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde nur Wertersatz leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen sind, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern sich aus dem Angebot der MRD nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2. Dem Kunden stehen die Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website oder dem Bestellformular angegeben werden.
4.3. Wurde keine Zahlungsart ausdrücklich vereinbart erfolgt die Lieferung auf Rechnung.
4.4. Bei „Lieferung auf Rechnung“ ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Verkäufer behält sich vor, bei Zahlungsart Lieferung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.5. Sofern nicht anders mit der MRD vereinbart erfolgt eine Lieferung nur innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Stimmt die MRD einer Lieferung in ein anderes Land zu so hat der Kunde zusätzliche Kosten für die Lieferung (inklusive, aber nicht ausschließlich, Zollgebühren oder Importzöllen und -steuern) zu tragen. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass der Kunde seine örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollte. Ferner ist zu beachten, dass bei Bestellungen von MRD der Kunde als Einführender angesehen wird und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem der Kunde die Produkte erhält, einhalten muss.
§ 5 Liefer- und Versandbedingungen
5.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware zurück an die MRD oder einen von ihr beauftragten Dienstleister, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
5.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe der Waren an das Transportunternehmen über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Verkäufers über.
5.4. Die MRD behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der MRD zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die MRD wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
5.5. Sofern Liefer- und Leistungstermine von der MRD angegeben werden stehen diese unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit die Verzögerung bzw. Nichtbelieferung durch die Lieferanten der MRD nicht von der MRD zu vertreten ist. Höhere Gewalt einschließlich Streik, Aussperrung, Blockade, Feuer, Verkehrsstörung, Störung der Energie- und Rohstoffzufuhr, Ausnahmezustände und andere hoheitliche Maßnahmen, die von der MRD nicht zu vertreten sind, verlängern die Lieferfristen angemessen. Soweit die Lieferung hierdurch ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar wird, ist die MRD zum Rücktritt berechtigt. Die genannten Umstände lösen keine Schadensersatzansprüche oder Preisminderung des Kunden aus.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gegenüber Verbrauchern behält sich die MRD bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.2. Gegenüber Unternehmern behält sich die MRD bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 6.3. Die MRD untersagt dem Kunden den Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
§ 7 Gewährleistung
7.1. Ist die Ware mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche a) bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden b) bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Kunden.
7.3. Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon die MRD in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
7.4. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die MRD teilt dem Kunden in diesem Fall die Adresse mit an die die Zurücksendung zu erfolgen hat.
7.5. In der Produktbeschreibung abweichende Druckfehler, Modelländerungen, Farb- und Strukturabweichungen der Werbemedien bleiben vorbehalten.
§ 8 Haftung
Die MRD haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
8.1. Die MRD haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist.
8.2. Verletzt die MRD fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 8.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3. Im Übrigen ist eine Haftung der MRD ausgeschlossen.
8.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der MRD für deren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 9 Datenschutz
9.1. Die Kundendaten werden von MRD für die Abwicklung von Bestellungen, der Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung verwendet. Dies beinhaltet, dass die MRD mit den Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote kommuniziert und dem Kunden Produkte oder Dienstleistungen empfiehlt, die den Kunden interessieren könnten. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung der MRD unter https://www.maschinenring.de/datenschutz
9.2. Greift die MRD auf Dienstleister oder Zulieferer zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen zurück so kann die MRD die notwendigen Kundendaten an diese weitergeben.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
10.1. Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und/oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
10.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand ist, für den Fall, dass der Kunde ein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Neuburg/Donau.
10.4. Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden dem Kunden mitgeteilt. Das Einverständnis des Kunden mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widerspricht. Hierauf wird der Kunde von der MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
Digitalisierung
Nutzungsbedingungen für Maschinenring-Plattform und die MR Apps
Stand 21.03.2023
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Maschinenringen Deutschland GmbH und ihren Kunden hinsichtlich der Nutzung der Kundenplattform „MR-Portal“ der Maschinenringe Deutschland GmbH sowie der MR-Applikationen (nachfolgend „MR -Portal und MR App“ genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.
1. Leistungsbeschreibung / Nutzungsvertrag
1.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit des MR -Portals und der MR Apps der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD) über einen Internetzugang. Die Nutzung des MR -Portals und der MR Apps ist ausschließlich den Mitgliedern der Maschinenring Organisation vorbehalten. Mit der Anmeldung kommt zwischen MRD und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Plattformdienste zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps beinhalten derzeit folgende Geschäftsbereiche, kann jedoch jederzeit angepasst, d.h. erweitert oder reduziert werden:
- MR-Portal
- Vorteilswelt
- LandEnergie Kundenportal
- MR Wetter
- Lohnarbeiten
- Schlagkartei inklusive Düngebedarfsermittlung/Düngeplanung
- MR Diesel
- MeinRing
- Dokumentenmanagementsystem „Dokumente“
Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten, die in den einzelnen Geschäftsbereichen von MRD angeboten werden, gelten die jeweils gültigen AGB der MRD. Auf diese wird in den Geschäftsbereichen entsprechend hingewiesen. Rechtsgeschäfte können nur rechtsgültig durch Bestätigung durch die MRD abgeschlossen werden.
1.2 Die MRD stellt dem Kunden die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps zur Nutzung über das Internet zur Verfügung; der Kunde hat die Möglichkeit, seine Daten auf einem von der MRD bereitgestellten Server zu speichern (Data-Hosting), der über das Internet erreichbar ist. Es erfolgt keine Installation der Software auf dem Rechner des Kunden.
1.3 Dieser Vertrag umfasst nicht die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen beim Kunden (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser-Software etc.).
1.4 Die Bereitstellung der Maschinenring-Plattform und die MR-Apps umfasst des Weiteren ausdrücklich nicht die folgenden Leistungen:
Behebung von Problemen, welche durch Fehler oder Nachlässigkeit des Nutzers entstehen Lösung von Problemen aufgrund von Gebrauch der Produkte durch den Nutzer
2. Data-Hosting
2.1 Die MRD überlässt dem Kunden einen ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten, die im Rahmen der Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps entstehen
2.2 Die MRD trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
2.3 Der Kunde ist Alleinberechtigter an seinen Daten und kann daher von der MRD jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht der MRD besteht. Die MRD verpflichtet sich darüber hinaus, keine weiteren Speicherdaten des Kunden in jedweder Form zu behalten.
2.4 Der regionale Maschinenring, bei dem der Kunde Mitglied ist, sowie dessen rechtlich verbundenen Unternehmen erhalten ein Einsichtsrecht in die Nutzerdaten des Kunden, um dessen Anfragen bearbeiten zu können.
3. Funktionsumfang
3.1 Der Funktionsumfang der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps ergibt sich aus den jeweils aktuellen Leistungen..
3.2 Sind aufgrund von Änderungen der rechtlicher Vorschriften Leistungsänderungen der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps vorzunehmen, so nimmt die MRD die Änderungen vor. Die Entscheidung über die Art der Anpassung obliegt der MRD.
4. Nutzungsrechte
4.1 Die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps sowie alle dazugehörenden elektronischen oder schriftlichen Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt.
4.2 Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht ausschließliches, nichtübertragbares Recht, welches zur Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps gemäß der aktuellen Leistungen nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen berechtigt.
4.3 Im Übrigen ist eine Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung zulässig.
4.4 Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten. Marken, Logos, Kennzeichen und Schutzrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden, auch nicht auf Ausdrucken.
5. Zugangsdaten
5.1 Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und Unbefugten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
5.2 Die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps dürfen nur von demjenigen genutzt werden, der sich vorab als Nutzer mit seinen persönlichen Daten angemeldet hat. Zur Nutzung berechtigt sind auch vom Nutzer mit der vertragsgemäßen Nutzung Beauftragte.
5.3 Mitbenutzer sind keine eigenständigen Vertragspartner. Der Nutzer kann auf die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps nur unter der Benutzerkennung des Nutzers zugreifen.
