Die Strom- und Gaspreisbremse sollten bis zum 31. März 2024 Verbraucher vor unbezahlbaren Energiepreisen schützen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Haushalt 2023 gekippt hat, endet der staatlich beschlossene Preisdeckel ein Vierteljahr früher. Was das für Energieversorger und Verbraucher bedeutet, wollten wir von Norbert Binger, Bereichsleiter bei LandEnergie, wissen.
Die Strom- und Gaspreisbremse wurden im vergangenen Winter beschlossen und am 01. März 2023 eingeführt. Sie sollen die enorm gestiegenen Energiekosten in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine abfangen. Für Privathaushalte, die nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden verbrauchen, wurde der Preis für 80 Prozent des verbrauchten Stroms inklusive aller Preisbestandteilen wie Netzentgelte oder Umsatzsteuer auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für mittlere und große Unternehmen mit höheren Verbräuchen wurde die Kilowattstunde auf 13 Cent gedeckelt.
Diese Marktregulierung soll soziale und wirtschaftliche Folgen der gestiegenen Energiepreise abfedern. Klar war aber auch: Sie soll zum 31. März 2024 auslaufen. Im November kippte das Bundesverfassungsgericht einen erheblichen Teil des Bundeshaushalts 2023. Die Folge: Finanzminister Lindner musste einen sofortigen Haushaltsstopp verhängen. Die Strom- und Gaspreisbremse läuft dadurch ein viertel Jahr eher aus.
Mit LandEnergie haben die Maschinenringe einen Energiedienstleister, der bundesweit mehr als 50.000 überwiegend landwirtschaftliche Betriebe mit Strom versorgt. Bereichsleiter Norbert Binger und seine Kollegen haben nur wenige Wochen Zeit, um ihre Abrechnungen wieder umzustellen. Davon erzählt er in unserem Podcast. Außerdem spricht er darüber, wie die Energiekrise den Energiemarkt entzweit hat und welche Rolle landwirtschaftliche Betriebe in der Energiewende einnehmen werden.