Drohnen haben in den vergangenen Jahren einen festen Platz in der Landwirtschaft gefunden. Gerade Ackerbaubetriebe nutzen die Luftunterstützung für vielfältige Aufgaben von der Kartierung bis zur Ausbringung. Auch der Gesetzgeber nimmt sich der Thematik jetzt an.


Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Freigabe für Drohnen zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sollte schnell in geltendes Recht überführt werden. Darauf drängt der Bundesrat. In einer am 27. März 2026 verabschiedeten Stellungnahme zum Vereinfachungspaket für das Lebens- und Futtermittelrecht wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass der Zeitrahmen für das betreffende Gesetzgebungsverfahren von vier auf maximal zwei Jahre verkürzt wird.
Um den Einsatz von Drohnen im Steillagen-Weinbau zu erleichtern, soll sich die Bundesregierung in Brüssel zudem für eine entsprechende explizite Ausnahme einsetzen, die in Form einer Übergangsregelung realisiert werden soll. Der Länderkammer zufolge kann so eine sofortige Aufhebung des grundsätzlichen Verbots ermöglicht werden. Zur Begründung heißt es, hinsichtlich der Risikobewertung der eingesetzten Drohnen in diesem Anwendungsgebiet lägen bereits ausreichend Daten vor. Diese belegten, dass die Risiken geringer oder vergleichbar zu bodengestützten Anwendungsgeräten seien. Weitere oder zusätzliche Untersuchungen seien nicht erforderlich, insbesondere, wenn die Drohne den Hubschrauber ersetzen solle.
Aber auch gerade ausserhalb der Sonderkulturen sind Drohnen laut Professor Dr. Bernhard Bauer von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf besonders als Sensorträger bereits etabliert. Wie Bauer beim DLG-Kongress „Landtechnik für Profis“ in Marktoberdorf erklärte, hätten sie kaum Anwendungslimitierungen durch Witterung, Schlaggrößen und Randvegetation. Gerade bei kleinen Feldern mit Randstrukturen oder bedeckter Witterung sei die Drohne gegenüber Satelliten im Vorteil.

Als Sensorträger helfen Drohnen im Ackerbau zur Planung präziser Pflanzenschutzapplikationen. Fotos: Gunther Lehmann
Mit Drohnen lassen sich Luftbilder von Feldern in hoher Auflösung erstellen. Durch spezielle Multispektral- oder Infrarotkameras können Gesundheitszustand und Bewuchs der Pflanzen analysiert werden. Landwirte nutzen solche Drohnenflüge, um Wachstumsunterschiede, Trockenstress, Nährstoffmängel oder Schädlingsbefall frühzeitig zu erkennen.
Für den Maschinen- und Betriebshilfering Wetterau und Umgebung ist der digitale Pflanzenschutz 2025 bereits zum Geschäftsmodell geworden, wie Geschäftsführer Eckhard Baumgarten berichtet. Seither bündelt der Maschinenring die Aufträge für das deutsche Unternehmen SAM Dimension, das sich ebenfalls auf die Unkrautkartierung per Drohne spezialisiert hat.
SAM Dimension bietet drohnenbasierte Unkrautkartierung, die Landwirten schnell helfen soll, aufkommende Unkrautprobleme zu erkennen. Dabei setzt SAM Dimension bei der KI-Unkrauterkennung auf einen selbstentwickelten Kamerakopf, der an einer schweren Agrardrohne befestigt ist. Dieser identifiziert laut Unternehmen jeden Unkrautkeimling auf jedem Quadratzentimeter des Feldes. Die Software, die SAM Dimension entwickelt hat, verknüpft die klassifizierten Zielunkräuter mit ihrer Geoposition und überträgt sie in eine hochpräzise Applikationskarte.
Etwa 15 Landwirte und Lohnunternehmer im Gebiet des MR Wetterau nutzen den Service von SAM Dimension bereits. Der Durchschnittsbetrieb habe eine Fläche von etwa 200 Hektar. Vom Plan, eine eigene Agrardrohne anzuschaffen und im Auftrag von SAM Dimension Kartierungsflüge für Landwirte anzubieten, ist Baumgarten jeoch vorerst abgerückt.
Der Maschinen- und Betriebshilfsring Hohenlohe in Baden-Württemberg hat diesen Schritt im Frühjahr 2025 bereits getan. „Wir sind überzeugt, dass sich diese Technologie etablieren wird“, sagt Geschäftsführer Steffen Weippert. Drohne und Kamerakopf kaufte sein Ring bei SAM Dimension. Die erste Saison verlief mit Einsätzen in Getreide, Zuckerrübe, Mais und Grünland vielversprechend. „Das Wichtigste ist, dass die Spritze des Landwirtes die Kartendaten exakt verarbeiten kann“, sagt Weippert.
Indes finden Drohnen auch in der Tierhaltung erste Einsatzgebiete: Das Wismarer Start-up Pax Lupus hat ein KI-basiertes, autonomes Herdenschutzsystem zur Vergrämung von Wölfen entwickelt. Darauf hat die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), die das Vorhaben finanziell gefördert hat, jetzt hingewiesen. Für den jetzt anstehenden Praxistest werden Pilotbetriebe gesucht.
Im Zentrum der neuen Anlage steht demnach ein Mast mit Kameras und Sensoren, der transportabel ist und durch ein Solarpanel mit Energie versorgt wird. Von dem Mast aus soll die KI laut den DBU-Angaben in einem Radius von 200 Metern Tag und Nacht die Weide überwachen und erkennen, wenn sich ein Wolf nähert. Ist dies der Fall, fliegt eine Drohne den Wolf gezielt an. Zudem wird der Schäfer über den Vorfall informiert, wenn es Netzempfang gibt.
Die DBU schreibt dem Drohnensystem Vorteile gegenüber etablierten Schutzmaßnahmen wie Zäunen, Netzen und Herdenschutzhunden zu. Es sei weniger arbeitsintensiv. Gleichzeitig habe es weniger negative Effekte auf die Umwelt, da engmaschige Herdenschutznetze überflüssig würden, die häufig erneuert werden müssen und in denen sich Wildtiere verfangen können.
Erst Ende März hatte der Bundesrat im Zusammenhang mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht auf die große Bedeutung des Herdenschutzes bei der Weidehaltung hingewiesen.