5.4 Der Nutzer hat die Möglichkeit, insbesondere auch zum Schutz vor Missbrauch, ein neues Passwort zu beantragen.
5.5. Darüber hinaus bietet die MR auch nicht registrierungspflichtige Apps an, die ohne Zugangsdaten genutzt werden können.
6. Pflichten des Nutzers
6.1 Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Maschinenring-Plattform und die MR-Apps und die Daten durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
6.2 Der Nutzer ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps erforderlichen, eigenen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, insbesondere das Urheberrecht, verstoßen, oder Rechte Dritter verletzen.
6.3 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten hin zu überprüfen und die hierzu jeweils aktuellen Virenschutzprogramme einzusetzen.
6.4 Der Nutzer hat die von ihm bestimmten Mitbenutzer rechtzeitig vor der Erstnutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages zu informieren. Er trägt die Sorge dafür, dass die von ihm bestimmten Mitbenutzer die Zugangsdaten ebenso vertraulich behandeln. Insbesondere wird der Nutzer die Mitbenutzer auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Er hat die Mitbenutzer anzuhalten, keine unberechtigten Vervielfältigungen von der überlassenen Maschinenring-Plattform und der MR-Apps oder der Daten anzufertigen.
7. Entgelt
7.1 Die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps ist derzeit kostenlos. Entgelte für die Leistungen gem. Ziffer 1.1 richten sich nach deren separaten Vertragsbedingungen.
7.2 Die MRD ist berechtigt, bei einer wesentlichen Leistungsänderung ein Nutzungsentgelt zu erheben und nachträglich Preislisten anzupassen. Die Änderung des Entgelts ist zu bemessen nach den Änderungen der Kundenplattform und darf nur für die Zukunft vorgenommen werden.
7.3 Die MRD hat dem Kunden die Entgelterhöhung vorab per E-Mail mitzuteilen. Will der Nutzer das System nicht zu den geänderten Konditionen nutzen, kann er dies innerhalb eines Monats der MRD mitteilen.
8. Pflichtverletzungen des Kunden
8.1 Die MRD ist berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des Nutzers oder der von ihm mit der vertragsgemäßen Nutzung beauftragten Personen gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang für die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps zu sperren. Die MRD hat den Nutzer von der Sperrung den Grund für die Sperrung mitzuteilen. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt, ist bzw. keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Nutzungsentgelt zu zahlen.
8.2 Die MRD ist bei einem Verstoß gegen die Pflichten berechtigt, die betroffenen Daten zu löschen.
8.3 Werden Leistungen der MRD von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Benutzerkennung und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so ist der Kunde dem MRD gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass er die unberechtigte Nutzung seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten hat. Dieses umfasst auch Forderungen Dritter für Rechtsgutverletzungen, die auf der unberechtigten Benutzung beruhen und welche gegenüber dem MRD geltend gemacht werden, so dass der Kunde verpflichtet ist, die MRD von den hierdurch entstehenden Kosten freizustellen.
9. Erreichbarkeit
9.1 Die MRD ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps in der Regel sieben Tage die Woche (24 Stunden).
9.2 Ausgenommen sind vorübergehende Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit aufgrund von Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen diene
10. Gewährleistung/ Haftung
10.1 Die Haftung von MRD sowie seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.2 Die MRD haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht in den Verantwortungsbereich der MRD fallen
10.3 Die MRD haftet nicht für korrekte Berechnungen in ihren Anwendungen. Die angebotenen Planungstools der Apps (z.B. Düngeplaner) dienen lediglich als unverbindliche Rechenhilfe, jedoch nicht als offizieller Bedarfsnachweis für behördliche Anträge. Die Berechnung der jeweiligen Rechenhilfe erfolgt jeweils unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Bedingungen der einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie anhand errechneter Durchschnitts- und Erfahrungswerte.
10.4 Die Benutzung der Maschinenring Wetterdaten geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Daten werden direkt und ohne manuelle Korrektur durch Meteorologen unserer Partnerfirmen zur Verfügung gestellt. Jedwede Haftung oder Gewährleistung sind ausgeschlossen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Nutzung der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps beginnt mit der Anmeldung des Kunden am Server mittels der Kennungsdaten und läuft auf unbestimmte Zeit.
11.2 Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt die Benutzerkennung des Kunden.
11.3 Die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages liegt für die MRD insbesondere vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos abgemahnt wurde; nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen; bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift; bei der Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
11.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.
11.5 Nutzerkonto löschen Über folgenden Link kann das Maschinenring-Nutzerkonto gelöscht werden. Damit erlischt der Zugang zu allen Maschinenring-Anwendungen. Dies kann auch zur Folge haben, dass ein verknüpfter Betrieb auf dem MR-Portal gelöscht wird, bestehende Verträge gekündigt werden und/oder getätigte Bestellungen storniert werden. Gegebenenfalls meldet sich ein/e Support-Mitarbeiter*in um den Umgang mit Betrieben, Verträgen und Bestellungen individuell zu klären. Um den Lösch-Vorgang anzustoßen, klicke hier:
12. Datenschutz/Geheimhaltung
12.1 Die MRD gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die des Telemediengesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutz- EU-Grundverordnung.
12.2 Die MRD wird alle Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses vom Kunden zugänglich gemacht werden. Die MRD ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Kunden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dritter im Sinne dieser Vorschrift ist nicht der regionale Maschinenring, bei dem der Nutzer Mitglied ist, bzw. mit ihm rechtlich verbundene Unternehmen. Der regionale Maschinenring und dessen rechtlich verbundene Unternehmen sind berechtigt, Auskunft über das Nutzungsverhalten seiner Mitglieder der Maschinenring-Plattform und der MR-Apps (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsdauer etc.) für statistische Zwecke einzuholen.
12.3 Die Geheimhaltungspflicht der MRD besteht auch nach Vertragsende fort..
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
13.3 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen AGB-Klauseln nicht berührt.
13.4 Erfüllungsort aus diesem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau.
13.5 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden Dir mitgeteilt. Dein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn Du nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widersprichst. Hierauf wirst Du von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Schlagkartei
Stand: 01.07.2023
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Maschinenringen Deutschland GmbH (MRD) und ihren Nutzern hinsichtlich der Nutzung der Schlagkartei der Maschinenringe Deutschland GmbH in der jeweils aktuellen Fassung.
1. Leistungsbeschreibung / Nutzungsvertrag
1.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit der Schlagkartei der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD) zu nachfolgenden Bedingungen über einen Internetzugang. Mit der Annahme der Vertragserklärung des Nutzers durch die MRD erfolgt der Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten, die in den einzelnen Geschäftsbereichen von MRD angeboten werden, gelten die jeweils gültigen AGB der MRD. Auf diese wird in den Geschäftsbereichen entsprechend hingewiesen. Rechtsgeschäfte können nur rechtsgültig durch Bestätigung durch die MRD abgeschlossen werden.
1.2 Die MRD stellt den Nutzern die Schlagkartei als App zur Nutzung über das Internet zur Verfügung; der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Daten auf einem von der MRD bereitgestellten Server zu speichern (Data-Hosting), der über das Internet erreichbar ist. Es erfolgt keine Installation der Software auf dem Rechner des Nutzers.
1.3 Dieser Vertrag umfasst nicht die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen beim Nutzer (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser-Software etc.).
1.4 Die Bereitstellung der Schlagkartei umfasst des Weiteren ausdrücklich nicht die folgenden Leistungen:
- Behebung von Problemen, welche durch Fehler oder Nachlässigkeit des Nutzers entstehen
- Lösung von Problemen aufgrund von Gebrauch der Software durch den Nutzer
2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
2.1 Der Nutzungsvertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung durch die MRD in Textform zustande und läuft je nach gebuchtem Tarif zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Diese verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gem.2.3 gekündigt wird. Die Nutzung der Schlagkartei beginnt mit der Freischaltung mittels der Kennungsdaten.
