Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte, kleine Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch bis 30.000 kWh wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
- für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch über 30.000 kWh gilt der Referenzpreis von 13 ct/kWh netto zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr du sparst, desto stärker profitierst du von der Preisbremse.