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Magazin Ausgabe 02/2023
02/2023
13. Januar 202313.01.23

Besser Messen

Maschinenringe Deutschland GmbH

Grundsätzlich gilt für alle Kraftfahrzeuge inklusive Schlepper und Anhänger, die in Deutschland im Straßenverkehr bewegt werden, eine maximale zulässige Außenbreite von 2,55 Metern. Für land- und forstwirtschaftliche (lof) Arbeitsgeräte, die an Schlepper angebaut werden, gilt eine maximale Außenbreite von 3,00 Metern. Seit Jahrzehnten galt zusätzlich eine einfache Regelung für jeden, der mit Schlepper und Anhänger unterwegs war: bei Verwendung von Breitreifen oder Gleisketten durften Traktoren und ihre Anhänger aufgrund der bodenschonenden Bereifung und der gegebenenfalls erforderlichen Radabdeckungen bis zu 3,00 Meter breit sein. Diese sogenannte 35. Ausnahme-Verordnung zur StVZO wurde in der Vergangenheit regelmäßig aktualisiert, um die Bedingungen zur Umsetzung in der Praxis anzupassen. Ausschlaggebend hierfür war die Bauart der Traktoren. Zum 3. Juli 2021 ist eine Änderung der 35. Ausnahme-Verordnung in Kraft getreten, die für Verwirrung sorgt: Es wird nicht mehr auf die Bauart der Fahrzeuge abgestellt, sondern die Anwendbarkeit der Ausnahme wird jetzt mit den Regelungen aus der Fahrerlaubnisverordnung verknüpft. Das bedeutet: Bei Fahrten ohne land- oder forstwirtschaftlichen Zweck soll die Ausnahme nicht mehr greifen. Um hier weitere Verunsicherung zu vermeiden, haben die land- und forstwirtschaftlichen Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme die Situation anschaulich aufgezeigt. Sie machen darin deutlich, dass sich grundsätzlich nichts an der Situation ändert. Die Gespanne dürfen nach wie vor bis zu 3,00 Meter Außenbreite haben. SONDERREGELUNG Für alle lof-Arbeitsgeräte, egal ob angebaut oder angehängt, und auch für die selbstfahrende Arbeitsmaschine gilt: Eine Transportbreite von maximal 3,00 Metern ist in der Regel ohne Auflagen oder Einschränkungen zulässig. Alles, was darüber liegt, bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und eventuell einer Erlaubnis nach § 29 StVO. Entgegen der weitläufigen Meinung, dass es hier großzügige Toleranzbereiche gibt, muss klar festgestellt werden, dass dies nicht so ist! Messen Sie jetzt zum Saisonbeginn Ihre Technik nach. Sollten Geräte wie Grubber oder Kreiselegge zu breit sein: gibt es die Möglichkeit, durch Einklappen von Anbauteilen oder durch einfaches Umbauen eine Transportbreite von 3,00 Meter zu erreichen? BEIM NEUKAUF BEACHTEN Spätestens bei einer Neuanschaffung sollte im Kaufvertrag die maximale Transportbreite von 3,00 Meter klar festgehalten werden. Die Hersteller haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um hier die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

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