2.2 Vertragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft des Nutzers in einem teilnehmenden Maschinenring. Die MRD prüft im Nachgang der Freischaltung die Mitgliedschaft des Nutzers und hat im Falle einer Nichtmitgliedschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Der Nutzer kann sofern eine monatliche Vertragslaufzeit gewählt wurde, mit einer Frist von 1 Tag zum Monatsende kündigen. Wurde eine jährliche Vertragslaufzeit gewählt, kann der Vertrag 1 Tag zum Ende des Buchungsjahres gekündigt werden. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist die Anwendung nicht mehr im Menü des MR Portals sichtbar. Die Daten des Betriebs werden gelöscht und können nicht mehr wiederhergestellt werden. Der Betrieb selbst bleibt erhalten.
2.4. Die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages liegt für die MRD insbesondere vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos abgemahnt wurde;
nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen;
bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
bei der Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
2.5 Eine Kündigung ist über die Funktion „Anwendung kündigen“ im App-Center des MR Portals möglich.
3. Widerrufsbelehrung
3.1. Verbraucher im Sinne des§ 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Maschinenringe Deutschland GmbH , Am Maschinenring 1 , 86633 Neuburg
3.2 Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:
4. Funktionsumfang
4.1 Der Funktionsumfang der Schlagkartei ergibt sich aus den jeweils aktuellen Leistungen.
4.2 Sind aufgrund von Änderungen der rechtlicher Vorschriften Leistungsänderungen Schlagkartei vorzunehmen, so nimmt die MRD die Änderungen der Schlagkartei vor. Die Entscheidung über die Art der Anpassung obliegt der MRD.
4.3 Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg, Pandemien usw.), entbinden die MRD von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.
5. Entgelt /Bezahlung
Die Bezahlung wird über den öftlichen Maschinenring abgewickelt.
6. Weitere Informationen
6.1. Schlagkartei kann immer für einen Betrieb gebucht werden. D.h. ein Nutzer kann für mehrere Betriebe die Anwendung Schlagkartei buchen. Die Nutzungsgebühr wird für jeden gebuchten Betrieb fällig.
6.2. Ein Tarifwechsel ist monatlich möglich, sofern eine monatliche Vertragslaufzeit gewählt wurde. Wurde eine jährliche Vertragslaufzeit gewählt, kann der Tarif zum Ende des Buchungsjahres geändert werden. Ein Tarifwechsel kann über das App-Center im MR Portal erledigt werden.
6.3. Die fälligen Zahlungsbeträge werden über SEPA-Lastschriften eingezogen. Der etwaige Lasteinzug erfolgt jeweils 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per E-Mail. Im Falle von unberechtigten Bankrücklastschriften kann MRD zusätzlich zur Bankgebühr eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
6.4. Die MRD ist berechtigt, bei einer wesentlichen Leistungsänderung das Nutzungsentgelt anzupassen. Die Änderung des Entgelts darf nur für die Zukunft vorgenommen werden. Die MRD hat dem Nutzer die Entgelterhöhung vorab per E-Mail mitzuteilen. Will der Nutzer das System nicht zu den geänderten Konditionen nutzen, erhält er hierzu ein Sonderkündigungsrecht.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
7.3 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen AGB-Klauseln nicht berührt.
7.4 Erfüllungsort aus diesem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau.
7.5 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Sein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widerspricht. Hierauf wird der Nutzer von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Softwarepakets „MeinAcker“
Stand: 01.07.2023
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Maschinenringen Deutschland GmbH (MRD) und ihren Nutzern hinsichtlich der Nutzung von der Maschinenringe Deutschland GmbH in der jeweils aktuellen Fassung.
1. Leistungsbeschreibung / Nutzungsvertrag
1.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit vom Softwarepaket „MeinAcker“ der Maschinenringe Deutschland GmbH (nachfolgend MRD) zu nachfolgenden Bedingungen über einen Internetzugang. Mit der Annahme der Vertragserklärung des Nutzers durch die MRD erfolgt der Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten, die in den einzelnen Geschäftsbereichen von MRD angeboten werden, gelten die jeweils gültigen AGB der MRD. Auf diese wird in den Geschäftsbereichen entsprechend hingewiesen. Rechtsgeschäfte können nur rechtsgültig durch Bestätigung durch die MRD abgeschlossen werden.
1.2 Die MRD stellt den Nutzern vom Softwarepaket „MeinAcker“ die App zur Nutzung über das Internet zur Verfügung; der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Daten auf einem von der MRD bereitgestellten Server zu speichern (Data-Hosting), der über das Internet erreichbar ist. Es erfolgt keine Installation der Software auf dem Rechner des Nutzers.
1.3 Dieser Vertrag umfasst nicht die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen beim Nutzer (Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Browser-Software etc.).
1.4 Die Bereitstellung des Softwarepakets „MeinAcker“ umfasst des Weiteren ausdrücklich nicht die folgenden Leistungen:
- Behebung von Problemen, welche durch Fehler oder Nachlässigkeit des Nutzers entstehen
- Lösung von Problemen aufgrund von Gebrauch der Software durch den Nutzer
1.5 Mit Aktivierung des Softwarepakets „MeinAcker“ werden eventuell bestehende Altverträge mit der Maschinenringe Deutschland GmbH enden, sofern sie den gleichen Leistungsinhalt beschreiben. (z. B. Schlagkartei)
2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
2.1 Der Nutzungsvertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung durch die MRD in Textform zustande und läuft je nach gebuchtem Tarif zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Diese verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gem. 2.3 gekündigt wird. Die Nutzung des Softwarepakets „MeinAcker“ beginnt mit der Freischaltung mittels der Kennungsdaten.
2.2 Vertragsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft des Nutzers in einem teilnehmenden Maschinenring. Die MRD prüft im Nachgang der Freischaltung die Mitgliedschaft des Nutzers und hat im Falle einer Nichtmitgliedschaft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Der Nutzer kann sofern eine monatliche Vertragslaufzeit gewählt wurde, mit einer Frist von 1 Tag zum Monatsende kündigen. Wurde eine jährliche Vertragslaufzeit gewählt, kann der Vertrag 1 Tag zum Ende des Buchungsjahres gekündigt werden. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist die Anwendung nach 60 Tagen nicht im Menü des MR Portals verfügbar. Die Daten des Betriebs werden gelöscht und können nicht mehr wiederhergestellt werden. Der Betrieb selbst bleibt erhalten.
2.4. Die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages liegt für die MRD insbesondere vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis in Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos abgemahnt wurde;
- nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetzbuch eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen;
- bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
- bei der Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
2.5 Eine Kündigung ist über die Funktion „Anwendung kündigen“ im App-Center des MR Portals möglich
3. Widerrufsbelehrung
3.1. Verbraucher im Sinne des§ 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Maschinenringe Deutschland GmbH , Am Maschinenring 1 , 86633 Neuburg
3.2 Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:
4. Funktionsumfang
4.1 Der Funktionsumfang des Softwarepakets „MeinAcker“ ergibt sich aus den jeweils aktuellen Leistungen. Es können jederzeit Add-Ons gebucht werden.
4.2 Sind aufgrund von Änderungen der rechtlichen Vorschriften des Softwarepakets „MeinAcker“ vorzunehmen, so nimmt die MRD die Änderungen am Softwarepaket „MeinAcker“ vor. Die Entscheidung über die Art der Anpassung obliegt der MRD.
4.3 Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg, Pandemien usw.), entbinden die MRD von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.
5. Entgelt /Bezahlung
5.1 Die Rechnung ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Vertragslaufzeit bei der Buchung. Für die Nutzung der Software entstehen dem Landwirt keine Kosten. Für Beratung und Dienstleistungen rund um die Software wie z.B. Support oder Unterstützung bei der Düngebedarfsermittlung können ggfs. Kosten entstehen. Für genauere Informationen empfiehlt sich der Kontakt zum örtlichen Maschinenring.
