Zum Auftakt der dreiteiligen Serie „Rechtssicher im Pflanzenschutz“ von im Maschinenring Magazin stehen die rechtlichen Risiken im Pflanzenschutz im Fokus. Agrarjurist Dr. Christian Halm erläutert die Maßnahmen, mit denen Landwirte ihren Betrieb wirksam absichern können.


Pflanzenschutz gehört zum Alltag auf vielen Betrieben. Doch ein Moment der Unachtsamkeit, eine ungeeignete Düse oder zu hoher Spritzdruck können schnell erhebliche Folgen haben. Gelangt ein Pflanzenschutzmittel auf Nachbarflächen, drohen Schadensersatzforderungen, Kürzungen bei Fördergeldern und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen.Besonders hoch ist das Risiko dort, wo konventionell bewirtschaftete Flächen an Ökobetriebe, Sonderkulturen oder Wohngebiete grenzen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, welche finanziellen Auswirkungen bereits eine einzige Fehlanwendung haben kann.
Im verhandelten Fall driftete das Herbizid Pendimethalin von einer konventionell bewirtschafteten Fläche auf den Staudensellerie eines ökologisch wirtschaftenden Nachbarbetriebs ab. Die Folge: Der betroffene Bio-Betrieb durfte seine Ernte nicht mehr als Bio-Ware vermarkten. Das Gericht verurteilte den Verursacher zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 40.000 Euro. Das Urteil macht deutlich: Wer Pflanzenschutzmittel ausbringt, trägt eine hohe Verantwortung für angrenzende Flächen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Nachbarn geringfügige Beeinträchtigungen grundsätzlich dulden. Bei ökologisch bewirtschafteten Flächen gelten jedoch besondere Maßstäbe. Bereits der mögliche Eintrag eines im Ökolandbau nicht zugelassenen Wirkstoffs kann dazu führen, dass die Kontrollstelle ein Vermarktungsverbot ausspricht. Die betroffene Ware verliert dadurch ihren Marktwert. Aus rechtlicher Sicht liegt damit eine wesentliche Beeinträchtigung vor. Für den Verursacher kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben, selbst wenn nur geringe Wirkstoffmengen nachgewiesen werden.
Entscheidend ist häufig die Frage, ob die Anwendung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis erfolgte. Im Fall vor dem Oberlandesgericht stellte ein Gutachter fest, dass der Landwirt mit einem zu hohen Applikationsdruck gearbeitet und zudem die ungeeignete Düse verwendet hatte. Dadurch erhöhte sich die Abdriftgefahr deutlich. Die Richter sahen hierin einen Verstoß gegen die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Damit entfiel die sogenannte Duldungspflicht des Nachbarn.


Rechtsanwalt Dr. Christian Halm ist Fachanwalt für Agrarrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Agrarecht ab der Universität HohenheimFoto: Alexander Waas
Für die Praxis bedeutet das, die richtige Düsenauswahl ist entscheidend. Der Spritzdruck muss zu Witterung und Technik passen. Fahrgeschwindigkeit und Gestängehöhe beeinflussen das Abdriftrisiko erheblich. Jeder technische Fehler kann im Schadensfall zum Haftungsproblem werden.
Besonders wichtig für Betriebsleiter: Bei einer rechtswidrigen Einwirkung haftet der Verursacher nicht nur für unmittelbare Schäden. Auch der entgangene Gewinn des geschädigten Betriebs kann ersetzt werden müssen. Gerade bei Sonderkulturen, Gemüsebau oder Biobetrieben können daraus schnell Forderungen in fünfstelliger Höhe entstehen. Der Hinweis, die eigene Pflanzenschutzmaßnahme sei grundsätzlich zulässig gewesen, schützt dann nicht mehr vor einer Haftung.
Kommt es zum Streitfall, zählt nicht nur die technische Umsetzung der Maßnahme. Ebenso wichtig ist eine lückenlose Dokumentation. Wer nachweisen kann, dass Wetterbedingungen geprüft, geeignete Düsen verwendet und alle Vorgaben eingehalten wurden, verbessert seine rechtliche Position erheblich. Fehlen diese Nachweise, wird die Verteidigung oft schwierig.
So sichern Sie Ihren Betrieb ab
Prüfen Sie vor jeder Maßnahme, welche Flächen angrenzen. Besondere Vorsicht gilt bei:
- Ökobetrieben
- Sonderkulturen
- Gemüsebauflächen
- Wohngebieten
- Gewässern
Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Nachbarn kann Konflikte vermeiden.
Dokumentieren Sie lückenlos:
- Pflanzenschutzmittel
- Aufwandmenge
- Zeitpunkt der Anwendung
- Windrichtung
- Windgeschwindigkeit
- Düsentyp
- Applikationsdruck
Diese Angaben können im Streitfall entscheidende Beweismittel sein.
Verwenden Sie ausschließlich zugelassene und abdriftmindernde Düsen. Kontrollieren Sie regelmäßig:
- Düsenzustand
- Spritzdruck
- Gestängehöhe
- Fahrgeschwindigkeit
- Ein oft unterschätztes Risiko sind Spritzmittelreste und Reinigungswasser.
- Die Innenreinigung sollte auf der behandelten Fläche oder auf dafür vorgesehenen Waschplätzen erfolgen.
- Pflanzenschutzmittelreste dürfen niemals auf dem Hof oder am Feldrand entsorgt werden.
Pflanzenschutzmaßnahmen sollten nur unter geeigneten Bedingungen erfolgen:
- Windgeschwindigkeit unter 5 m/s
- Temperaturen möglichst unter 25 °C
- Keine kritischen Windrichtungen zu empfindlichen Nachbarflächen
- Undichte Schläuche oder tropfende Düsen verursachen punktuelle Belastungen und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Eine kurze Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn kostet nur wenige Minuten, kann aber große Schäden verhindern.
Pflanzenschutz endet nicht am Feldrand. Wer Wetter, Technik und Umfeld nicht ausreichend berücksichtigt, riskiert hohe Schadensersatzforderungen, förderrechtliche Nachteile und im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen. Der beste Schutz bleibt die konsequente Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Genauso wichtig ist eine vollständige Dokumentation aller Maßnahmen. Sie kann im Ernstfall darüber entscheiden, ob ein Betrieb seine Sorgfalt nachweisen kann oder für hohe Schäden haftet.
Maschinenring Magazin-Serie
"Rechtssicher im Pflanzenschutz"
Verpassen Sie nicht Teil 2 und 3 der Serie "Rechtssicher im Pflanzenschutz" des Maschinenring Magazins. Hier erfahren Sie, welche strafrechtlichen Konsequenzen Fehler im Pflanzenschutz nach sich ziehen können und wie das Bundes-Bodenschutzgesetz Landwirte zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis verpflichtet.
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