Am 16.12.2019 trat die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, ( die sog: Whistleblower-Richtlinie ) in Kraft und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden.Diese Richtlinie garantiert künftig hinweisgebende Personen, sogenannten Whistleblowern, die Gesetzes- oder Rechtsverstöße melden wollen, mehr Schutz. Jemand, der einen Missstand aufdeckt, darf keine Benachteiligung fürchten oder gar um seinen Job oder seine Zukunft bangen müssen. Außerdem verpflichtet die Richtlinie öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Die Maschinenringe Deutschland GmbH ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat eine interne Meldestelle eingerichtet. Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, dann nutzen Sie dazu unser Online Formular:
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz können Verstöße aus folgenden Bereichen gemeldet werden:
Eine Meldung eines Hinweises können nur von bestimmten Personen abgegeben werden:
Diese Richtlinie gilt auch für hinweisgebende Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, von denen sie im Rahmen eines inzwischen beendeten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem BPO aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiter bearbeiten darf.
Möchten Sie uns weitere Unterlagen zukommen lassen, so senden Sie diese bitte per E-Mail oder Post:
Maschinenringe Deutschland GmbH
Am Maschinenring 1
86633 Neuburg/Donau
Ansprechpartnerin: Andrea Augustin
Telefon: +49 8431 6499 - 0
Fax: +49 8431 6499 - 1039
hinweisgeber@maschinenringe.com
Ihre Hinweise helfen uns, schwere Nachteile für unser Unternehmen, unsere Beschäftigten und andere Personen abzuwenden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.