6. Weitere Informationen
6.1 Die MRD ist berechtigt, bei einer wesentlichen Leistungsänderung das Nutzungsentgelt anzupassen. Die Änderung des Entgelts darf nur für die Zukunft vorgenommen werden. Die MRD hat dem Nutzer die Entgelterhöhung vorab per E-Mail mitzuteilen. Will der Nutzer das System nicht zu den geänderten Konditionen nutzen, erhält er hierzu ein Sonderkündigungsrecht.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
7.2 Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
7.3 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen AGB-Klauseln nicht berührt.
7.4 Erfüllungsort aus diesem Vertragsverhältnis ist Neuburg an der Donau.
7.5 Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Sein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widerspricht. Hierauf wird der Nutzer von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
ZWEINFACH Flat
1. Geltungsbereich; Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich, Berechtigte
Diese AGB gelten für Fahrzeugüberlassungsverträge („FÜV“), die zwischen der MRD und dem Kunden abgeschlossen werden.
Als „Kunden“ gelten sowohl (i) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch (ii) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Antragsberechtigt sind alle natürliche und juristische Personen.
Der Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Kunden muss in Deutschland liegen. Die Tätigkeit des Kunden muss in Deutschland ausgeübt werden. Je nach Hersteller der Fahrzeuge und angebotenen Fahrzeugmodelle kann die Gruppe der Antragsberechtigten variieren.
1.2 Vertragsschluss
1.2.1 Vertragsschluss über Webseite für Neukunden und Zusatzfahrzeuge
Die auf der Webseite dargestellten Fahrzeuge stellen einen unverbindlichen Online-Katalog („Autoangebot“) dar. Das Autoangebot stellt kein Angebot zum Abschluss eines FÜV dar.
Hat der Kunde die Auswahl abgeschlossen, gibt er alle relevanten Daten (kundengruppenspezifische Berechtigungsdaten, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Firmenname) ein. Dem Kunden werden technische Mittel in Form einer üblichen Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle (Kontrolle, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden und ob die eingetragenen Zeichen zu dem entsprechenden Pflichtfeld passen) zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe der Kunde eventuelle Eingabefehler erkennen kann. Auf der Grundlage der eingegebenen Daten wird der Antrag des Kunden generiert. Die Überprüfung der Berechtigung erfolgt je nach Kundengruppe durch den entsprechenden Partner. Der Antrag wird dem Kunden für seine Unterlagen per E-Mail oder optional per Post zugesandt. Der Antrag stellt lediglich eine Anfrage des ausgewählten Fahrzeugs dar.
MRD behält sich vor, den Vertragsschluss mit dem Kunden vom Ergebnis einer Risiko- & Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
Nach Sicherstellung der Vollständigkeit der Unterlagen (Antrag und notwendige Unterlagen) durch die MRD, gibt die MRD mit der Übersendung des FÜV einschließlich der AGB per E-Mail (inkl. eines Zugangs zur Identitätsprüfung und Aufforderung eines Identitätsnachweises) ein Angebot zum Abschluss des FÜV an den Kunden ab. Das hierin abgegebene Angebot erfolgt unter der Bedingung der erfolgreichen Durchführung der Identifikationsprüfung. Dieses nimmt der Kunde an, indem er den FÜV ausfüllt und gemeinsam mit den AGB und den notwendigen Unterlagen unterschrieben an die MRD per E-Mail oder Post zurücksendet und sich zuvor per Identitätsprüfung sowie -nachweis identifiziert hat.
1.2.2 Vertragsschluss für Folgefahrzeuge
Eine erneute Überprüfung der Berechtigung findet bei Bestandskunden nicht statt. Die MRD gibt mit der Übersendung des FÜV einschließlich der AGB per E-Mail ein Angebot zum Abschluss des FÜV über ein Folgefahrzeug an den Kunden ab. Dieses nimmt der Kunde an, indem er den FÜV ausfüllt und gemeinsam mit den AGB unterschrieben an die MRD per E-Mail oder Post zurücksendet.
2. Vertragsgegenstand
MRD stellt dem Kunden das in Punkt 2 des FÜV beschriebene Fahrzeugmodell (im Folgenden „Fahrzeug“ genannt) während der Vertragslaufzeit zu den in diesen AGB und dem FÜV aufgeführten Bedingungen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
Konstruktions- oder Formänderungen des Fahrzeugs, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.
3. Nutzungsberechtigung
3.1 Personelle Nutzungsberechtigung
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (natürliche oder juristische Person), sind auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt.
Die Untervermietung ohne vorherige Zustimmung von der MRD ist ausdrücklich untersagt.
Generell muss jeder Nutzer des Fahrzeuges im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierfür trägt der Kunde die Verantwortung.
Ausnahme: Nutzer, die ihren Führerschein mit begleitetem Fahren gemacht haben, dürfen Fahrzeuge vor Vollendung des 18. Lebensjahres unter Aufsicht, der im Führerschein bzw. in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis eines Fahrers oder eines nutzungsberechtigten Dritten erlischt unmittelbar dessen Fahrberechtigung für das Fahrzeug für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dies gilt auch für ein Fahrverbot.
3.2 Räumliche Nutzungsberechtigung
Die Fahrzeuge dürfen nur in den Ländern genutzt werden, in denen die internationale Versichertenkarte gültig ist (siehe Ziffer 8 Internationale Versichertenkarte).
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Fahrzeugüberlassungsvertrag als Nachweis seiner Nutzungsberechtigung in Ergänzung zu den sonstigen Fahrzeugunterlagen stets im Fahrzeug mit sich zu führen. Der Kunde hat eigenständig zu prüfen, welche Einreisebestimmungen für die jeweiligen Länder gelten.
3.3 Sachliche Nutzungsberechtigung
Die zulässige Freilaufleistung gemäß Punkt 3 des FÜV gilt entsprechend folgenden Maßgaben:
Die jährlich zulässige Laufleistung beträgt 10.000 Kilometer oder 12.500 Kilometer je nach Fahrzeugüberlassungsvertrag.
Die gemäß Punkt 3 des FÜV vereinbarte zulässige Freilaufleistung darf keinesfalls bei einer Vertragslaufzeit bis 12 Monaten um mehr als 2.500 km über-/unterschritten werden.
In Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche wird insbesondere auf Ziffer 14 dieser AGB verwiesen.
Das Fahrzeug darf nur im Rahmen des üblichen Gebrauchs im Straßenverkehr, der Bestimmungen des FÜV, der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, den AKB des KFZ-Versicherers, der technischen Möglichkeiten des Fahrzeuges und nicht zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests verwendet werden. Ebenfalls darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen bzw. privaten Rennstrecken gefahren werden.
4. Leistungen
Folgende Dienstleistungen und Aufwendungen von der MRD sind neben der Fahrzeugnutzung nach Ziffer 2 AGB zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages, im monatlichen Nutzungsentgelt enthalten:
- Fahrzeugversicherung inkl. Versicherungssteuer & Management Fee
- Haftpflicht mit Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- & Vermögensschäden; jedoch max. 15 Mio. € je geschädigter Person
- Vollkasko exkl. Selbstbeteiligung des Kunden in Höhe von 500,00 € netto
- Teilkasko exkl. Selbstbeteiligung des Kunden in Höhe von 500,00 € netto
- Schadensteuerung, Schadenabwicklung (MCC – Motor Claim Control)
- Kfz-Steuer
- Rundfunkbeiträge
- Wartungskosten
Folgende, je nach Fahrzeugüberlassungsvertrag vereinbarte Dienstleistungen und Aufwendungen, sind nicht im monatlichen Nutzungsentgelt enthalten und werden separat in Rechnung gestellt:
- Selbstbeteiligung im Rahmen der Fahrzeugversicherung bei Schadenfall bei Voll- und Teilkasko in Höhe von je 500,00 € netto
- Zusatzaufwendungen für KFZ-Unfall- und Pannenschäden in Höhe von 250,00 € netto
- Kosten im Rahmen eines Unfall- oder Pannenschadenfall, die nicht von einem Versicherer oder Dritten reguliert werden
- Kosten für Identitäts- und Bonitätsprüfung
- Überführung des Fahrzeuges zum Lieferhändler
- Werksabholung
- Zustellfahrt
- Zulassung des Fahrzeuges inkl. Kfz-Kennzeichen
- Zustandsbericht bei Fahrzeugrückgabe
- Rückgabekosten
- Kosten für etwaige entstandene Schäden
- Abrechnung Mehr-/Minderkilometer
Ordnungswidrigkeiten sind nicht Teil des Fahrzeugüberlassungsvertrages und in diesem Leistungsumfang nicht inkludiert. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
Bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich nicht um eine Dienstleistung der MRD.
