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13. Mai 202513.05.25

Anpassung des Wolfsschutzes

Maschinenringe Deutschland GmbH
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Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Lockerung des Wolfsschutzes kann als beschlossen gelten. Nachdem sich das Europaparlament bereits am 6. Mai auf ein Schnellverfahren geeinigt hat, haben die Volksvertreter nun abschließend zugestimmt. Die Botschafter der Mitgliedstaaten hatten bereits im April ihren Segen erteilt. Mit den Änderungen an der FFH-Richtlinie erhalten die Mitgliedstaaten mehr Spielraum in der Bestandsregulierung. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs muss jedoch bestehen bleiben.

Bildquelle: AdobeStock

Der Schutzstatus der Wölfe in der Europäischen Union wird von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Am Donnerstag (8.5.) hat das Europaparlament der entsprechenden Anpassung der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie grünes Licht gegeben. 371 Abgeordnete stimmten für und 162 gegen den Vorschlag der EU-Kommission. 37 Parlamentarier enthielten sich.

Die Mitgliedstaaten erhalten durch die Anpassung mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen. Sie können künftig flexibler Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen wachsender Wolfsbestände zu bewältigen. Zudem können sie Maßnahmen an regionale Besonderheiten anpassen. Sie bleiben jedoch verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen.

Am Dienstag (6.5.) hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, das sogenannte Schnellverfahren anzuwenden und auf Änderungsanträge zu verzichten. Da sich die Mitgliedstaaten bereits im April über ihre Zustimmung einig waren, steht nun nur noch die formale Zustimmung des Rates aus. Die Änderungen sind von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.

Quelle: Jakob Eyer/ AgE

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