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15. Dezember 202315.12.23
Energie-Jahr 2024: Ausblick
Maschinenringe Deutschland GmbH

Gebäudeenergiegesetz, E-Fahrzeug Förderung, Solarpflicht: Wir geben dir einen Überblick, welche Neuerungen im Bereich Energie im kommenden Jahr auf uns zukommen. Wir versuchen einen möglichst aktuellen Stand zu gewährleisten, jedoch wurden im Rahmen der am 13.12.2023 verkündeten Einigung zum Bundeshaushalt 2024 zahlreiche neue Sparmaßnahmen für das kommende Jahr angekündigt. Deren Auswirkungen zeigen sich erst im Laufe der nächsten Wochen und somit kann es an den genannten Punkten noch zu Änderungen kommen.

1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft

Ab sofort müssen Heizungen in Neubaugebieten einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien (EE) aufweisen. Bei einem Totalausfall der aktuellen Heizung gilt dasselbe Prinzip, jedoch mit Übergangsfristen. Wichtig für alle Hausbesitzer: Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

2. Steigender CO2-Preis

Der CO2-Preis sollte laut bisherigen Informationen zum Jahreswechsel von 30 auf 40 € pro Tonne ansteigen. Aufgrund der aktuellen Haushaltskrise wurde von der Bundesregierung am 13.12.2023 eine Anhebung auf 45 € angekündigt. Dies führt zu steigenden Abgaben bei Gas, Heizöl, Benzin und Diesel.

3. Balkonkraftwerke

Die Leistung erhöht sich von bisherigen 600 Watt auf 800 Watt. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird vereinfacht und eine Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Balkonkraftwerke dürfen auch dann verwendet werden, wenn ein alter Ferraris-Zähler verbaut ist, der rückwärtsläuft. Der Messstellenbetreiber hat vier Monate Zeit zu prüfen, ob ein neuer Zähler nötig ist und den alten gegebenenfalls auszutauschen.

4. Ende der Energiepreisbremse

Die Regierung hat die Energiepreisbremse aufgehoben. Was das bedeutet, erklärt Norbert Binger, Leiter LandEnergie, in unserem Maschinenring Podcast Ährensache. Anhören lohnt sich!

5. Mehrwertsteuersatz bei Erdgas

Der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas und Fernwärme kehrt von 7 Prozent zum alten Satz von 19 Prozent zurück. Dies geschieht drei Monate früher als ursprünglich geplant. Es gibt keine Mehrbelastung für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.

6. BAFA-Förderung für E-Fahrzeuge

Die staatliche Bezuschussung für Elektrofahrzeuge wird angepasst. Künftig werden nur noch Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis von maximal 45.000 € gefördert. Die Bundesförderung beträgt dann voraussichtlich 3.000 €, wobei der Hersteller die Hälfte dieses Betrags beim Kauf eines Neufahrzeugs beisteuert. Ob diese Summen 2024 auch wirklich verfügbar sind, ist aktuell nicht sicher. Im Zuge der Haushaltseinigung wurde von der Bundesregierung verkündet, dass der Umweltbonus früher auslaufen wird als ursprünglich angedacht. Genauere Informationen werden auf der Website des zuständigen Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgen.

7. Solarpflicht in NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen ab 2024 neue Büro- und Betriebsgebäude mit Solaranlagen auf dem Dach ausgestattet sein. Diese Regelung wird ab 2025 auch auf neue Wohnhäuser ausgedehnt.

8. Anpassungen bei Steuern und Umlagen

Abgaben und Umlagen in ct/kWh

2024

2023

Veränderung zum Vorjahr

Offshore-Netzumlage

0,656 ct/kWh

0,591 ct/kWh

+ 0,065 ct/kWh

+ 11,00 %

§ 19 StromNEV-Umlage

0,403 ct/kWh

0,417 ct/kWh

- 0,014 ct/kWh

- 3,36 %

KWKG-Umlage

0,275 ct/kWh

0,357 ct/kWh

- 0,082 ct/kWh

- 22,97 %

Gesamt

1,334 ct/kWh

1,365 ct/kWh

- 0,031 ct/kWh

- 2,27 %

Tabelle ist nach rechts scrollbar

Im Saldo sinken die Abgaben und Umlagen für das Jahr 2024 um 0,031 ct/kWh bzw. um 2,27 Prozent. Die Umlage für abschaltbare Lasten sowie die EEG-Umlage werden nicht mehr erhoben. Die Stromsteuer bleibt gleich bei 2,05 ct/kWh, auch bei der Konzessionsabgabe hat sich grundlegend nichts geändert. Die Konzessionsabgabe kann jedoch in Abhängigkeit der Einwohnerzahl variieren. Die Stromnetzentgelte werden 2024 voraussichtlich höher ausfallen als ursprünglich angenommen. Der Hintergrund ist, dass die Bundesregierung Zuschüsse von 5,5 Milliarden € an die Netzbetreiber streichen möchte. Diese zusätzlichen Kosten werden über die Netzentgelte auf die Endkunden umgelegt.

9. THG-Quote für öffentliche Ladesäulen

Betreiber von öffentlichen Ladestationen erhalten ab nächstem Jahr eine höhere Vergütung, wenn sie vor Ort erzeugten Photovoltaikstrom verladen. Wenn die Details in den kommenden Monaten folgen, informieren wir dich darüber.

10. Dieselprivileg und KFZ-Steuerreduzierung für Landwirte

Im Rahmen der Haushaltsgespräche wurde angekündigt, dass die reduzierte Steuer auf Agrardiesel und die Vergünstigung der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft gestrichen werden sollen. Damit kommt eine erhebliche Mehrbelastung auf deutsche Landwirte zu. Allein die Kraftfahrzeugsteuer wird die Branche laut Schätzungen des Finanzministeriums mit einer knappen halben Milliarde an Mehrkosten treffen. Genauere Informationen ab wann die Kürzungen umgesetzt werden, sind aktuell noch nicht bekannt.

Wir bleiben am Ball und halten dich wie gewohnt auch im neuen Jahr mit unserem regelmäßigen Newsletter von LandEnergie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Wenn du dich noch nicht eingetragen hast, gibts hier die Möglichkeit: maschinenring.de/newsletter-landenergie

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