Die Bereiche Vermittlung von Versicherungsschutz sowie Dienstleistung, bedient sich die MRD einem Versicherungsmakler (MRH Trowe) sowie zur Dienstleistung Schadenmanagement (MCC GmbH – mit der Dienstleistung MCC Motor Claim Control).
5. Nutzungsdauer, Beginn und Ende der Nutzungszeit
5.1 Nutzungsdauer
Das Fahrzeug wird dem Kunden zur Nutzung für die vereinbarte Dauer gemäß Punkt 4 des FÜV überlassen („Vertragslaufzeit“).
5.2 Beginn und Ende der Nutzungszeit
Der Vertrag wird für die in Punkt 4 des FÜV fest vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Zulassung des Fahrzeuges und endet automatisch durch Zeitablauf. Kommt keine Vereinbarung über den Übergabezeitpunkt zustande, beginnt die Vertragslaufzeit 14 Tage nach Anzeige der Bereitstellung des Fahrzeugs.
Sollte der Ersatz eines Fahrzeuges vor Ende der Vertragslaufzeit notwendig werden, z. B. aufgrund eines Unfalls oder Diebstahls, so muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Eine Verlängerung, über die 12 Monate hinaus, ist nicht möglich.
6. Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt wird ab Zulassungsdatum bis zur Abmeldung des Fahrzeuges für volle Monate bzw. je Kalendertag 1/30 des monatlichen Nutzungsentgeltes zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Die Anzahl der zu zahlenden Nutzungsentgelte entspricht der vereinbarten Vertragsdauer. Der erste Monat wird dabei immer voll berechnet, der letzte Monat anteilig. Gebühren für die allgemeine Administration des Vertrages sowie der Management Fee werden berechnet. Die Preise für weitere Leistungen ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Gebührenkatalog. Diesen finden Sie unter: https://maschinenring.imgix.net/production/6115/zweinfach-flat-gebuehrenkatalog.pdf?ixlib=php-4.1.0
7. Anpassung des Nutzungsentgeltes
7.1 Allgemein
Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Steuern, Prämien oder Gebühren (bspw. Umsatzsteuer, Versicherungssteuer, KFZ-Steuer etc.) ändern, so ist die MRD berechtigt bzw. auf Verlangen des Kunden verpflichtet, das Nutzungsentgelt mit sofortiger Wirkung, um den Änderungsbetrag anzupassen.
Bei einer Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers nach Vertragsabschluss, haben beide Vertragspartner das Recht, binnen 3 Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich dadurch das Nutzungsentgelt und ggf. die Einmalzahlung um mehr als 5 % erhöht.
Bei einer Änderung der Umsatzsteuer passt die MRD alle sich aus dem FÜV ergebenden Forderungen, Zahlungen und Beträge ab dem Zeitpunkt der Änderung dem neuen Umsatzsteuersatz an.
7.2 7.2 Zusatzaufwendungen für KFZ-Unfall- und Pannenschäden
Im vorstehenden Konstrukt hat die MRD die Dienstleistung Schadensteuerung & Schadenabwicklung mit der Dienstleistung MCC Motor Claim Control an die MCC Motor Claim Control GmbH ausgelagert. Jedoch hat auch die MRD durch jeden dieser Schäden erhebliche organisatorische Aufwendungen. Die MRD erhebt für diese Aufwendungen je Schadenfall eine organisatorische Mehraufwendungspauschale in Höhe von 250 € netto.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Fälligkeit
Das erste monatliche Nutzungsentgelt sowie der Versicherungsbeitrag inkl. MCC (Motor Claim Control) ist vor der Übernahme des Fahrzeuges im Voraus an die MRD zu zahlen. Die weiteren monatlichen Nutzungsentgelte sind spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats an MRD im Voraus zu zahlen. Schadenabrechnungen erfolgen situativ nach Abschluss des Schadens beim Versicherer und bei der MCC Motor Claim Control GmbH
8.2 8.2 SEPA-Basislastschrift / Firmenlastschriftverfahren; Verkürzung der Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification)
Zahlungen des Kunden können mit Erfüllungswirkung bargeldlos ausschließlich auf das von der MRD im Vertrag oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. In jedem Fall haben sämtliche Zahlungen für die MRD kostenfrei zu erfolgen. Der Kunde hat der MRD, soweit im Vertrag in Textform nichts anderes vereinbart ist, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Dieses behält auch über die Vertragslaufzeit hinaus noch ihre Gültigkeit und erlischt erst, wenn alle offenen Schadensfälle reguliert sind – im Zweifelsfall auch deutlich nach Vertragsende.
Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren/Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde, wenn zur Kommunikation eine E-Mail-Adresse angegeben ist, eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Bei wiederkehrenden Leistungen mit gleichen Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Unterrichtung des Kunden vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, wird mit Erstellen der ersten Mahnung bis hin zur letzten Zahlungsaufforderung neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln und diese dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben (Einmeldeunterrichtung gemäß den Anforderungen des § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BDSG). Weitere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie mit dem SCHUFA-Informationsblatt sowie unter http://www.schufa.de/datenschutz.
9. Übergabe und Verzögerung der Übergabe
9.1 Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben.
9.2 Nachfrist
Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die MRD in Textform auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist ("Nachfrist") zu liefern. Mit dem Zugang dieser Mahnung kommt die MRD in Verzug.
9.3 Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges zum Übergabetermin
Nimmt der Lieferant von MRD oder der Hersteller des Fahrzeuges die für das Fahrzeug, das Vertragsgegenstand ist, relevante Lieferung nicht rechtzeitig vor, verschiebt sich ein nach Ziffer 9.1 vereinbarter Übergabetermin entsprechend, jedoch keinesfalls um mehr als drei Wochen, sofern MRD die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat. MRD ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich von einer nicht rechtzeitigen Lieferung des Fahrzeuges zu unterrichten, wenn sie hiervon Kenntnis erlangt. Ist eine verzögerte Übergabe für den Kunden unzumutbar, ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 9.3 gelten nicht, wenn MRD auf ein unvermietetes Fahrzeug der gleichen Marke und Modell (inkl. Vor- oder Nachfolgemodell) sowie vergleichbarer Ausstattung wie das vertraglich vereinbarte Fahrzeug zum Zeitpunkt der vereinbarten Übergabe zugreifen kann. Sofern MRD lediglich auf ein unvermietetes vergleichbares Fahrzeug (bspw. andere Marke und/oder ähnliches Modell) zum Zeitpunkt der vereinbarten Übergabe Zugriff hat, wird MRD dem Kunden dieses andere Fahrzeug als Ersatz anbieten.
9.4 Höhere Gewalt
Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, berechtigt dies die davon betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistungspflicht entsprechend entschädigungslos zu verschieben. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können (bspw. Maßnahmen von Behörden oder der Regierung, Epidemien, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Maschinenstörungen, Engpässe in der Material- oder Energieversorgung oder bei Logistikdienstleistungen und Logistikinfrastruktur, Transportbehinderungen). Die Partei, die sich auf einen Fall von höherer Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich von derartigen Umständen zu unterrichten, wenn sie hiervon Kenntnis erlangt. Ist eine verzögerte Leistungserbringung auf Grund der vorgenannten Ereignisse für eine Partei unzumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Übernahme, Gefahrtragung, Sachgefahr, Sonstige Haftung des Kunden
10.1 Fahrzeugabholung
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Abholtermin am vereinbarten Abholort auf eigene Kosten wahrzunehmen. Während des Abholtermins hat der Kunde MRD auf eigene Kosten eine Kopie seiner Fahrerlaubnis, bei gleichzeitiger Vorlage des Originals, zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde persönlich verhindert sein, ist er verpflichtet, nach weiterer Maßgabe dieses Vertrags einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht zu versehen. Hat der Kunde eine dritte Person mit der Abwicklung der Fahrzeugabholung schriftlich bevollmächtigt, so versichert die bevollmächtigte Person mit Unterzeichnung der Übernahmebestätigung, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der alten Führerscheinklasse 3 ist.
10.2 Übernahmeverzug
Übernimmt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Abholtermin, kann MRD dem Kunden zur Übernahme des Fahrzeuges eine Nachfrist von sieben Tagen setzen. Im Falle der Nichtabnahme innerhalb der gesetzten Nachfrist, kann MRD von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Verlangt die MRD Schadenersatz, so ist der Kunde der MRD zum Kostenersatz in Höhe von bis zu 15 % (je nach Verzögerungsdauer) des für die Vertragslaufzeit geschuldeten Nutzungsentgeltes verpflichtet. MRD bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass MRD der Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
10.3 Gutachten / Schäden
Bei Abholung des Fahrzeuges hat der Kunde der MRD alle festgestellten Schäden am Fahrzeug unverzüglich und unmittelbar vor Ort zu melden und schriftlich in der Fahrzeugübernahmebestätigung zu fixieren.
10.4 Gefahrtragung
Für Untergang, Verlust, Beschädigung und schadensbedingte Wertminderung des Fahrzeuges und seiner Ausstattung haftet der Kunde ab Besitzübergang, soweit er die damit zusammenhängende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Haftet der Kunde nach den Maßgaben des vorstehenden Satzes, ist das monatliche Nutzungsentgelt auch für die Dauer der Reparaturarbeiten oder bei einem Ausfall, Verlust oder Untergang des Fahrzeuges zu zahlen.
10.5 Ordnungswidrigkeiten, Ansprüche Dritter, Freistellung
Der Kunde sorgt bei Benutzung mautpflichtiger Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der anfallenden Mautgebühr. Der Kunde stellt die MRD von sämtlichen Mautgebühren frei, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen. Er haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Kunde das Fahrzeug überlässt, verursachen. Er hat MRD von allen Forderungen freizustellen, welche
aufgrund von Verkehrs-, Besitzstörungs- oder Mautzahlungsverstößen von Behörden oder sonstigen Dritten anlässlich solcher Verstöße gegenüber ihr als Halterin des Fahrzeuges geltend gemacht werden (z.B. Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten). Wird MRD aufgrund eines während der Überlassungszeit begangenen schuldhaft verursachten, vorstehend beschriebenen Verstoß in Anspruch genommen oder erfolgt aus diesem Grunde ihre Anhörung, hat der Kunde als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der MRD eine Aufwandspauschale von 25,00 € zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, er weist einen wesentlich geringeren Aufwand nach.
Zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen ihre Inanspruchnahme und einer Information an den Kunden vor Inrechnungstellung ihres Aufwandes ist MRD nicht verpflichtet.
11. Schadensabwicklung und Versicherungsschutz
11.1 Schadenmeldung
Der Kunde hat jeden Schaden sofort von der Unfall- bzw. Pannenstelle bei der MCC (Motor Claim Control) Hotline zu melden (Nicht bei Versicherung o.ä., sondern direkt bei MCC (Motor Claim Control) unter Tel.: 069 8999 4999). Diese ist ebenfalls auf der MCC Service-Card abgedruckt. Bei Missachtung erfolgt keine Reparatur über die Versicherung. Der Schaden muss vom Fahrzeugnutzer nachweislich auf eigene Kosten und in vollem Umfang repariert werden, sofern dies nicht erfolgt, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Der Kunde hat bei Unfällen und sonstige Beschädigungen des Fahrzeuges alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadensfalles erforderlich ist, sowie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten ein:
a. Der Kunde darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und/oder die gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten.
b. Der Kunde darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.
c. Der Kunde ist dazu verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.
d. Der Kunde muss etwaige Nachfragen den von der MRD beauftragten Dienstleistern MCC (Motor Claim Control), sowie des von der MCC beauftragten Rechtsanwaltes und MRH Trowe zu den Umständen des Schadensfalls und zum Umfang des Schadens wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und auf Aufforderung eine Begutachtung des Fahrzeuges ermöglichen. Ebenfalls räumt er dies der MRD ein.
e. Der Kunde muss MCC (Motor Claim Control) und MRH Trowe alle angeforderten Nachweise vorlegen, soweit die Beschaffung der Nachweise zumutbar ist.
f. Der Kunde muss die für die Aufklärung und/oder Minderung des Schadens erforderlichen zumutbaren Weisungen von MCC (Motor Claim Control) und MRH Trowe befolgen.
g. Der Kunde muss bei Diebstahl oder sonstigem Fahrzeugverlust im Ausland sowohl die lokale Polizei als auch die Polizei in Deutschland informieren.
Neben der Schadenmeldung hat der Kunde, sofern vorhanden, das Original der Unfallmitteilung oder -anzeige MRD zur Verfügung zu stellen. Zeugen sind namentlich zu benennen.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jedwede das überlassene Fahrzeug betreffende Versicherungsschadenregulierung (Eigenschaden Haftpflichtschaden, Drittschaden, Kaskoschaden, Pannenschaden) von MCC (Motor Claim Control) gesteuert wird.
11.2 Schadensabwicklung
In diesem Zusammenhang ist der Kunde insb. zu folgenden Punkten verpflichtet:
- Der Kunde hat den Vorgaben von MCC (Motor Claim Control) komplett Folge zu leisten. Selbständige Reparaturen sowie Beauftragung von Mietwagenfirmen, Abschleppdiensten oder Sachverständigengutachten etc. dürfen nicht beauftragt werden. Ein Verstoß hat eine Vertragsstrafe zur Folge. Zusätzlich muss der Kunde die Differenz der Schadensregulierung abzgl. der von der Versicherung übernommenen Kosten, in voller Höhe begleichen.
- Der Kunde hat dem durch MRD, MRH Trowe oder MCC (Motor Claim Control) beauftragten Rechtsanwalt jedwede Auskunft zu erteilen, die zur sachgerechten Bearbeitung eines Schadenfalls notwendig ist.
- Fahrzeugreparaturen sind ausschließlich bei den Reparaturpartnerbetrieben von MCC (Motor Claim Control) durchzuführen. Zuwiderhandlungen führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Bruttorechnungsbetrages der eingereichten Schadenrechnung. Die MRD wird diese Maluszahlung verwenden, um im Folgejahr die Versicherungsprämienanforderungen möglichst stabil zu halten. Diese Maluszahlung ist ausdrücklich keine Versicherungsprämie.
Die Festlegung der Höhe des merkantilen Minderwertes erfolgt durch einen Gutachter oder KFZ-Sachverständigen. Dieser muss vom Fahrzeugnutzer vollumfänglich getragen werden. Sollte ein Dritter einen Wertausgleich leisten, wird dies bei der Bewertung berücksichtigt.
MRD und dem Kunden bleibt vorbehalten, einen höheren bzw. geringeren merkantilen Minderwert nachzuweisen. Der Ersatzanspruch von MRD auf Erstattung des merkantilen Minderwertes ist sofort zur Zahlung fällig. Sollte es zwischen den Vertragsparteien zu Streitigkeiten kommen, vereinbaren diese bereits jetzt, sich dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zu unterwerfen. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Unterliegende.
Unfallbedingte Nutzungsausfälle entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Nutzungsentgeltes, sofern der Kunde den Unfall zu vertreten hat.
11.3 Ersatzfahrzeug im Schadenfall
Im Falle eines Schadens am Fahrzeug wird dem Kunden nach Prüfung durch MCC (Motor Claim Control) ein Ersatzfahrzeug der Fahrzeugklasse A kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und einer vorherigen Schadensbewertung. Auf Wunsch des Kunden kann – nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung durch die MRD – auch ein Ersatzfahrzeug einer höheren Fahrzeugklasse bereitgestellt werden. In diesem Fall trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten gemäß dem aktuell gültigen Gebührenkatalog.
11.4 Vorzeitige Einbehaltung des Fahrzeuges im Schadenfall
Wenn wegen der Schwere oder wegen des Umfangs des Schadens wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt, oder bei schadensbedingte Reparaturkosten von mehr als 60% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, hat MRD das Recht, das Fahrzeug einzubehalten. Die Kündigungsrechte gem. Ziffer 13.2.1 sowie die Fortführung des Vertrages gem. Ziffer 1.2.2 dieser AGB gelten entsprechend.
11.5 Sonstige Versicherungsleistungen
Die Versicherung umfasst zudem folgende Versicherungsarten:
- Autoschutzbrief (A.3 AKB)
- Fahrerschutz (A.5 AKB)
- Auslandschadenschutz (A.6 AKB)
- Dieser greift wie in Punkt 3.2 „Räumliche Nutzungsberechtigung“ beschrieben.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind geregelt unter:
- Keine Unfallschäden sind insbesondere (A.2.2.2.2 AKB)
- Allgemeine Bestimmungen (A.8 AKB)
- Was ist nicht versichert? (A.8.1 AKB)
- Sonstige nicht versicherte Schäden (A.8.2 AKB)
- Sonstige nicht versicherte Schäden bei Elektroschutz für Akkumulatoren (A.8.3 AKB)
12. Halterpflichten, Fahrzeugpflege, Fahrzeugwartung und Fahrzeugreparaturen
12.1 Allgemeine Halterpflichten
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend, pfleglich und sachgerecht zu behandeln und alle für die Fahrzeugnutzung maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen (nur auf befestigten Straßen) Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Das Fahrzeug darf nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden. Der betriebs- und verkehrssichere Zustand des Fahrzeuges ist vom Kunden vor jeder Nutzung zu kontrollieren. Die Nutzung eines nicht betriebs- und verkehrssicheren Fahrzeuges ist untersagt. Ebenfalls darf das Fahrzeug nicht abgemeldet, verkauft, verpfändet, verschenkt, vermietet oder verliehen, noch zur Sicherung übereignet werden.
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht für die Begehung von Straftaten, die Beförderung von leicht entzündlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, die Teilnahme an Autorennen oder Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, die gewerbliche Personenbeförderung oder das gewerbliche Fahrsicherheitstraining verwendet werden.
Der Kunde verpflichtet sich bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, einer von der MRD in Auftrag gegebenen Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften Folge zu leisten und das Fahrzeug bei dem von der MRD beauftragten Betrieb vorzuführen. Die Kosten hierfür werden dem jeweiligen Vertragspartner in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
Der Transport von Tieren ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss bei der Rückgabe das Fahrzeug frei von jeglichen Haaren und Gerüchen sein. Bei Verstoß werden die Kosten für die Reinigung an den Kunden weiterberechnet.
12.2 Fahrzeugpflege, Fahrzeugwartung und Fahrzeugreparaturen
Der Kunde hat rechtzeitig vor Erreichen der vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle MRD zu informieren. MRD stimmt das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab.
Der Kunde verpflichtet sich dazu, die erforderlichen Betriebsflüssigkeiten (insbesondere Öl- und Kühlwasser) und den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und unter Beachtung der Betriebsanleitung des Fahrzeuges auf eigene Kosten zu korrigieren.
Bei Schäden an der Kilometeranzeige, hat der Kunde die entsprechende Reparatur umgehend durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde eine Kopie der Reparaturrechnung, mit Angaben des Kilometerstandes, bei der MRD einzureichen.
MRD behält sich vor, Kosten, die auf die nicht rechtzeitige Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges zurückzuführen sind, sofern der Kunde dies zu vertreten hat, an den Kunden weiter zu belasten.
Zudem werden Schäden am Fahrzeug, welche bei der Rückgabe am Fahrzeug festgestellt werden, vollständig an den Kunden weiterberechnet. Grundlage hierfür ist der Schadenkatalog.
12.3 Witterungsangepasste Ausrüstung
Das Fahrzeug darf nur mit den jeweiligen Witterungsbedingungen angemessenen Reifen geführt werden. Die Verantwortung für die Ausrüstung mit den Witterungsbedingungen angemessener Bereifung obliegt dem Kunden.
Dies schließt insbesondere eine geeignete Bereifung, das Anbringen von Schneeketten und Frostschutzmittel in den Scheibenwischanlagen ein.
12.4 Mitteilungen
- Jede Änderung der Anschrift oder des Namens bzw. der Firmierung des Kunden ist der MRD innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich inklusive Kopie des Personalausweises oder einer entsprechenden amtlichen Bestätigung (z.B. Handelsregisterauszug) mitzuteilen.
- Tritt am Kilometerzähler eine Funktionsstörung auf, so hat der Kunde MRD unverzüglich hierüber zu unterrichten. Erfolgt ein Austausch des Kilometerzählers, so hat der Kunde MRD durch schriftliche Bestätigung des Fachhändlers über den abgelesenen Kilometerstand des ausgetauschten Instruments zu unterrichten.
- Bei jedem Schaden am Fahrzeug, ist die MRD zu unterrichten.
- Der Kunde ist verpflichtet, MRD unverzüglich die Entziehung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung einer Sperrfrist mitzuteilen.
- Der Kunde hat MRD jede Änderung seiner Bankverbindung sowie eine drohende Zahlungsunfähigkeit umgehend mitzuteilen, und zwar vorab telefonisch mit schriftlicher Bestätigung innerhalb von drei Tagen per Post (Datum des Poststempels).
- Eine wesentliche Verschlechterung der Einkommensverhältnisse, die zur Gefährdung der Zahlungsfähigkeit führt, ist ebenfalls schnellstmöglich zu melden.
12.5 Fahrzeug Beklebung
Das Anbringen eigener Aufkleber ist dem Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MRD gestattet. In diesem Fall ist der Kunde selbstständig für die Anbringung und Entfernung der Aufkleber vor Fahrzeugrückgabe verantwortlich. Für evtl. Schäden durch die Anbringung und Entfernung dieser eigenen Aufkleber haftet der Kunde.
12.6 Technische Manipulationen am Fahrzeug
Dem Kunden ist jede Veränderung und Manipulation des Fahrzeuges untersagt. Hierzu zählen auch der An- und Einbau von Zubehör sowie technische Veränderung oder Manipulation des Kilometerzählers.
12.7 Sonstige Pflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die unberechtigte Benutzung des Fahrzeuges zu verhindern.
- Der Kunde ermächtigt den Lieferanten des jeweiligen Fahrzeuges bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe von MRD, als Fahrzeuggeber gegenüber dem Kunden aufzutreten und in den FÜV als neuer Vertragspartner gegenüber dem Kunden einzutreten.
- Für das Betanken/Laden des jeweiligen Fahrzeuges ist der Kunde verantwortlich. Anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
- Der Kunde ist verpflichtet der MRD und dessen Vorlieferant nach vorheriger Abstimmung für eine Besichtigung und Zustandskontrolle bereitzustellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine am Fahrzeug durchgeführte Reparatur zu überprüfen. Wenn bei Fahrzeugrückgabe eine unsachgemäße Reparatur festgestellt wird und diese wertmindernd ist, kann keine Nachbesserung erfolgen und der Kunde muss die Kosten dafür vollumfänglich tragen.
13. Kündigung
13.1 Ordentliche Kündigung
Während der festen Vertragslaufzeit ist das ordentliche Kündigungsrecht der Parteien beidseitig ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist das bleibt unberührt.
13.2 Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die Kündigungserklärung hat entweder schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht für MRD besteht insbesondere (1.) bei wiederholtem Zahlungsverzug bzw. einem Rückstand von zwei Nutzungsentgelten, (2.) bei schwerwiegenden Vertragsverstößen des Kunden gegenüber MRD (z. B. Unterschlagung des Fahrzeuges, unerlaubte Untervermietung) oder (3.) bei einem Dritten durch den Kunden oder einen anderen Fahrzeugführer verursachten Versicherungsschaden.
13.2.1 Kündigungsrecht bei Einbehaltung des Fahrzeuges im Schadenfall / Verlust des Fahrzeuges
Bei Unfallschäden, in denen MRD ihr Recht, das Fahrzeug einzubehalten ausübt, steht sowohl dem Kunden als auch der MRD das Recht zu, den Fahrzeugüberlassungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeuges kann jeder Vertragspartner den FÜV zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Bei schadensbedingten Reparaturkosten von mehr als 60% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges kann der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis dieser Voraussetzung zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.
Eine Kündigung, unabhängig von welcher Partei, entbindet die jeweils andere nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen.
13.2.2 Kündigung bei Todesfall
Verstirbt der Kunde, greift §1922 BGB ein. Der FÜV geht automatisch an den Erben über. Sowohl der Erbe als auch MRD haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag kann zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
13.2.3 Kündigung bei Zahlungsausfall
Kann die monatliche Nutzungsrate vom Kunden nicht mehr bezahlt werden, behält sich die MRD das Recht ein, außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsverzug von mindestens zwei Raten zählt als außerordentlicher Kündigungsgrund. Der Vertag kann zum Ende des Monats von der MRD gekündigt werden.
13.3 Folgen der Kündigung
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch MRD, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten. Im Falle einer vom Kunden, aus wichtigem Grund, veranlassten außerordentlichen Kündigung, die er zu vertreten hat, hat der Kunde der MRD den Schaden zu ersetzen, die der MRD durch das vorzeitige Vertragsende entsteht.
14. Schlussabrechnung; Mehr-/Minderkilometer
Übersteigt der tatsächliche Kilometerstand zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe den nach Ziffer 3.3 AGB erlaubten Kilometerstand unter Berücksichtigung einer taggenauen Abrechnung, hat der Kunde je zu viel gefahrenem Kilometer den im Punkt 7 des FÜV genannten Betrag zu zahlen. Eine Erstattung von Minderkilometern ist ausgeschlossen.
15. Fahrzeugrückgabe
Im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 13.2 hat der Kunde das Fahrzeug frühestens innerhalb von 48 Stunden auf Anweisung von MRD beim gemeinsam festgelegten Rückgabeort abzugeben. Dieser wird dem Kunden durch MRD rechtzeitig mitgeteilt.
Es gelten die Bestimmungen der Ziffer 10.1 zur Fahrzeugabholung für die Fahrzeugrückgabe entsprechend. Bei Rückgabe des Fahrzeuges an MRD oder deren Beauftragten werden alle Schäden, die den üblichen Umfang einer Nutzung überschreiten, von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem Fahrzeugbewerter oder einer Sachverständigenorganisation in einem Zustandsbericht festgehalten, vom Kunden oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben und von MRD dem Kunden belastet. Dabei bestimmt insbesondere der Schadenkatalog auf unserer Webseite unter https://maschinenring.imgix.net/production/6117/zweinfach-flat-schadenkatalog.pdf?ixlib=php-4.1.0 beispielhaft, welche Schäden von MRD als üblich akzeptiert werden und welche Schäden als nicht üblich vom Kunden zu tragen sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer außerordentlichen Kündigung, die Kosten für einen notwendigen Zustandsbericht selbst zu tragen. Die Kosten für den Zustandsbericht werden von MRD an den Kunden in Rechnung gestellt.
Das Fahrzeug ist so abzugeben, wie man es bei der Übernahme erhalten hat. Dies bedeutet, es muss vorher gewaschen und von innen gereinigt werden. Ebenfalls dürfen keine Veränderung oder Manipulationen am Fahrzeug vorgenommen worden sein. Sollte dies dennoch widerrechtlich der Fall sein und somit eine Wertminderung des Fahrzeugs darstellen, trägt der Kunde diese Kosten. Zudem müssen alle übergebenen Teile wie zum Beispiel zwei Autoschlüssel, Fahrzeugschein, Bordbuch, Fußmatten, Kofferraumabdeckung etc. auch wieder zurückgegeben werden. Alle fehlenden Teile werden von der MRD entsprechend den Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden Schaden zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenfalls werden dem Kunden die Kosten für die Abmeldung von MRD gesondert in Rechnung gestellt.
15.1 Rückgabeverzug
Gibt der Kunde das Fahrzeug aus Gründen, die nicht von MRD zu vertreten sind, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, so gelten die Regelungen des FÜV bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeuges fort. MRD wird dem Kunden einen Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen anbieten. Wird der neue vereinbarte bzw. durch MRD vorgegebene Rückgabetermin wiederum durch den Kunden nicht eingehalten, und er diese Verzögerung zu vertreten hat, kann MRD Schadenersatz vom Kunden verlangen. Verlangt MRD Schadenersatz, so ist der Kunde MRD zum Kostenersatz in Höhe bis zu 15 % (je nach Verzögerungsdauer) des für die Vertragslaufzeit geschuldeten Nutzungsentgeltes verpflichtet. MRD bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass MRD der Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
16. Mängelrechte
Dem Kunden stehen im Falle von Mängeln am Fahrzeug die gesetzlichen Mängelrechte zu, ausgenommen §§ 536 bis 536 d. BGB (diese finden keine Abwendung) soweit im FÜV oder diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
17. Haftung von MRD
MRD haftet unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens MRD vorliegt.
Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch MRD, die eine ordnungsgemäße Erfüllung dieses FÜVs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haftet MRD für jede Fahrlässigkeit. Die Haftung von MRD beschränkt sich auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, soweit MRD nur einfache oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den vorstehenden Absätzen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Für anfängliche Mängel zwischen Vertragsschluss und Übergabe am Fahrzeug, haftet MRD nur bei Verschulden und nach Maßgabe der vorstehenden Beschränkungen. Soweit die Haftung von MRD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MRD.
18. Datenschutz
MRD verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit der Aufklärung zur Datenverarbeitung auf der Webseite https://www.maschinenring.de/zweinfach-datenschutz entnehmen.
Die MRD übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der MRD oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
19. Verschiedenes
19.1 Abwehrklausel
Für sämtliche zwischen MRD und dem Kunden abgeschlossenen FÜVs gelten ausschließlich der betreffende FÜV einschließlich dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Kunden geltenden Fassung. Die Geltung anderer Bestimmungen, insbesondere allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob diese von MRD
ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht. Diese Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn MRD in Kenntnis von anderen Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführt oder Gegenleistungen annimmt.
19.2 Aufrechnungsverbot & Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von MRD geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MRD anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
19.3 Salvatorische Klausel
Abweichende Vereinbarungen und Änderungen sowie Nebenabreden und /oder Zusagen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
Änderungen dieser Vertragsbestimmungen werden dem Kunden mitgeteilt. Sein Einverständnis mit der Neufassung der Bedingungen gilt als erklärt, wenn der Kunden nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen der Geltung der neuen Bedingungen schriftlich widerspricht. Hierauf wird der Kunde von MRD zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.
19.4 Schriftform
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen MRD und dem Kunden haben Vorrang. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist für den Inhalt derartiger Vereinbarungen eine schriftliche Vereinbarung oder eine schriftliche Bestätigung durch MRD maßgebend.
19.5 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit dem FÜV ist Neuburg an der Donau, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder „Kaufmanns“ i.S.d. HGB abzustellen gem. § 38 Abs. 1 ZPO. ist, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19.6 Geltendes Recht, Vertragssprache
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem FÜV und diesen AGB geht der FÜV vor.
19.7 Streitbeilegung
MRD nimmt nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und nicht an der Online-Streitbeilegung gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) teil.